Flüchtlingspolitik:EU will Asyl-Schnellverfahren an den Außengrenzen

Refugees and migrants from the destroyed Moria camp gather outside a UNHCR tent at a new temporary camp on the island of Lesbos

Hilfe für Flüchtlinge auf der griechischen Insel Lesbos: Darüber wurde am Donnerstag im Freisinger Kreistag diskutiert.

(Foto: YARA NARDI/REUTERS)

Leichtere Abschiebungen, ein neuer Solidaritätsmechanismus, Umverteilung von Flüchtlingen nur als Ultima Ratio: Wie die EU-Kommission die europäische Asylpolitik verändern möchte.

Von Karoline Meta Beisel, Brüssel

Neue Verteilmechanismen, neue, schnellere Grenzverfahren und ein deutlich stärkerer Fokus auf das Ziel, Menschen ohne Bleibeperspektive schnell wieder abzuschieben: So lassen sich die Vorschläge zu einer Neuregelung der EU-Asylpolitik zusammenfassen, die die EU-Kommission an diesem Mittag in Brüssel präsentiert hat.

Nach den Vorstellungen der EU-Kommission soll künftig bereits an den Außengrenzen entschieden werden, welche Migranten ein klassisches Asylverfahren durchlaufen, und welche ein sogenanntes Grenzverfahren, das die Kommission neu etablieren will. Diese Entscheidung soll im Rahmen eines neuen, der offiziellen Einreise vorgelagerten Screenings an der Grenze getroffen werden. Dabei sollen die Ankommenden registriert werden, Sicherheits- und Gesundheitschecks vorgenommen und auch geprüft werden, ob Personen besonders schutzbedürftig sind: Familien mit kleinen Kindern oder allein reisende Jugendliche sollen nicht für die Grenzverfahren in Frage kommen.

Bei der Entscheidung für die Art des Verfahrens soll die Anerkennungsquote für das jeweilige Heimatland eine Rolle spielen. Auch beim Grenzverfahren werde der Anspruch der Ankommenden auf eine Prüfung ihres Asylantrags jedoch gewahrt, sagt EU-Kommissarin Ylva Johansson, zuständig für Inneres: "Jeder Antrag muss individuell geprüft werden. Der Prozess ist derselbe, egal ob im normalen oder im Grenzverfahren." Der Screening-Prozess soll nach den Vorstellungen der Kommission nicht länger als fünf Tage dauern, die Grenzverfahren nicht länger als zwölf Wochen.

Damit diese Fristen auch eingehalten werden können, sollen Mitgliedstaaten mehr Unterstützung der EU bekommen. Auf Lesbos plant die Kommission gemeinsam mit der griechischen Regierung ein Pilotprojekt, das zeigen soll, wie eine Einrichtung mit mehr EU-Unterstützung aussehen könne, auch wenn solche EU-eigenen Einrichtungen die Ausnahme bleiben sollen.

Wer abgeschoben werde, solle schnell abgeschoben werden, sagt Johansson: Das sei auch für die Betroffenen leichter, als wenn sie an ihrem Aufenthaltsort bereits Teil der Gesellschaft geworden seien. Insgesamt will die EU dazu die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitstaaten deutlich ausbauen.

"Wir schlagen keinen Arrest vor"

Besonders heikel ist bei solchen Grenzverfahren stets die Frage, ob die Ankommenden in dieser Phase in offenen oder in geschlossenen Unterkünften untergebracht werden. "Wir schlagen keinen Arrest vor", sagt Kommissarin Johansson. Er sei aber auch nicht verboten, sondern in bestimmten Fällen denkbar, etwa bei Sicherheitsrisiken oder der Gefahr, dass sich die Migranten dem Verfahren entziehen könnten - was faktisch recht häufig der Fall sein dürfte, zumal dann, wenn die Menschen anderenfalls einer Abschiebung entgegensehen.

Ylva Johansson

Innenkommissarin Ylva Johansson hält nichts von Verteilungsdebatten.

(Foto: Francisco Seco/picture alliance/AP Photo)

Wenn es nach EU-Kommissarin Ylva Johansson geht, sollte die Frage der Verteilung von Flüchtlingen bei der Debatte eigentlich keine so große Rolle mehr spielen. "Wir müssen uns mit der tatsächlichen Situation beschäftigen, und nicht mit dem, was viele Leute sich ausmalen", sagt sie. 2015 hätten mehr als eine Million Migranten die EU erreicht, im vergangenen Jahr sei es nur noch ein gutes Zehntel davon gewesen, von dem auch nur ein Drittel Aussicht auf Asyl habe. Für eine dauerhafte Verteilung kämen darum nur sehr wenige Menschen überhaupt in Frage.

Der neue Verteilmechanismus wird kein gänzlich anderer sein

Die Verteilungsfrage ist für die Mitgliedstaaten aber nach wie vor der sensibelste Punkt. Vor der Vorstellung des EU-Reformkonzepts am Mittwoch hatte darum die Äußerung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für Aufregung gesorgt, sie wolle die umstrittene Dublin-Verordnung ersetzen, die bisher die Verteilung von Migranten auf die EU-Länder regelt. Allerdings wird der neue Mechanismus kein gänzlich anderer sein: Auch künftig ist in erster Linie jenes Land für die Bearbeitung der Asylanträge zuständig, in dem ein Asylbewerber zuerst den Boden der Europäischen Union betritt. Trotzdem würden die neuen Vorschläge der Kommission den betroffenen Staaten "die Sicherheit geben, dass ihre Bitten um Solidarität erfüllt werden, und dass sie nicht alleingelassen werden, so wie das heute der Fall ist", sagt der zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, der Christdemokrat Margaritis Schinas.

European Commission spokesman Margaritis Schinas attends a press conference at the European Commission headquarters in Brussels

Margaritis Schinas, Vizepräsident der EU-Kommission, sieht die Situation der Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen verbessert.

(Foto: Yves Herman/REUTERS)

Zum einen sollen betroffene Mitgliedstaaten die Möglichkeit bekommen, einen Solidaritätsmechanismus zu aktivieren. Zum anderen sollen jene Fälle, in denen die Zuständigkeit für das Asylverfahren auf einen anderen Mitgliedstaat übergeht, deutlich ausgeweitet werden. Künftig soll etwa auch berücksichtigt werden, ob ein Asylbewerber Geschwister hat, die bereits in einem bestimmten Land der EU leben.

Der Solidaritätsmechanismus soll drei verschiedene Fälle unterscheiden: akute Krisensituationen, die das gesamte Asylsystem gefährden; erhöhten Druck für eine oder die Gefahr einer solchen; und schließlich Seenotrettungsfälle, bei denen es um den Verbleib von Menschen geht, die auf dem Mittelmeer aus Seenot gerettet werden. Wenn der Mechanismus aktiviert wird, vermittelt die EU-Kommission, damit die betroffenen Mitgliedstaaten die nötige Hilfe bekommen, um mit der Situation fertigzuwerden.

Den Plänen der EU-Kommission zufolge soll ausnahmslos jeder Mitgliedstaat verpflichtet sein, an diesem System mitzuwirken - allerdings nicht zwingend dadurch, dass er selbst einige der Menschen übernimmt, um Staaten wie Griechenland, Malta oder Italien so zu entlasten. In der Vergangenheit hatte gerade dieser Punkt stets für Streit gesorgt. Stattdessen können die Mitgliedstaaten sich beispielsweise auch dadurch solidarisch zeigen, dass sie dabei helfen, Abschiebungen zu organisieren, oder die Grenzstaaten auf andere Weise unterstützen.

Nur als "Korrektiv", so heißt es, als Ultima Ratio, solle die EU-Kommission auch auf einer Verteilung von Migranten bestehen können. Dass die Behörde nicht von vorneherein auf solche verpflichtenden Verteilungen bestehe, sei "kein großes Problem, solange wir einen Solidaritätsmechanismus haben, der die Unterstützung liefert, die die Mitgliedstaaten fordern", sagt Schinas.

Auch den umstrittenen "Pushbacks" will die EU-Kommission einen Riegel vorschieben, bei denen Menschen illegal und oft mit Gewalt zurück über die EU-Außengrenze gedrängt werden, damit sie gar nicht erst einen Asylantrag stellen können. Gemeinsam mit der europäischen Grundrechteagentur will Kommissarin Johansson ein besseres System installieren, um solche Fälle zu überwachen. Bisher habe die EU-Kommission keine eigenen Möglichkeiten, solche Fälle zu überprüfen. Der neue Mechanismus solle der Behörde in dieser Frage "schärfere Waffen" an die Hand geben, so Johansson.

Insgesamt zehn neue Gesetze schlug die EU-Kommission an diesem Mittwoch vor, außerdem will sie die Arbeit an fünf Gesetzen wiederaufnehmen, die bereits die vorherige EU-Kommission unter Jean-Claude Juncker zu diesem Thema vorgeschlagen hatte. Auf den Rat der Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament, die diese Gesetze diskutieren und danach auch beschließen müssen, kommt also sehr viel Arbeit zu - bis sich am bisherigen Asylsystem merklich etwas ändert, dürfte darum noch eine ganze Menge Zeit vergehen.

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