Europäische UnionDie massenhafte Kontrolle von Chats kommt nicht

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Elementare Bürgerrechte müssten auch im digitalen Raum gewahrt bleiben, sagt Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Sie ist gegen anlasslose Chatkontrolle.
Elementare Bürgerrechte müssten auch im digitalen Raum gewahrt bleiben, sagt Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Sie ist gegen anlasslose Chatkontrolle. Carsten Koall/dpa
  • Die EU wird vorerst keine verpflichtende Kontrolle von Chats auf kinderpornografische Inhalte einführen, da das Vorhaben nicht die nötige Mehrheit findet.
  • Ein neuer Kompromissvorschlag setzt auf Freiwilligkeit und führt die bestehende Vereinbarung mit Messengerdiensten fort, die im April 2026 ausläuft.
  • Bundesjustizministerin Stefanie Hubig begrüßt den Kompromiss, da elementare Bürgerrechte auch im digitalen Raum gewahrt bleiben müssen.
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Kinderpornographische Inhalte sollten leichter gefunden werden – doch die Datenschutz-Bedenken gegen eine verpflichtende, automatische Überprüfung privater Mitteilungen sind zu groß. Auch Deutschland war dagegen. Es soll bei freiwilligen Scans bleiben.

In der EU wird es vorerst keine anlasslose und verpflichtende Kontrolle auf kinderpornografischen Inhalte in Chats durch Whatsapp, Signal und andere Messengerdienste geben. Solche Pläne finden unter den EU-Ländern nicht die nötige Mehrheit und sollen daher gestrichen werden, heißt es von EU-Diplomaten in Brüssel. Auch Deutschland hatte das Vorhaben nicht unterstützt. Ein neuer Kompromissvorschlag soll nun auf Freiwilligkeit setzen und damit eine bestehende Vereinbarung mit den Diensten fortführen. Datenschützer hatten vor einer Massenüberwachung privater Chats entschieden gewarnt.

Über das Thema wird in der EU seit 2022 gestritten: Grundlage ist ein Vorschlag der EU-Kommission „über Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“. Unter anderem sollten danach Chats automatisch gescannt werden, um Nachrichten mit kinderpornografischen Inhalten zu finden und bei Behörden anzuzeigen. Dänemark, das die EU-Ratspräsidentschaft hat, hatte versucht, eine Einigung unter den Mitgliedsländern zu erreichen. Der dänische Justizminister Peter Hummelgaard sagte der Nachrichtenagentur Ritzau, man müsse nun handeln, sonst könne ein zentrales Werkzeug im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch verloren gehen. Denn die Vereinbarung, die freiwillige Scans ermögliche, laufe im April 2026 aus.

Es werden keine roten Linien überschritten, sagt die Bundesjustizministerin

Ein Grund für das Stocken der Verhandlungen zwischen den EU-Staaten war Diplomaten zufolge zuletzt wohl auch Deutschlands Position. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig begrüßte den dänischen Kompromissvorschlag. Die SPD-Politikerin sagte, er enthalte wichtige Regelungen für den Kampf gegen Darstellungen von Kindesmissbrauch im Netz. „Vor allem werden die wichtigen, aktuell aber zeitlich begrenzten Möglichkeiten der Anbieter, sexuellen Missbrauch von Kindern freiwillig aufzudecken und zu melden, auf eine stabile und dauerhafte Grundlage gestellt.“ Gleichzeitig sei dabei wichtig: „Es werden keine roten Linien überschritten – eine staatlich angeordnete Chatkontrolle ist vom Tisch.“ Elementare Bürgerrechte müssten auch im digitalen Raum gewahrt bleiben, so die Ministerin.

In dieser Woche hatte die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden von Bund und Ländern (DSK)  gefordert, dass die Bundesregierung die diskutierte EU-Chatkontrolle ablehnen solle. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW, Bettina Gayk, erklärte am Mittwoch, es sei „erschreckend“, dass die Diskussion über die Chatkontrollen immer wieder aufflackere. „Das zeigt, dass das digital Mögliche Begehrlichkeiten weckt, die unsere freiheitliche Demokratie angreifen.“ „Säßen in den Postfilialen Personen, die vorsorglich alle Briefe öffnen dürften, um mal nachzusehen, ob da Hinweise auf schwere Straftaten zu finden sind, oder würden sich staatliche Stellen anlasslos auf Telefonate zuschalten dürfen, wäre recht anschaulich, dass wir es mit einem autoritären Staat zu tun haben dürften“, erklärte die Beauftragte. Das Post- und Fernmeldegeheimnis schütze die Gesellschaft davor, ohne konkrete Verdachtsmomente überwacht zu werden. „Nichts anderes kann für unsere digitale Kommunikation gelten.“

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