Erster Weltkrieg und Weltstrafrecht:"Hang the Kaiser!"

Kaiser Wilhelm II., 1906 | Emperor Wilhelm II, 1906

Coloriertes Foto von Kaiser Wilhelm II. um 1906

(Foto: Timeline Images)

Kriegsverbrecher kommen nach 1918 ungeschoren davon, danach entwickelt sich das Weltstrafrecht nur langsam. Ein Überblick von deutschen Farce-Prozessen über das Nürnberger Tribunal bis in die Gegenwart.

Von Heribert Prantl

353 Verse braucht Goethe, bis endlich der "Faust" richtig anfängt und seine berühmten ersten Sätze spricht:

"Habe nun, ach! Philosophie, Juristerei und Medizin, und leider auch Theologie durchaus studiert, mit heißem Bemühn. Da steh ich nun ich armer Tor! Und bin so klug als wie zuvor."

Bevor es so schön anfängt, muss man aber, wie gesagt, die lange, lange Einleitung absolvieren - die schließlich in den 'Prolog im Himmel' mündet. Der Anlauf rentiert sich, wie man weiß.

Der Versailler Vertrag brach mit herrschenden Staatspraxis, dass Kriegsverbrechen nicht gesühnt werden

Der Anlauf zu einem Völkerstrafrecht, zu dem Versuch einer Globalisierung der Gerechtigkeit also, ist noch sehr viel länger als der in Goethes Faust. Der Anlauf zu einem Völkerstrafrecht dauerte nämlich Jahrhunderte; und er ist nicht so kunstvoll und zielführend wie der bei Goethe.

Der Prolog zum Völkerstrafrecht fand auch nicht im Himmel, sondern in Versailles und in Leipzig statt. Es war dies ein sehr unzulänglicher, ein gescheiterter Prolog, einer, der deshalb zweieinhalb Jahrzehnte später in Nürnberg, bei den Prozessen gegen die Hauptkriegsverbrecher des Zweiten Weltkriegs, noch einmal neu geschrieben wurde.

Der Versailler Vertrag, der den Ersten Weltkrieg beendete, brach mit der seit dem Westfälischen Frieden herrschenden Staatspraxis, dass Kriegsverbrechen nicht gesühnt werden. Die Strafbestimmungen des Versailler Vertragswerks bestimmten, dass dem ehemaligen deutschen Kaiser Wilhelm der Prozess gemacht werden sollte und alle beschuldigten Personen (es war eine Liste mit 985 Namen) den Alliierten auszuliefern und durch Militärgerichte abzuurteilen seien.

Der ehemalige Reichskanzler Theobald von Bethmann-Hollweg stand auf der Liste, der Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg, der General Erich Ludendorff auch.

"Hang the Kaiser!", schrieb die britische Presse. Aber der Kaiser befand sich im Exil in den Niederlanden, und die verweigerten die Auslieferung. Und in Deutschland erhob sich ein Sturm der Entrüstung. Selbst der sozialdemokratische Reichspräsident Friedrich Ebert sprach von der "schwersten aller Forderungen", die abzuwehren Aufgabe der Regierung sei.

Schließlich verzichteten die Alliierten auf einer Konferenz in London auf die Auslieferungen - und die Deutschen verpflichteten sich, gegen eine erste Gruppe von Beschuldigten (die Alliierten übergaben eine "Probeliste" mit den Namen von 45 Personen) selbst Strafverfahren einzuleiten.

Daraus wurden die Kriegsverbrecherprozesse vor dem Reichsgericht in Leipzig in den Jahren 1921/22. Ein Erfolg waren sie nicht; es sei denn, man wertet es als Erfolg, dass zum ersten Mal Begriffe wie "Kriegsverbrechen" von der deutschen Justiz erörtert und Rechtfertigungsmuster wie "Kriegsnotwendigkeit" und "Handeln auf Befehl" angesprochen wurden. Die Prozesse endeten als Farce.

Die meisten Angeklagten wurden freigesprochen; darunter der Generalleutnant a. D. Karl Stenger, der vom Gericht während des gesamten Verfahrens mit "Exzellenz" betitelt wurde. Beim Vormarsch 1914 hatte er den Befehl gegeben, keine Gefangenen zu machen; und als trotzdem französische Soldaten gefangen genommen wurden, hatte er sie erschießen lassen.

So sahen die Tatvorwürfe aus, die den Leipziger Angeklagten gemacht wurden: Begehung von Grausamkeiten und unmenschliches Verhalten. Mord und Totschlag an Zivilisten; Misshandlung von Kriegsgefangenen; Deportation und Zwangsarbeit; vorwarnungslose Versenkung von Schiffen. Am Ende der Prozesse standen dann - sieben sehr milde Freiheitsstrafen und zehn Freisprüche; Hunderte von Verfahren wurden eingestellt.

"Hang the Kaiser!" - der Ruf war bei den Alliierten erstmals 1915 laut geworden. Damals versenkte ein deutsches U-Boot vor der Südküste Irlands das damals größte Passagierschiff der Welt, die Lusitania - ein eindeutiger, brutaler Rechtsverstoß, keine Kampfhandlung, sondern ein Kriegsverbrechen. 1200 Menschen kamen ums Leben. Dieser Fall wurde in Leipzig aber gar nicht verhandelt.

Wichtigster Fall dort war der des britischen Lazarettschiffs Llandovery Castle, das 1918 vom deutschen U-Boot U-86 torpediert worden war. Dessen Kommandant hatte nicht nur das Schiff, sondern auch die Überlebenden in den Rettungsbooten beschießen lassen.

Der U-Boot-Kommandant tauchte nach dem Krieg unter; in Leipzig angeklagt und zu je vier Jahren Haft verurteilt wurden zwei seiner Offiziere. Wenig später wurden sie befreit und im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Dem wieder aufgetauchten U-Boot-Kapitän schenkte eine Amnestie die Straffreiheit.

Richter, die eingebunden waren in ein nationalistisches und militärisches Milieu

Hunderte von Verfahren eingestellt. Warum lief das so? Es fehlte am Willen, Strafverfahren ernsthaft durchzuführen. In den Memoiren des zuständigen Oberreichsanwalts Ludwig Ebermayer ist das anschaulich nachzulesen:

"Es ist mir heute noch unverständlich, dass wir im Versailler Vertrag die Verpflichtung übernahmen, diese Kriegsverbrechen in Deutschland und durch deutsche Gerichte verfolgen zu lassen. Wir hatten den Krieg verloren, wir mussten uns den harten, von Hass und Rache diktierten Bedingungen der Feinde fügen, wir mussten Opfer an Land und Geld bringen; das war unvermeidlich; nie und nimmer aber durften wir uns der entehrenden Bedingung fügen, unsere eigenen Landsleute wegen dieser sogenannten Kriegsverbrechen zu verfolgen, während es keinem der anderen am Kriege beteiligten Länder einfiel, eine solche Verpflichtung auf sich zu nehmen. Ein solches Zugeständnis ging an unsere Ehre."

Dem obersten Ankläger hat es nach eigenem Eingeständnis "das Herz im Leibe herumgedreht", "unsere eigenen Leute" vor Gericht stellen zu müssen. Das war offensichtlich auch die Grundhaltung der Leipziger Richter. Sie waren eingebunden in ein nationalistisches und militärisches Milieu und waren gewillt, die demütigenden Bedingungen des Versailler Vertrags mit ihren Mitteln zu unterlaufen. Das haben sie getan.

Und so führt ein direkter Weg von den Kriegsverbrecherprozessen nach dem Ersten. Weltkrieg in Leipzig zu den Kriegsverbrecherprozessen nach dem Zweiten Weltkrieg in Nürnberg. Nürnberg ist ohne Leipzig nicht denkbar.

Nach den Leipziger Erfahrungen nahm die alliierte Justiz in Nürnberg die Sache selbst in die Hand. Zwölf Todesurteile, sieben zum Teil lebenslange Freiheitsstrafen, drei Freisprüche - und ein juristischer Makel: Das Statut für die Prozesse war erst im August 1945 in London unterzeichnet worden, also erst, nachdem die Taten begangen waren; es war mit dem rechtsphilosophischen Grundsatz nulla poena sine lege schwer vereinbar, wonach eine Tat nur dann bestraft werden darf, wenn sie schon zur Zeit ihrer Begehung mit Strafe bedroht war.

Wichtigster Inhalt und wichtigstes Ergebnis des Nürnberger Prozesses waren die drei klassischen Nürnberger Tatbestände: Führen eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Gewiss: die Nürnberger Prozesse waren "Siegerjustiz", wie die Unterlegenen murrten, aber sie leisteten das, was die Prozesse von Leipzig nicht geleistet hatten: Sie griffen den gemeinsamen Nenner wieder auf, den es darüber, was ein "Kriegsverbrechen" sei, schon zur Jahrhundertwende gegeben hatte - und sie entwickelten das Völkerrecht weiter.

Lange galt: Mit einem einfachen Mörder verhandelt der Richter - mit einem tausendfachen Mörder verhandeln die Staatsmänner

Bis dahin war es so gewesen, jahrhundertelang: Das Risiko eines normalen Mörders, entdeckt und verurteilt zu werden, war hoch. In Europa liegt die Aufklärungsquote solcher Morde heute bei neunzig Prozent und mehr.

Das Risiko eines Völkermörders, eines Massenverbrechers, eines Staatskriminellen, sich für seine Verbrechen verantworten zu müssen, war dagegen gleich Null. Offenbar schwand mit der Zahl der Verbrechen auch ihre strafrechtliche Vorwerfbarkeit: Ein Mord führt in die Zelle, tausend Morde, zehntausend Morde aber führen in den internationalen Konferenzsaal.

Mit einem einfachen Mörder verhandelt der Richter. Mit einem tausendfachen Mörder verhandeln die Staatsmänner. So war das bis zu den Nürnberger Prozessen. Die Versuche, diese alte zynische Rechnung ein für allemal zu durchkreuzen, gehen langsam voran. Sie begannen in Nürnberg. Heute finden sie statt am Weltstrafgerichtshof in Den Haag und beim Jugoslawien-Tribunal der Vereinten Nationen ebendort sowie beim UN-Ruanda-Tribunal in Arusha.

"Ich habe niemals, an keinem Menschen und zu keinem Menschen einen Mord befohlen und ebenso wenig sonstige Grausamkeiten angeordnet oder geduldet, noch hätte ich die Macht oder das Wissen gehabt, solches zu verhindern." Dieser Satz klingt wie aus einer Verteidigungsrede von Slobodan Milošević, von Jean Kambanda oder von Augustin Bizimungu.

Slobodan Milošević, der ehemalige jugoslawische Ministerpräsident, hatte sich seit Februar 2002 wegen Völkermord vor dem Jugoslawien-Tribunal in Den Haag zu verantworten; er trat dort auf wie ein Kläger, nicht wie ein Angeklagter, nahm herrisch die Zeugen ins Verhör, die Bauern aus dem Kosovo zum Beispiel, die von der Ermordung ihrer Nächsten berichten. Der Angeklagte tat so, als sei er sich keiner Schuld bewusst.

Er drehte die Anklage um: Schuldig sei nicht er, schuldig seien die anderen. So ähnlich war das auch in den Verfahren vor dem Kriegsverbrechertribunal für Ruanda - als Kambanda, der Ex-Premier von Ruanda, sein Geständnis widerrief und dann zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, wegen aktiver Beteiligung am Völkermord. Der ruandische Stabschef, General Bizimungu, wurde wegen Völkermordes zu dreißig Jahren Haft verurteilt. Milošević freilich starb im Jahr 2006, bevor ein Urteil verkündet werden konnte.

Adolf Hitler hat sich erschossen. Nicolae Ceaușescu wurde ohne Verfahren hingerichtet, Pol Pot verrottete in einem Dschungellager. Justice is going global, sagte der Richter William Sekule aus Tansania bei der Verurteilung des ruandischen Regierungschefs Kambanda am 4. September 1998: Gerechtigkeit wird globalisiert.

Es war dies ein großer Tag in der Weltgeschichte: Zum ersten Mal wurde ein Regierungschef für seine Verbrechen verurteilt. Der Satz des Richters war ein mutig-hoffnungsvoller Satz, denn die Gerechtigkeit bewegt sich bei ihrer Globalisierung mit der Geschwindigkeit einer Schnecke.

"Ich habe niemals...": Das zitierte Original des Satzes stammt aus dem Jahr 1946. Hermann Göring hat das gesagt, Adolf Hitlers Luftwaffenchef, im Hauptkriegsverbrecher-Prozess vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg. Als das letzte Wort dieser letzten Worte verklungen war, sagte der Lordrichter: "The tribunal will carefully consider all these statements."

Der Kalte Krieg legte sich wie eine Grabplatte auf die Entwicklung des Weltstrafrechts

Die Urteile von Nürnberg sollten, so sagte der Chefankläger Robert Jackson, auch die Männer erreichen, die große Macht an sich reißen und sich ihrer mit Vorsatz bedienen, um ein Unheil hervorzurufen, das kein Heim der Welt unberührt lässt. Das war die große Hoffnung des US-Anklägers in Nürnberg, es war die große Hoffnung in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg und es war dies eine rührende Erwartung.

Als am 10. August 1948, knapp zwei Jahre nach dem Nürnberger Kriegsverbrecherprozess, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet wurde, schrieb der französische Diplomat Stéphane Hessel, Emigrant aus Berlin, Überlebender von Buchenwald, Begleiter der Vereinten Nationen von ihrer Gründung an, in sein Tagebuch: "Vielleicht einer der bewegendsten Augenblicke meines Lebens."

Gewiss einer der letzten Momente des Konsenses innerhalb der internationalen Gemeinschaft. Da hatte der Diplomat Recht. Der Kalte Krieg legte sich wie eine Grabplatte auf die Entwicklung des Weltstrafrechts. Der Prozess gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher von 1946 blieb daher ein großer Auftakt, dem ein halbes Jahrhundert lang nichts folgte.

Die Stadt Nürnberg, die 1946 noch in Trümmern lag, wurde neu aufgebaut; das Völkerstrafrecht aber blieb liegen. Trotz schwerster Verstöße gegen das Völkerrecht in vielen Teilen der Welt blieb die Strafverfolgung auf NS-Täter beschränkt: auf Adolf Eichmann, Klaus Barbie und ein paar andere.

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Und wenn Kriegsverbrecher ausnahmsweise vom eigenen Staat verfolgt werden, dann geschah das, wie im Fall des US-Leutnants William Calley, nach dem Leipziger Muster von 1921. Calley, der 1968 im vietnamesischen Dorf Mỹ Lai ein Massaker mit über 300 Toten befohlen hatte, wurde zwar deswegen 1971 in den USA zu lebenslanger Haft verurteilt, aber dann, nach einem Sturm nationaler Entrüstung, drei Jahre später im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen.

Das zeigt: Die Versuche, staatstragende Eliten mit den Mitteln nationalen Strafrechts haftbar zu machen, sind problematisch. Der bundesdeutschen Justiz gelang es nach dem Ende der DDR immerhin zu zeigen, dass ein Verbrechen nicht einfach durch die Person des Täters zum unangreifbaren Staatsakt wird. Aber es kann einer nationalen Justiz nicht gut gelingen, verbrecherische Politik in anderen Staaten zu verfolgen, weil nationale Gerichte die Immunität von ausländischen Regierungschefs nicht ohne weiteres außer Kraft setzen können.

Ein neuer Schub für das Völkerstrafrecht kam mit der Einsetzung des Jugoslawien-Tribunals der Vereinten Nationen in Den Haag 1993, des Ruanda-Tribunals der Vereinten Nationen in Arusha 1994 (beide Gerichte tagen als Unterorgane des Weltsicherheitsrats) und mit dem Weltstrafgerichtshof in Den Haag, dessen Gründung 1998 eine Staatenkonferenz in Rom beschloss und der seit 2003 nach den Nürnberger Prinzipien arbeitet.

Unmenschliche Handlungen können nun als solche strafrechtlich verfolgt werden

Es gelang jetzt, die Nürnberger Verbindung, den damals notwendigen Konnex von Humanitätsverbrechen mit einem militärischen Konflikt, zu lösen. Unmenschliche Handlungen können nun als solche strafrechtlich verfolgt werden; dazu gehören auch Schandtaten, die in internationalen Konflikten gegen die eigene Zivilbevölkerung begangen werden.

Das alles, diese mühsame, langsame, segensreiche Entwicklung des Völkerrechts beginnt 1918. Sie beginnt nach dem Krieg, der angeblich alle Kriege beenden sollte, wie US-Präsident Woodrow Wilson damals meinte - und dem ein schrecklicher neuer Weltkrieg folgte. Was vermag das Recht, was vermag das Völkerrecht in Zukunft? Aus der "Siegerjustiz" 1946 wird, hoffentlich, ein Sieg der Justiz.

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