PolitikEU lockert Vorgaben für genveränderte Lebensmittel

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Frisch geerntete Salatköpfe. Bislang mussten diese Lebensmittel bei einer Genveränderung gekennzeichnet werden. Diese Vorgabe wird nun gelockert. (Symbolbild)
Frisch geerntete Salatköpfe. Bislang mussten diese Lebensmittel bei einer Genveränderung gekennzeichnet werden. Diese Vorgabe wird nun gelockert. (Symbolbild) (Foto: Friedrich Bungert)

Dadurch sollen Obst- und Gemüsesorten ertragreicher und resistenter gegen klimatische Veränderungen werden. Kritiker fordern, die Lebensmittel weiterhin zu kennzeichnen, um Verbrauchern die Wahlfreiheit zu erhalten.

Mit modernen Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel sollen innerhalb der Europäischen Union (EU) künftig ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden können. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich in Brüssel darauf, entsprechende Züchtungen in vielen Fällen von bislang strengen EU-Gentechnikregeln auszunehmen, wie beide Seiten in der Nacht zu Donnerstag mitteilten.

Für solche Lebensmittel gelten aber weiterhin dieselben Sicherheitsvorgaben wie für Züchtungen, die etwa durch Kreuzung und Auslese entstanden sind. Die neuen Vorgaben müssen noch vom Europäischen Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Normalerweise ist das Formsache, wenn sich die Unterhändler der Institutionen zuvor auf einen Kompromiss geeinigt haben.

Befürworter erhoffen sich durch die Veränderungen Obst- und Gemüsesorten, die ertragreicher, resistenter gegen klimatische Veränderungen und nährstoffreicher sind. Wissenschaftler erwarten zudem eine einfachere Forschung durch weniger strenge Vorgaben.

In anderen Weltregionen gibt es bereits lockere Regeln, Vertreter von Parlament und EU-Staaten setzen deswegen auch auf eine bessere Wettbewerbsfähigkeit für Landwirte. Der Deutsche Bauernverband begrüßt grundsätzlich eine Lockerung.

Biolandwirtschaft soll weiterhin gentechnikfrei bleiben

Kritiker fordern unter anderem, dass Verbrauchern eine Wahlfreiheit gelassen werden sollte, ob sie solche Lebensmittel konsumieren möchten oder nicht. Gentechnikfrei soll in Zukunft auch weiterhin die Biolandwirtschaft bleiben. Jedoch soll es laut Parlament keinen Verstoß darstellen, wenn es um ein „technisch unvermeidbares Vorhandensein“ von Gentechnik geht.

Grundsätzlich sind mit Gen-Scheren sowohl kleine als auch deutlich größere Eingriffe möglich. Für weitergehende Eingriffe in Pflanzen gelten auch in Zukunft strengere Regeln – etwa, wenn artfremde Gene in eine Pflanze eingebracht werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Gene aus einem Bakterium in eine Maispflanze eingeführt werden.

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SZ PlusVon Hanno Charisius

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