Erschossene russische Journalistin:Elf Jahre Haft im Mordfall Politkowskaja

Russland erinnert an Politkowskaja-Mord

Gedenken an die ermordete russische Journalistin: Anna Politkowskaja war 2006 in Moskau erschossen worden.

(Foto: dpa)

Tödliche Schüsse auf die russische Reporterin Anna Politkowskaja sorgten 2006 weltweit für Entsetzen. Ein ehemaliger Polizist hatte die Tatwaffe besorgt, nun wurde er dafür verurteilt. Doch wer war sein Auftraggeber?

Anna Politkowskaja war eine scharfe Kritikerin des Kremls, in ihren Berichten prangerte sie vor allem Menschenrechtsverletzungen an. Am 7. Oktober 2006 wurde sie im Treppenhaus ihres Moskauer Wohnhauses erschossen. Wegen Beihilfe zum Mord an der russischen Journalistin ist einer der Hintermänner nun zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Das entschied ein Moskauer Bezirksgericht am Freitag. Laut russischen Nachrichtenagenturen muss er die Haftstrafe in einem Arbeitslager verbüßen.

Der Angeklagte Dmitri Pawljutschenkow hatte sich in dem Verfahren schuldig bekannt, den Anschlag organisiert zu haben. Der Ex-Polizist muss der Agentur Interfax zufolge außerdem drei Millionen Rubel (etwa 75.000 Euro) Schmerzensgeld an die Familie der Journalistin zahlen. Pawljutschenkow hatte die Waffe besorgt, mit der Politkowskaja erschossen wurde.

Die preisgekrönte Reporterin der Zeitung Nowaja Gaseta hatte sich mit Berichten über schwerste Verbrechen im früheren Kriegsgebiet Tschetschenien viele Feinde gemacht. Menschenrechtler fürchten, dass die wahren Hintergründe der Tat nie ans Licht kommen. So sind die Auftraggeber nach wie vor offiziell unbekannt. Ein aus Tschetschenien stammender Hintermann soll Pawljutschenkow etwa 115.000 Euro für den Mord gezahlt haben. In wessen Interesse er den Mord an Politkowskaja in Auftrag gegeben haben soll, ist bis heute unklar. Im Zusammenhang mit dem Attentat war im Jahr 2009 der mutmaßliche Todesschütze Rustam Machmudow zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Anna Stawizkaja, die Anwältin der Angehörigen, sagte, sie seien zufrieden, dass ein Anfang gemacht worden sei, wenn auch nur ein Verantwortlicher herangezogen worden sei. Dennoch wolle sie in Berufung gehen, um eine längere Haftstrafe zu erwirken. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert, während die Verteidigung für eine Bewährungsstrafe eingetreten war. Sie kündigte an, ebenfalls in Berufung zu gehen.

In einem ersten Verfahren 2009 waren zahlreiche Tatverdächtige freigesprochen worden. Das Urteil wurde anschließend zurückgezogen und der Fall wurde erneut aufgerollt. Der mutmaßliche Täter und weitere Beschuldigte sollen sich in getrennten Verfahren vor Gericht verantworten.

Der Fall Politkowskaja ist nicht der einzige ungeklärte Mord an einer russischen Journalistin. So gibt es etwa im Fall der 2009 ermordeten Reporterin Natalia Estemirowa trotz Versprechen des Kreml keine Festnahmen.

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