Ermittlungen nach Protesten:Fast 4.900 Verfahren gegen Klimaaktivisten – viele erledigt

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Nach Protestaktionen hat die Staatsanwaltschaft zahlreiche Klimaaktivisten angeklagt. (Archivbild) (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Mit Störaktionen an Flughäfen hat die Letzte Generation zuletzt wieder für Schlagzeilen gesorgt. Bei der Berliner Justiz ist die Klimagruppe ein Dauerthema.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Berlin (dpa/bb) - Mehr als zwei Jahre nach den ersten Störaktionen der Klimagruppe Letzte Generation hat die Berliner Staatsanwaltschaft den Großteil der Verfahren abgearbeitet. Von 4.844 Fällen sind noch 215 offen (Stand: 29. Juli), wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte. Gleichwohl beschäftigen viele Fälle, die bei der Staatsanwaltschaft vom Tisch sind, noch länger die Justiz. Rechtskräftig sind nach den Angaben bislang nur 243 Verurteilungen.

Berlin ist von Verfahren gegen Klimademonstranten besonders betroffen. In der Hauptstadt gab es viele Straßenblockaden, aber auch mehrfach Farbattacken auf Gebäude der Bundesregierung oder Wahrzeichen. 

Zahlreiche Anklagen im beschleunigten Verfahren 

Da Mitglieder der Klimagruppe häufig an verschiedenen Aktionen beteiligt sind, werden oft mehrere Fälle miteinander verbunden. Dies sei in 935 Fällen so gewesen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Knapp 300 Verfahren wurden eingestellt, etwa weil es nicht genügend Beweise gab. Zudem hat Berlin Verfahren an andere Behörden abgegeben. Die sei insbesondere bei Jugendlichen und Heranwachsenden häufig so, hieß es.

703-mal hat die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben Anklage erhoben, in 488 Fällen davon sei dies im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens erfolgt. Die Anklagebehörde hatte im Sommer 2023 damit begonnen, verstärkt beschleunigte Verfahren gegen Klimademonstranten zu beantragen, damit diese schneller abgeschlossen werden. Dem zuständigen Amtsgericht Tiergarten fehlte jedoch in 96 Fällen die dafür erforderlich klare Beweislage und es wurde in das übliche Verfahren übergegangen. 

Meist Verurteilung zu Geldstrafen 

In 1.463 Fällen hat die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung per Strafbefehl – also ohne mündliche Verhandlung – beantragt. Da die Betroffenen meist Widerspruch dagegen einlegen, kommt es in der Regel doch zum Prozess. Inzwischen gebe es 427 Verurteilungen, überwiegend zu Geldstrafen (412), so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Von den 243 rechtskräftigen Entscheidungen seien 38 im beschleunigten Verfahren erfolgt.

© dpa-infocom, dpa:240731-930-189359/1

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