EU-Haftbefehl:Vertrauen und Zweifel

Das Bundesverfassungsgericht gibt ein Prinzip auf.

Von Wolfgang Janisch

Bisher galt zwischen Verfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof eine Regel namens Solange-Rechtsprechung: "Solange" die Richter in Luxemburg ihren Job als Hüter der Grundrechte gut machen, schaut Karlsruhe in Fragen des EU-Rechts nicht hin. Nun haben die Verfassungsrichter das Ende des Wegschauens verkündet: Sobald ein EU-Hoheitsakt ans Herz des Grundgesetzes rührt - die Menschenwürde -, fühlen sie sich zum Einschreiten legitimiert. Deshalb haben sie eine Auslieferung nach Italien gestoppt, weil dem Betroffenen dort ein fragwürdiges Verfahren drohte.

Dass sich Karlsruhe mit solchen Entscheidungen selbst die Instrumente schafft, um im Konzert der europäischen Rechtsprechung mitspielen zu können, hat gewiss auch mit der Rivalität der Gerichtshöfe zu tun. Dies wird demnächst wieder zu beobachten sein, bei der Karlsruher Verhandlung über die Befugnisse der EZB. Auch dort schwelt die Frage, wer denn nun der berufene Wächter über die Einhaltung des Rechts in Europa ist.

In diesem Fall sind die Richter zu Recht eingeschritten. Das Prinzip des Vertrauens, das hinter den vereinfachten Auslieferungen bei EU-Haftbefehlen steckt, darf nicht dazu verführen, einen Mangel an Rechtsstaatlichkeit andernorts zu ignorieren. Die oft beschworene Kooperation der Gerichtshöfe in Europa wird darunter nicht leiden. Jedenfalls, solange Karlsruhe beim EU-Recht Zurückhaltung übt.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: