Süddeutsche Zeitung

Erzbistum Berlin:Missbrauchsgutachten publiziert

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Das Erzbistum Berlin hat am Freitag den bisher unveröffentlichten Teil seines Gutachtens über Missbrauch durch Geistliche ins Internet gestellt. Die Autoren beschreiben darin 61 Fälle und benennen dabei die aus ihrer Sicht gemachten Fehler im Umgang mit den Beschuldigten. Die Gutachter stellen insgesamt sieben Verstöße gegen die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz fest, zum Beispiel, dass Informationen nicht korrekt weitergegeben wurden, dass Beschuldigte nicht mit Vorwürfen konfrontiert wurden oder dass kein Kontakt zu namentlich bekannten Betroffenen gesucht wurde. Im Gegensatz zu jüngsten Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) oder des Kölner Büros Gercke Wollschläger bewerten sie aber nicht zusammenfassend das Verhalten der benannten Verantwortungsträger und sprechen auch nicht von "Pflichtverletzungen".

In zwölf Fällen wird Kardinal Rainer Woelki als früherer Erzbischof von Berlin erwähnt. In einem davon bekunden die Autoren ihre Verwunderung über die Einstellung des Voruntersuchungsverfahrens, was nach der Aktenlage nicht erklärlich sei. In einer ausführlichen Stellungnahme hatte Woelki zuvor seine Entscheidung verteidigt: Ihm habe der bestellte Ermittlungsrichter damals einen umfassend ermittelten Sachverhalt unterbreitet, der eine Einstellung des Verfahrens gerechtfertigt habe.

In 13 Fällen wird der amtierende Berliner Erzbischof Heiner Koch genannt. In einem Fall wurde ein Beschuldigter 2016 an einem seiner früheren Einsatzorte beerdigt, obwohl ein Dekret von Kardinal Woelki aus dem Jahr 2012 dies untersagt hatte. Das kirchliche Verfahren war unter Woelki eingestellt worden.

Bei dem jetzt veröffentlichten Teil handelt es sich um 442 von 669 Seiten der Studie, die von der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs im Auftrag des Erzbistums zum Thema "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich des Erzbistums Berlin seit 1946" erstellt wurde. Darin sind jedoch weiterhin teilweise die Namen der Beschuldigten und weitere Angaben zu ihnen geschwärzt, um nach Angaben des Erzbistums die Persönlichkeitsrechte von Beschuldigten und Betroffenen zu schützen. Bei der Bekanntgabe des Gutachtens Ende Januar hatte das Erzbistum entschieden, die Einzelfälle zunächst nicht zu veröffentlichen, um vorab noch Fragen des Datenschutzes zu klären.

Woelki, der inzwischen Erzbischof von Köln ist, hat sich unterdessen am Freitagabend zum Fall des Düsseldorfer Pfarrers D. geäußert: Dass er diesen zum stellvertretenden Stadtdechanten von Düsseldorf befördert habe, sei ein "großer Fehler" gewesen, sagte Woelki laut Kölnischer Rundschau zum Auftakt einer Sitzung des Diözesanpastoralrats in Bergisch-Gladbach. "Es ist mir aus ganzem Herzen wichtig zu betonen, dass ich das Verhalten dieses Priesters als moralisch absolut verwerflich ansehe", sagte Woelki. "Ich lerne daraus, dass auch ich selbst mir im Grunde bei einem besonderen Personalvorgang die Personalakten kommen lassen und diese gegebenenfalls weit zurückreichend studieren muss." D. hatte vor seiner Beförderung sexuelle Kontakte zu einem minderjährigen Prostituierten

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SZ vom 19.06.2021 / KNA
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