Erzbistum Köln:Kirche kündigte Justiziarin zu Unrecht

Die Justiziarin des Erzbistums Köln hat sich erfolgreich gegen ihre fristlose Kündigung gewehrt. Die außerordentliche Kündigung des beamtenähnlichen Arbeitsverhältnisses wegen der Mitnahme ihres Bürostuhls ins Home-Office zu Pandemiebeginn sei nicht rechtens, urteilte das Arbeitsgericht Köln am Dienstag. Es handele sich nicht um einen Diebstahl im üblichen Sinne. Auch die Versetzung der seit April 2020 als arbeitsunfähig gemeldeten Justiziarin in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit sei hinfällig. Das Erzbistum habe nicht den notwendigen medizinischen Sachverstand eingeholt. Damit bestehe das Arbeitsverhältnis fort, Bezüge in Höhe von etwa 55 000 Euro seien nebst Zinsen nachzuzahlen. Das Gericht lehnte aber die Forderung der Juristin nach Schmerzensgeld ab. Sie hatte geltend gemacht, durch die Bearbeitung zahlreicher Missbrauchsfälle unter einer posttraumatischen Belastungsstörung zu leiden.

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