Das Erzbistum Köln hat für einen Geistlichen Schulden übernommen, die unter anderem aus Glücksspiel stammen sollen. Insgesamt geht es dabei um einen Betrag von gut 1,15 Millionen Euro. In einem Statement bestätigte das Erzbistum der Süddeutschen Zeitung entsprechende Berichte des Kölner Stadt-Anzeigers und des WDR.
Konkret wurden demnach zur Tilgung der Schulden knapp 493 700 Euro gezahlt. Dies geschah in mehreren Tranchen in den Jahren 2015 und 2016. Das Erzbistum sagt, die betreffenden Lohnsteueranmeldungen seien "berichtigt" worden, außerdem seien 650 000 Euro Lohnsteuer inklusive Zinsen nachgezahlt worden.
Ein Teil der Mittel wurde den Angaben zufolge aus dem sogenannten BB-Fonds entnommen. Dahinter verbirgt sich ein Sondervermögen, das auch, aber nicht ausschließlich für Entschädigungszahlungen von Opfern sexuellen Missbrauchs im Erzbistum genutzt wird.
Nach Missbrauchsgutachten:Bischöfe beraten über die Zukunft der katholischen Kirche
Die Beschlüsse des "synodalen Weges" verlangt den Kirchenfürsten auf ihrer Frühjahrsvollversammlung die Umsetzung großer Reformschritte ab. Die wollen aber jetzt in "erster Diskussion" lediglich prüfen, was "realistisch" umsetzbar sei.
Konkret geht es um den 1952 eingerichteten Fonds für "besondere Bedürfnisse", der "die ideelle und materielle Förderung besonderer kirchlicher Bedürfnisse und Anliegen im Erzbistum Köln" zum Zweck hat. Die Lohnsteuerbegleichung plus Zinsen soll jedoch aus dem Personalkostenbudget des Erzbistums bezahlt worden sein.
Die Aufsichts- und Kontrollgremien des Erzbistums, das bestätigt die Kirche, waren nicht in die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen eingebunden. "Im Rahmen des Vorgangs wurden keine Gremien eingebunden, da sie hier nicht beteiligt werden mussten", heißt es in dem Statement des Erzbistums. Diese Sichtweise ist aber wohl umstritten. Der WDR zitiert etwa den Kirchenrechtler Thomas Schüller mit den Worten, es sei rechtswidrig, wenn der Erzbischof alleine über solche Zahlungen entscheide, ohne die zuständigen Gremien einzuschalten.
Erzbistum verweist auf Fürsorgepflicht
Das Erzbistum rechtfertigt die Hilfe für den Geistlichen, übt sich jedoch gleichzeitig auch in Selbstkritik, indem es schreibt: "Wenn Priester in Not geraten, ist das Erzbistum Köln bemüht, im Rahmen der Fürsorgepflicht zu unterstützen. Wie dies im Einzelnen aussieht, ist jeweils vom konkreten Einzelfall abhängig. Wir gehen davon aus, dass ein solcher Fall heute so nicht mehr auftreten kann, da wir aus dem Fall gelernt haben und der Kontakt zwischen der Personalabteilung und den Geistlichen heute intensiver und besser geordnet ist."
Weitere Angaben wollte die Pressestelle am Donnerstagabend mit Verweis auf die anstehenden Ostertage nicht vor der kommenden Woche machen.
Auch wenn das Erzbistum sich dem Statement zufolge bereits unter dem mittlerweile verstorbenen Kardinal Joachim Meisner der finanziellen Nöte des Geistlichen annahm, dürfte der Vorgang den Druck auf seinen Nachfolger Kardinal Rainer Maria Woelki erhöhen. Der hat nach wie vor einen schweren Stand in Köln. Nach einer fünfmonatigen Auszeit hatte Woelki Anfang März die Leitung des Erzbistums wieder übernommen. Er hatte 2020 eine Krise im größten deutschen Bistum ausgelöst, als er entschieden hatte, ein Gutachten zum Umgang von Bistumsverantwortlichen mit Missbrauchsvorwürfen nicht zu veröffentlichen. Woelki hat Papst Franziskus seinen Rücktritt angeboten, die Entscheidung steht aber noch aus.