Süddeutsche Zeitung

EU:Drei Länder verurteilt

Die Richter des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg urteilen: Polen, Tschechien, Ungarn haben in der Flüchtlingskrise EU-Recht gebrochen.

Im jahrelangen Streit über die Verteilung von Asylbewerbern haben Polen, Ungarn und Tschechien eine schwere Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof erlitten. Die drei Länder durften sich nach einem Urteil der Luxemburger Richter vom Donnerstag nicht weigern, Italien und Griechenland während der Flüchtlingskrise Asylbewerber abzunehmen. Damit hätten sie gegen EU-Recht verstoßen.

Italien und Griechenland hatten am Andrang von Asylsuchenden 2015 besonders schwer zu tragen. Deshalb beschlossen die EU-Staaten in zwei Mehrheitsentscheidungen die Umverteilung von bis zu 160 000 Asylbewerbern aus den beiden Ländern. Ungarn, Polen und Tschechien weigerten sich jedoch, dies umzusetzen. Ungarn und Polen nahmen im Rahmen der Beschlüsse keinen einzigen Asylbewerber auf, Tschechien zwölf. Deshalb klagte die EU-Kommission gegen die drei Länder. Mittlerweile sind die Programme beendet, tatsächlich umgesiedelt wurden nur knapp 35 000 Menschen. Der Streit über die Migrationspolitik in der EU dauert aber an.

Polen und Ungarn hatten argumentiert, die Umsiedlung gefährde die nationale Sicherheit und öffentliche Ordnung. Die obersten EU-Richter stellten nun klar, dass die beiden Länder mit dieser Begründung nicht pauschal die Aufnahme aller Asylbewerber ablehnen durften. Stattdessen hätte jeder Fall einzeln geprüft müssen. Auch dem tschechischen Argument, der Mechanismus funktioniere nicht, widersprach der EuGH. Indem ein Land sich einseitig der Verantwortung entziehe, würden das Ziel der Solidarität sowie die Verbindlichkeit der Beschlüsse unterlaufen. Die Entscheidungen seien bis zu ihrem Ende für Tschechien gültig gewesen, unabhängig davon, welche Hilfe Prag sonst noch für Griechenland und Italien leiste.

Keines der drei Länder misst dem Urteil Bedeutung bei. Der tschechische Ministerpräsident Andrej Babiš sagte der Agentur CTK: "Wir haben diese juristische Auseinandersetzung zwar verloren, aber das ist nicht wichtig." Entscheidend sei, "dass wir keine Migranten aufnehmen werden und dass das Quotenprojekt in der Zwischenzeit beendet wurde - und das hauptsächlich dank uns". Auch aus Sicht der polnischen und ungarischen Regierung hat das Urteil keine Konsequenzen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach hingegen von einem wichtigen Urteil. Es beziehe sich zwar auf die Vergangenheit, gebe aber Orientierung für die Zukunft. "Das Gericht ist sehr klar, was die Verantwortung der Mitgliedstaaten angeht." Zum weiteren Vorgehen der Behörde äußerte sie sich nicht. Theoretisch könnte die Kommission beim EuGH ein Zwangsgeld gegen die Beklagten beantragen. Nach Ostern will die Kommission einen neuen "Migrationspakt" vorlegen. Eine verpflichtende Quote für alle Staaten dürfte dort keine Rolle mehr spielen. Stattdessen wird es wohl darum gehen, auch andere Formen der Solidarität zuzulassen, etwa Geldzahlungen oder die Lieferung von Hilfsgütern.

Von den europäischen Parteien erfuhr das Urteil überwiegend Zustimmung, mit Ausnahme der AfD. Der Grünen-Europaabgeordnete Erik Marquardt sagte, es sei gut, dass der EuGH klarstelle, "dass die Verweigerung europäischer Solidarität gegen EU-Regeln verstößt". Cornelia Ernst (Linke) sprach von einem "klaren und richtigen Signal in Richtung der Rechtsaußen-Regierungen in Polen und Ungarn". AfD-Politikerin Beatrix von Storch betonte hingegen, die Entscheidung zeige, dass die nationale Souveränität in der EU gestärkt werden müsse.

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SZ vom 03.04.2020 / dpa, SZ
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