Süddeutsche Zeitung

EU:Es hätte schlimmer kommen können

In Brüssel zeigt man sich nach dem Urteil gelassen. Im Grunde sind alle erleichtert, dass das deutsche Gericht die Beteiligung der Bundesbank an EZB-Anleihekäufen nicht an sich infrage gestellt hat.

Von Björn Finke

Die EU-Kommission gibt sich selbstbewusst - und ein wenig gereizt. Als Chefsprecher Eric Mamer am Dienstag bei der täglichen Pressekonferenz nach dem Karlsruher Urteil gefragt wird, verliest er eine nicht sehr freundliche, vorbereitete Antwort: Die Brüsseler Behörde werde das Urteil erst prüfen müssen, aber "wir bekräftigen den Vorrang von europäischem Recht und die Tatsache, dass Urteile des Europäischen Gerichtshofs bindend sind für alle nationalen Gerichte". Offenbar ist die Kommission der Meinung, dass das Bundesverfassungsgericht daran manchmal erinnert werden muss.

Allerdings hätte der Karlsruher Richterspruch aus Brüsseler Sicht deutlich schlimmer ausfallen können. Die Europäische Zentralbank (EZB) legte im März ein Corona-Hilfsprogramm auf; sie erwirbt Staatsanleihen und unterstützt damit hoch verschuldete Länder wie Italien dabei, die Pandemie finanziell durchzustehen. Hätten die Richter der Bundesbank die Beteiligung an bestimmten Anleihenkäufen untersagt, hätte dies auch für dieses neue Programm Probleme bedeuten können. Doch das Gericht trug der EZB nur auf, ihre Hilfen besser zu begründen.

Ein EU-Diplomat aus einem südeuropäischen Land sagt, was die genauen Folgen seien, müsse noch untersucht werden. Am Freitag wollen sich die Finanzminister der Euro-Staaten ohnehin zu einer Videokonferenz zusammenschalten und können sich dann darüber austauschen.

Die Aufregung um das Urteil zeigt aber in jedem Fall, wie sehr Europa auf die Zentralbank als Retter in der Not angewiesen ist. Die Staats- und Regierungschefs der EU vereinbarten zwar Ende April ein erstes Corona-Hilfspaket, das klammen Regierungen bis zu 340 Milliarden Euro an zinsgünstigen Darlehen zur Verfügung stellt - plus Bürgschaften für Mittelstandskredite. Doch es herrscht Konsens, dass dies nicht reichen wird. Daher soll die Kommission bis Mitte Mai einen neuen Vorschlag für den Sieben-Jahres-Haushalt der EU für 2021 bis 2027 präsentieren. Der soll ein massives Wiederaufbauprogramm enthalten, das Mitgliedstaaten nach der Pandemie beim Anschieben der Konjunktur unterstützt. Viele Details sind allerdings umstritten zwischen den Regierungen, und es wird noch dauern, bis die ersten Euro an Zuschüssen und Darlehen aus diesem Paket fließen. Die EZB dagegen ist voll handlungsfähig - und sie handelt.

Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber begrüßt das Urteil. Das Verfassungsgericht habe mit der Forderung nach besseren Begründungen "nicht die Unabhängigkeit der EZB infrage" gestellt, sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der EVP, der Fraktion der europäischen Christdemokraten. Es handele sich nur "um eine formale Hürde, die nun schnell genommen werden muss". Andere Politiker sehen jetzt die EU-Regierungen in der Pflicht. Die EZB müsse "immer wieder einspringen, wo viele europäische Staats- und Regierungschefs untätig bleiben", klagt der SPD-Europaparlamentarier Joachim Schuster.

Der grüne Europaabgeordnete Sven Giegold bezeichnet den Richterspruch als "Weckruf". Dass Regierungen Verantwortung abwälzten, müsse ein Ende haben. "Die Lehre muss sein, dass die Regierungen der Euro-Zone die EZB nicht länger alleinlassen dürfen", sagt der Wirtschaftspolitiker. Eine gemeinsame Finanzpolitik der Mitgliedstaaten könnte die Notenbank entlasten. Ähnlich argumentiert Lucas Guttenberg vom Jacques Delors Centre in Berlin, einem Thinktank. "Der Zusammenhalt der Euro-Zone darf nicht länger fast alleine an der EZB hängen", sagt der Volkswirt. "Das ist die Aufgabe von Politik."

Das Urteil dürfte daher die Debatte über die Größe von EU-Hilfspaketen in der Corona-Krise weiter anheizen - und darüber, wie Staaten mit soliden Finanzen, etwa Deutschland, hoch verschuldeten Ländern wie Italien beistehen können. So fordert die Regierung in Rom, dass die EU gemeinschaftlich Schulden aufnimmt, um die Konjunktur zu stützen. Doch Berlin lehnt das ab. Umstritten ist zudem, ob das Wiederaufbauprogramm Zuschüsse oder Darlehen ausgibt. Italien verlangt Zuschüsse. Das Land habe bereits mehr als genug Schulden, lautet das Argument.

Die Aktionen der EZB tragen dazu bei, die Finanzierungskosten Italiens an den Märkten trotzdem recht niedrig zu halten. Das Karlsruher Urteil erinnert allerdings daran, dass diese Hilfe auch Grenzen finden könnte.

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SZ vom 06.05.2020
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