Die EU-Kommission verklagt Ungarn erneut vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Grund ist diesmal die aus Sicht der Behörde unzureichende Umsetzung einer EU-Richtlinie zu Rechten von Verdächtigen oder beschuldigten Personen in einem Strafverfahren und Verfahren zur Vollstreckung eines europäischen Haftbefehls. Konkret geht es unter anderem darum, dass ungarische Bestimmungen zu möglichen Abweichungen vom Recht auf Zugang zu Rechtsbeistand gegen EU-Recht verstoßen könnten. Von der EU-Kommission heißt es zu dem Verfahren: „Die EU setzt sich dafür ein, dass die Grundrechte von Verdächtigen und beschuldigten Personen gewahrt werden.“ Auch für die Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen eines Mitgliedstaats durch die anderen EU-Länder brauche es gemeinsame Mindestanforderungen. Sollte das Verfahren vor dem EuGH mit einem Urteil im Sinn der EU-Kommission enden, müsste die Regierung des rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Viktor Orban die derzeitigen Regeln anpassen.