EU-Kommission:Brüssel fordert Hartz IV-Prüfung für arbeitslose EU-Zuwanderer

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Die Debatte um die Zuwanderung aus Osteuropa bekommt durch die Stellungnahme der EU-Kommission neuen Zündstoff (im Bild Bulgaren und Rumänen vor heruntergekommenen unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden in Berlin, in denen sie illegal wohnen)

(Foto: dpa)

Ist das deutsche Sozialsystem rechtswidrig? Nach Ansicht der Europäischen Kommission darf der Staat EU-Ausländern, die ohne Job nach Deutschland kommen, Hilfe nicht pauschal verweigern. Die Stellungnahme dürfte die Debatte um Zuwanderung weiter befeuern.

Von Roland Preuß

Armutszuwanderer müssen nach Ansicht der EU-Kommission in Deutschland leichter Zugang zu Sozialleistungen erhalten. Dies geht aus einer Stellungnahme der Kommission zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hervor, die der Süddeutschen Zeitung  vorliegt.

Darin stellt die Kommission eine zentrale Vorschrift im Sozialgesetzbuch über den Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz-IV-Leistungen infrage. Diese sei mit europäischem Recht nicht vereinbar, rügen die Brüsseler Juristen. Sollten die europäischen Richter der Kommission folgen, so hätten Zuwanderer künftig deutlich bessere Chancen auf Sozialleistungen, selbst dann, wenn sie keine Arbeitsstelle suchen.

In dem Verfahren geht es um eine 24-jährige Rumänin und ihren kleinen Sohn, die seit 2010 dauerhaft in Deutschland leben. Jahrelang wohnte die Frau bei ihrer Schwester in Leipzig und erhielt Kindergeld sowie einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Die Mutter, die lediglich drei Jahre die Schule besucht hatte, nahm keine Arbeit auf und beantragte Hartz-IV-Leistungen, was das Jobcenter ablehnte. Dagegen klagte die Rumänin. Das Sozialgericht Leipzig hatte den Fall im Juni vergangenen Jahres dem EuGH zur Klärung vorgelegt.

Urteil könnte weitreichende Folgen haben

Die Kommission bemängelt insbesondere den generellen Ausschluss vieler EU-Ausländer von Hilfen im deutschen Sozialrecht. Nach den geltenden Regeln erhalten nur Arbeitnehmer und Selbständige Hartz-IV-Leistungen, nicht aber Migranten, die aus anderen Gründen ins Land kommen. "Auch bei Zuwanderern, die nicht aktiv nach einer Arbeit suchen, muss demnach der Anspruch auf Hartz IV geprüft werden", sagte die Professorin für Sozialrecht an der Hochschule Niederrhein, Dorothee Frings, der SZ. Die EU verlange in der Stellungnahme, jeden Fall einzeln zu beurteilen. Auch wenn es in dem Verfahren um eine Arbeitslose gehe, würde ein entsprechendes Urteil "auch für Arbeitssuchende den Zugang zu Sozialleistungen erleichtern", sagte Frings. In dem Schriftsatz betont die Kommission das europarechtliche Gebot, dass EU-Bürger in der gesamten Union gleich behandelt werden sollen.

Die Bundesregierung will dagegen grundsätzlich am Ausschluss von arbeitssuchenden und arbeitslosen Zuwanderern von Sozialleistungen festhalten. Dies hatte erst kürzlich das Bundesarbeitsministerium bekräftigt. Es will aufwendige Einzelfallprüfungen vermeiden.

Die Stellungnahme der EU-Kommission dürfte die politische Debatte um Armutszuwanderer aus Rumänien und Bulgarien anfachen. Die CSU hatte auf ihrer Klausur in Kreuth erst kürzlich ihre Forderung bekräftigt, Armutszuwanderern Sozialleistungen weitgehend vorzuenthalten. Dies hatte Kritik von den Koalitionspartnern CDU und SPD hervorgerufen. Die LinkeInnenexpertin Ulla Jelpke forderte am Donnerstag, Deutschland müsse EU-Bürger "aktiv bei der Qualifizierung und Jobsuche unterstützen".

Nach Zahlen des Bundesarbeitsministeriums ist zumindest bisher der Anteil der Rumänen und Bulgaren an allen Hartz-IV-Beziehern mit 0,6 Prozent sehr gering.

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