Ein Schüler eines Berufskollegs soll in Essen islamistisch motivierte Messerattacken verübt haben. Jetzt begann der Prozess gegen den inzwischen 18 Jahre alten Angeklagten im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm dreifachen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung vor. Der junge Mann soll am 5. September 2025 mehrfach auf seine 45-jährige Klassenlehrerin eingestochen und sie lebensgefährlich verletzt haben. Der Frau gehe es nach wie vor nicht gut, sagte deren Nebenklage-Vertreterin.
Auch einen Hausmeister an einer Grundschule und einen Obdachlosen an einer Bushaltestelle soll der junge Kosovar angegriffen haben. Danach habe er „als eine Art Höhepunkt“ seiner Anschlagsplanung möglichst viele Juden töten wollen, aber keine gefunden, als er zweimal an der Alten Synagoge in Essen erschien und nach ihnen Ausschau gehalten habe, sagte eine Vertreterin der Bundesanwaltschaft. Da sich der Hausmeister wehrte, habe der Verdächtige ihn nicht mit dem Messer verletzen können.
Alle Opfer überlebten, trugen aber teils schwere Verletzungen davon.
Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft waren die Taten islamistisch motiviert: Der damals 17-Jährige sei als überzeugter Islamist gegen vermeintliche Ungläubige in den Dschihad gezogen. Eine Auswertung von Datenträgern hatte nach der Tat Hinweise auf Islamismus als Tatmotiv ergeben. Der Jugendliche soll entsprechende Videos angefertigt haben.
Um seinen Märtyrertod zu provozieren, sei der Verdächtige schließlich in einem Park in der Nähe des Essener Hauptbahnhofs mit vorgehaltenem Messer auf Polizisten zugelaufen, hatte die Bundesanwaltschaft mitgeteilt. Durch einen Schuss wurde er gestoppt und im Gesicht verletzt; er musste operiert und auf einer Intensivstation behandelt werden. Der Wuppertaler Verteidiger des Angeklagten wollte vor Prozessbeginn keine Stellungnahme zu den Anklagevorwürfen abgeben. Noch vor Verlesung der Anklage schloss das Gericht die Öffentlichkeit für den Rest des Prozesses einschließlich Urteilsverkündung aus. Ausschlaggebend sei, dass der Angeklagte zur Tatzeit Jugendlicher war, sagte der Vorsitzende Richter.