Rechtsprechung:EU lehnt Klagen gegen Klimagesetze ab

Das Gericht der Europäischen Union weist Familien ab, die von der EU höhere Ziele im Kampf gegen die globale Erwärmung forderten.

Einzelpersonen können nicht gegen die Klimagesetze der Europäischen Union klagen, um strengere Ziele zu erwirken. Der Europäische Gerichtshof wies am Donnerstag in Luxemburg die Klagen mehrerer Familien aus Staaten der EU sowie den Ländern Kenia und Fidschi in letzter Instanz ab. Der Rechtsweg stehe Einzelnen nicht offen, wenn sie nicht individuell von der Gesetzgebung betroffen seien, hieß es zur Begründung.

Geklagt hatten die Familien gegen ein Gesetzespaket aus dem Jahr 2018, weil ihnen das damals gesetzte Klimaziel für 2030 - 40 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 - im Kampf gegen die globale Erwärmung zu gering war. Sie wollten, dass mindestens eine Reduktion von 50 bis 60 Prozent festgeschrieben wird. Die Kläger aus den Bereichen Landwirtschaft und Tourismus argumentierten, dass sie in Folge des Klimawandels starke Einbußen erleiden würden.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte die Klage in erster Instanz schon 2019 mit der Begründung abgelehnt, dass die Familien und der Verband die Kriterien für eine Behandlung des Falls nicht erfüllten. Auch die Tatsache, dass einzelne Personen vom Klimawandel stärker eingeschränkt seien als andere, reiche nicht aus.

Der Europäische Gerichtshof bestätigte die Argumentation des Gerichts. Allein das Argument, dass die EU-Gesetzgebung die eigenen Grundrechte verletze, sei für den Rechtsweg nicht ausreichend. Andernfalls würden die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Klagen entfallen, wie sie in den EU-Verträgen festgelegt seien. Vertreter der Kläger kritisierten das Urteil scharf. Die Entscheidung sei verheerend, sagte die Anwältin Roda Verheyen. Die Familien litten schon jetzt unter den Folgen des Klimawandels.

Unabhängig von dem Fall ist inzwischen klar, dass das EU-Klimaziel für 2030 erhöht werden soll. Die Staats- und Regierungschefs haben eine Reduktion der Treibhausgase um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 vereinbart. Derzeit laufen Verhandlungen mit dem Europaparlament. "Nun kommt es umso mehr darauf an, das EU-Klimaziel und das Gesetzespaket in diesem Sommer so ambitioniert wie möglich zu gestalten", sagte Viviane Raddatz, Leiterin Klimaschutz und Energiepolitik bei der Umweltstiftung WWF in Deutschland.

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