
Kein Vorhaben war umstrittener in dieser europäischen Legislaturperiode als die Reform des Urheberrechts. Mehr als zwei Jahre haben die beiden europäischen Co-Gesetzgeber, das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten, gebraucht, um ihre Positionen zum 2016 vorgelegten Vorschlag der EU-Kommission zu erarbeiten. Die galt es in Einklang zu bringen. Und das gelang am Mittwochabend.
Worum geht es?
Die Reform soll das Urheberrecht an die technische Entwicklung anpassen. Es soll eine Balance (wieder)herstellen zwischen jenen, die Inhalte produzieren, also Autoren und Kreativen, und jenen, die diese Inhalte im Netz verwerten und daran verdienen. Ziel ist es, Online-Plattformen wie Youtube anzuhalten, Kunst- und Medienschaffende für ihre Inhalte fairer zu vergüten. Aus dem Streit ist ein Kulturkampf geworden, mit unversöhnlichen Haltungen: Auf der einen Seite stehen jene, die dem digitalen Kapitalismus und den großen Internet-Plattformen Schranken setzen und garantieren wollen, dass Kreative auch im Netz angemessen bezahlt werden. "Digitaler Urheberrechtsschutz beendet endlich das Wildwest im Internet, bei dem die Rechteinhaber bisher oft untergebuttert werden", erklärte der Berichterstatter des EU-Parlaments Axel Voss (CDU). Die Gegner sehen das "freie Internet" bedroht, weil nun Filter nötig würden, die auch legale Inhalte erfassen und entfernen könnten.
Was wurde beschlossen?
Zum einen soll mit Artikel 11 nun ein europaweites Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden. Die Idee ist, die Verhandlungsmacht der Presse gegenüber den Internet-Giganten zu vergrößern. Portale wie Google News sollen daher künftig nicht mehr ohne Erlaubnis Teile von Pressetexten in ihren Suchergebnissen anzeigen dürfen. Vielmehr sollen sie die Verlage um Erlaubnis bitten und gegebenenfalls - während zwei Jahren - dafür zahlen. Ausgenommen sind laut dem vorläufigen Text "einzelne Wörter oder sehr kurze Ausschnitte einer Pressepublikation". Was das genau umfasst, werden sicher Gerichte klären müssen. Private Nutzer, die etwa über Facebook oder Twitter Nachrichten austauschen, sind nicht betroffen; Hyperlinks zu setzen bleibt erlaubt. Den Autoren, heißt es im Text, solle ein "angemessener Teil" der zusätzlichen Erlöse zukommen. Ein solches Gesetz gibt es in ähnlicher Form schon in Deutschland. Dort funktioniert es aber bisher nicht: Google drohte den Verlegern, die sich darauf berufen, ihre Inhalte ganz aus den Suchlisten zu nehmen, woraufhin die Verleger einknickten. Die Befürworter der Regelung hoffen, dass Google mit dieser Strategie auf der europäischen Ebene nicht durchkommt.
Kritiker sind da skeptisch. Sie behaupten zudem, das neue Recht bediene einseitig die Interessen der großen Presseverlage. "Dieses Ergebnis wird zweifellos den Zugang zu Nachrichten einschränken und kleine Online-Zeitungen aus dem Geschäft drängen", meinten die Grünen. Der Internationale Journalistenverband IFJ beklagt, dass die Erlös-Beteiligung der Autoren viel zu leicht durch individuelle Vertragsklauseln ausgehebelt werden könne.
Noch umstrittener ist Artikel 13. Auch hier soll ein Ungleichgewicht beseitigt werden, manche nennen es den "value gap": Plattformen wie Youtube verdienen an Werbung, die sie zu Inhalten schalten, die Nutzer hochgeladen haben. Die Rechteinhaber bekommen wenig oder gar nichts von den Erlösen. Mit der Reform sollen die Plattformen deshalb gezwungen werden, Lizenzen für geschützte Inhalte zu erwerben. Ansonsten haften sie für mögliche Verstöße. Ausgenommen werden sollen Firmen, die seit weniger als drei Jahren bestehen, deren Jahresumsatz weniger als zehn Millionen Euro beträgt und deren Nutzerzahl unter fünf Millionen pro Monat liegt. Das sind nicht sehr viele.
Woran stören sich die Kritiker?
Sie sagen, die Plattformen kämen nicht umhin, Filter einzusetzen, um Strafen für Verstöße zu vermeiden. Viele Plattformen machen das ohnehin schon. Befürchtet wird, dass diese "Upload"-Filter (die so heißen, weil es um Inhalte geht, die von Nutzern hochgeladen werden) auch legale Inhalte wie Parodien, Zitate, Bild- und Videoschnipsel blockieren und so die freie Meinungsäußerung einschränken. Es seien in Wahrheit "Zensurmaschinen". Solche Filter seien nicht nur fehleranfällig, sondern auch teuer, sagt die Piraten-Politikerin Julia Reda. Kleinere Unternehmen hätten das Nachsehen, sie würden gezwungen, die Filter von den Großen zu erwerben.
Was wird ihnen entgegnet?
Nach Ansicht der Reform-Autoren sind die Filter-Warnungen unangebracht. Wer Lizenzen erwerbe, müsse nicht filtern, behaupten sie. Und bei irrtümlich gelöschten Inhalten gebe es ein Beschwerderecht. Die Zahl der Falschlöschungen müsse eben so gering wie möglich gehalten werden. Außerdem verweisen sie auf die Definition in Artikel zwei der Richtlinie. Sie zielt recht eindeutig auf Unternehmen wie Youtube oder Facebook. Non-profit-Plattformen wie Wikipedia, aber auch Online-Marktplätze sind ausdrücklich ausgenommen.
Wie geht es weiter?
Kontrovers wie bisher, die Reform ist noch immer nicht beschlossen. Mit einem Ja der EU-Staaten ist zwar zu rechnen. Doch im Rechtsausschuss des Parlaments könnte es knapp werden, oder im Plenum, das wohl Ende April entscheidet. Die Reformgegner rufen dazu auf, am 23. März gegen das Vorhaben auf die Straße zu gehen. Der Blogger Sascha Lobo warnt vor der "Zerstörung Europas", der CDU-Politiker Axel Voss hingegen vor einer "Desinformationskampagne".