EU-Kommission:Deutschland wegen Naturschutz-Verstößen vor EuGH verklagt

EU-Kommission verklagt Deutschland; Ursula von der Leyen, Angela Merkel

Die EU-Kommission der Vorsitzenden Ursula von der Leyen (links) sieht Mängel bei der Umsetzung der Naturschutz-Richtlinie und des Europäischen Haftbefehls durch die deutsche Regierung von Kanzlerin Angela Merkel.

(Foto: Johanna Geron/AP)

Die Frist für die Vollendung der Schutz-Maßnahmen sei zum Teil bereits vor mehr als zehn Jahren ausgelaufen, kritisiert Brüssel. Auch bei einem anderen Thema geht die Kommission gegen Berlin vor.

Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen jahrelanger Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht vor dem Europäischen Gerichtshof. Unter anderem habe Deutschland eine "bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen", teilte die Brüsseler Behörde mit.

Sie kritisiert zudem, dass "die für die einzelnen Gebiete in Deutschland festgelegten Erhaltungsziele nicht hinreichend quantifiziert und messbar" seien. Die EU-Kommission gehe davon aus, dass es in allen Bundesländern und auf Bundesebene Praxis war, "für alle 4606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen". Dies habe "erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit" der Maßnahmen.

Es geht um die Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten in den EU-Staaten. Dazu gehören sogenannte Erhaltungsziele, um den Bestand von Arten zu schützen oder wiederherzustellen. 2015 hatte die EU-Kommission bereits ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, doch räumte Berlin die Bedenken im Laufe der Jahre nicht aus. Dabei sei die "Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland" in einigen Fällen schon vor mehr als zehn Jahren abgelaufen, teilte die EU-Kommission mit.

Auch beim Europäischem Haftbefehl sieht Brüssel Verstöße

Auch bei einem anderen Thema geht Brüssel gegen Berlin vor. Nach Einschätzung der EU-Kommission verstößt Deutschland mit seinen Regeln für den Europäischen Haftbefehl gegen EU-Recht. Deshalb leitete die Brüsseler Behörde ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Berlin ein. Auch gegen Zypern und Schweden leitete die Behörde am Donnerstag Verfahren wegen des Europäischen Haftbefehls ein.

Der Europäische Haftbefehl soll die Übergabe gesuchter Personen etwa zur Strafverfolgung oder Vollstreckung einer Freiheitsstrafe innerhalb der EU vereinfachen. Seit 2004 ersetzt er langwierige Auslieferungsverfahren. Die EU-Kommission bemängelt nun unter anderem, dass Deutschland, Zypern und Schweden eigene Bürger im Vergleich zu anderen EU-Bürgern bevorzugt behandelten oder Möglichkeiten böten, einen Europäischen Haftbefehl abzulehnen. Nach EU-Recht sind solche Möglichkeiten nicht vorgesehen.

Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf das Schreiben aus Brüssel zu reagieren und die Bedenken auszuräumen. Andernfalls dürfte die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht überwacht, das Verfahren vorantreiben. Am Ende könnte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stehen.

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