EU:EU: Polen erfüllt Voraussetzung für Corona-Hilfen nicht

EU
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zusammen mit EU-Ratschef Charles Michel und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron in Brüssel. Foto: Olivier Matthys/AP/dpa (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Litomysl (dpa) - Die EU-Kommission hält die jüngsten Änderungen am polnischen Justizsystem für unzureichend, um die Auszahlung von Mitteln aus dem milliardenschweren EU-Coronafonds zu ermöglichen. Man analysiere das neue Gesetz zum Disziplinarregime für Richter zwar noch, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Litomysl. "Aber ich kann schon jetzt sagen, dass dieses neue Gesetz nicht gewährleistet, dass Richter den Status eines anderen Richters in Frage stellen können, ohne ein Disziplinarverfahren zu riskieren."

Dies sei jedoch eine notwendige Voraussetzung und müsse geklärt werden, bevor die erste Zahlung an Polen freigegeben werden könne, bestätigte von der Leyen. Die Deutsche Presse-Agentur hatte über die erste Analyse bereits am Mittwoch berichtet.

Darum geht es in dem Streit

Die EU-Kommission blockiert seit Monaten die Freigabe der Corona-Milliarden, weil sie eklatante Mängel im polnischen Justizsystem sieht. Zuletzt einigte sie sich allerdings mit der Regierung in Polen auf Voraussetzungen zur Auszahlung der Mittel in Höhe von bis zu 35 Milliarden Euro. Warschau ging davon aus, dass mit dem neuen Gesetz die Voraussetzungen erfüllt werden.

Von der Leyen war am Freitag zu Besuch in Tschechien, das die rotierende Präsidentschaft unter den EU-Ländern übernommen hatte. Bei strittigen Themen wie eben der Beurteilung der Rechtsstaatlichkeit in Polen werde das Land die Rolle eines "neutralen Vermittlers" einnehmen - auch wenn Tschechien mit Polen eng etwa in der sogenannten Visegrad-Gruppe zusammenarbeitet, betonte Ministerpräsident Petr Fiala.

© dpa-infocom, dpa:220701-99-879495/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: