Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht lässt das umstrittene Programm der Europäischen Zentralbank zum Ankauf von Staatsanleihen vom Europäischen Gerichtshof prüfen. Das deutsche Verfassungsgericht geht davon aus, dass die EZB mit dem sogenannten OMT-Progamm ihre Kompetenzen überschritten hat. Der 2012 beschlossene Plan der Notenbank gilt als Hauptgrund für die Beruhigung der Eurokrise. Die EZB reagierte mit einer knappen Stellungnahme: „Die EZB unterstreicht erneut, dass das OMT-Programm im Rahmen ihres Mandats ist.“
EUKarlsruhe lässt EZB-Anleihekäufe vom EuGH prüfen
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht lässt das umstrittene Programm der Europäischen Zentralbank zum Ankauf von Staatsanleihen vom Europäischen Gerichtshof prüfen. Das deutsche Verfassungsgericht geht davon aus, dass die EZB mit dem sogenannten OMT-Progamm ihre Kompetenzen überschritten hat. Der 2012 beschlossene Plan der Notenbank gilt als Hauptgrund für die Beruhigung der Eurokrise. Die EZB reagierte mit einer knappen Stellungnahme: "Die EZB unterstreicht erneut, dass das OMT-Programm im Rahmen ihres Mandats ist."
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