Ermittlungen zu NSU und Hells Angels:Phantastischer Zeuge

Die Kieler Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihren Ermittlungen gegen die Hells Angels auf einen verurteilten Verbrecher, der auch Aussagen zur rechtsextremen NSU gemacht hat. Die entpuppten sich als falsch - was heißt das für seine anderen Behauptungen?

Hans Leyendecker

Die Sache war brisant, und weil die Angelegenheit keinen Aufschub duldete, rief Peter Schwab, der Leiter der Kieler Staatsanwaltschaft, am 16. Mai den stellvertretenden Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum an: Ein ehemaliger Rocker, der in Kiel Angaben "zu einer Vielzahl schwerer Straftaten" gemacht habe, die von den Ermittlern "ganz überwiegend als zutreffend" angesehen würden, behaupte, die Mitglieder der Terrorvereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) seit Mitte der Neunzigerjahre zu kennen. Noch 2009 sei der Zeuge Steffen R. dabei gewesen, als in Kiel Waffen an Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt übergeben worden seien und er wolle auch etwas über Beate Zschäpe sagen.

Sofort wurde das Bundeskriminalamt (BKA) eingeschaltet. Seit fast einem Jahr prüfen die Ermittler, ob die Terrorbande NSU Verbindungen in den Westen hatte, und jetzt wies eine neue Spur in diese Richtung. Der Zeuge, der sich selbst "Imperator" nennt, wurde viele Stunden von den NSU-Fachleuten des BKA und von einem Vertreter der Bundesanwaltschaft vernommen. Seine Angaben wurden dann wochenlang überprüft, das Ergebnis fasste ein Strafverfolger der Karlsruher Behörde Mitte August in einem zweiseitigen Vermerk zusammen: Es sei "davon auszugehen", dass der Zeuge "bewusst wahrheitswidrige Angaben gemacht" habe, indem er "Sachverhalte frei erfunden und reale Vorgänge aufgebauscht habe". Karlsruhe sei an diesem Zeugen nicht mehr interessiert.

Der 40-jährige Steffen R., der mehrfach wegen schwerer Straftaten im Rotlichtmilieu verurteilt worden ist und dennoch etliche Jahre V-Mann der Polizei war, ist aus Sicht der Bundesanwaltschaft ein Märchenerzähler, doch aus Sicht vieler Kieler Ermittler ein Aufdecker.

Die Aussagen des Mannes, der mal Chef der Legion 81 war - einer Hilfstruppe der mittlerweile verbotenen Kieler Hells Angels - hatten vor Monaten die umfangreichsten Ermittlungen gegen das organisierte Verbrechen und die Rockerszene in der Republik ausgelöst.

"Spinner" mit vielen Geschichten

Im Frühsommer wurden Dutzende Klubhäuser, Wohnungen und Geschäfte verschiedener Hells-Angels-Gruppen durchsucht. 1200 Beamte waren im Einsatz, unter ihnen auch Mitglieder der Anti-Terroreinheit GSG9. Bundespolizisten seilten sich sogar von einem Hubschrauber ab, um auf das Anwesen von Frank Hanebuth, der damals Präsident der Hells Angels Hannover war, zu gelangen. Sie präsentierten einen Durchsuchungsbeschluss, und nahmen, außer einem Laptop noch ein paar andere Sachen mit. Ob Aufwand und Ertrag in einem Verhältnis standen, wurde fortan in der Szene heftig diskutiert. Die Hells Angels zu Hannover jedenfalls lösten sich später auf. Hanebuth nennt R. "einen Spinner".

Zu den vielen Geschichten, die Steffen R. so erzählt hat, gehört auch die Geschichte von Tekin Bicer. Der Ex-Türsteher soll vor Jahren angeblich von Hells Angels in Kiel entführt und gefoltert worden sein. Dann, so R., sei er erschossen worden. Angeblich sei die Leiche in einer Lagerhalle. Das habe er in der Szene gehört. Eine Halle in Kiel-Altenholz ist mittlerweile vollständig demontiert worden. Kein Hinweis auf eine Leiche wurde gefunden. Die Besitzer der Halle machen jetzt einen Schadenersatzanspruch von rund 400.000 Euro geltend. Dennoch hat die Kieler Staatsanwaltschaft an der "Glaubhaftigkeit der Erklärungen" des Zeugen R. und der "Glaubwürdigkeit seiner Person", wie ein Oberstaatsanwalt dem Kieler Landgericht im August schrieb, keinen Zweifel.

Warnung vor Steffen R.

Bei den Sicherheitsbehörden hat es schon viele merkwürdige V-Leute und angebliche Kronzeugen gegeben, aber die Chuzpe von Steffen R. und die Treue der Kieler Ermittler sind nicht alltäglich. Bereits im September 2003 hat das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen-Anhalt vor einer Zusammenarbeit mit Steffen R. gewarnt. Er war als V-Mann auch in der Neonazi-Szene im Einsatz gewesen und hatte sich als unzuverlässig erwiesen. Seinen damaligen V-Mann-Führer, der jetzt Kriminalrat in Sachsen-Anhalt ist, hatte er in Schwierigkeiten gebracht. Dieser Warn-Vermerk lag den Kieler Ermittlern offenbar nicht vor. Sie vermuteten nur, der aus dem Osten stammende Steffen R. sei im Rahmen irgendeines Zeugenschutzprogrammes nach Schleswig-Holstein gekommen.

In seiner Vernehmung in Sachen NSU behauptete Steffen R. im Juni 2012, er habe 2002 im Auftrag des LKA Sachsen-Anhalt und des LKA Thüringen eine von den Behörden bezahlte Party in Weißenfels veranstaltet, bei der Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe gegen 23.30 Uhr aufgetaucht seien. Zschäpe habe zur Fortsetzung des bewaffneten Kampfes gegen Ausländer aufgerufen. Ein Thüringer Verfassungsschützer, der dabei gewesen sei, habe die Rede Zschäpes dokumentiert. Etwa 2009, er saß zuvor wieder mal in Haft, habe er das Trio erneut gesehen. "Die beiden Uwes und die Beate" hätten mit örtlichen NPD-Funktionären in Kiel beieinandergestanden, und einer von der NPD habe gesagt, die drei seien jetzt für das "Grobe" zuständig. Sie seien gekommen, um Waffen zu kaufen. Das Trio habe dann ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, mehrere Pistolen sowie Schrotflinten bekommen. Später seien auf die "Alte Meierei", die als Zentrum der Linken in Kiel gilt, gefeuert worden. Die beiden Uwes und einer von der NPD hätten geschossen.

Nach den Feststellungen der Bundesanwaltschaft stimmt an diesen wilden Geschichten nichts. Zwar wurden bei dem Trio zwanzig Waffen gefunden, aber die von R. angegebenen Schießgeräte waren nicht darunter. Diese Wertung gilt für alle wesentlichen Punkte seiner Aussage.

Ein früherer Mithäftling von Steffen R. hat den Ermittlern berichtet, er habe R. 2011 im Knast zu Neumünster den Tipp gegeben, dass man Leute belasten müsse, die bekannt seien, damit man in ein Zeugenschutzprogramm komme. Das BKA hat sich auch mit der Frage beschäftigt, was R. dazu gebracht hat, seine Aussagen zu machen. Gründe könnten die Aussicht auf Geld oder die Hoffnung auf Aufnahme in das Zeugenschutzprogramm des BKA sein, schrieben die Ermittler.

Nicht in Karlsruhe, aber in Kiel hat sich für R. bislang ausgezahlt, dass er geliefert, was mancher von ihm erhofft hat. Er stand 2012 in Kiel wegen Menschenhandels, Zuhälterei, schwerer Körperverletzung sowie versuchter Erpressung vor Gericht. Er soll zwei Frauen mit Gewalt zur Prostitution gebracht haben. Dem 40-Jährigen drohten bis zu zehn Jahren Haft, das Landgericht Kiel verurteilte ihn jedoch zu vergleichsweise milden vier Jahren und vier Monaten, nachdem er in dem Prozess aus dem angeblichen Innenleben der Hells Angels berichtet hatte.

In einem Plädoyer hatte ihn der Ankläger dafür gelobt, dass er in dem Verfahren gegen Rocker ausgesagt habe und dabei große persönliche Risiken eingegangen sei. In den anstehenden Rockerverfahren könnte er eine Art Kronzeuge sein.

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