Nein, vor dem Gebäude der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe blüht keine Blumenwiese. Nein, dort gibt es weder Gänseblümchen noch Margeriten. Nein, die Bundesanwaltschaft macht es nicht so, wie es die Kinder und Verliebten gern machen, die an den Blütenblättern auszupfen, ob und wie ein anderer sie mag. Bei der Bundesanwaltschaft geht es ja nicht um Liebe, sondern darum, ob und wie ermittelt wird auf dem Gebiet des Staatsschutzes.
Die Bundesanwaltschaft zupft nicht an Orakelblumen, sondern arbeitet mit dem Strafgesetzbuch, der Strafprozessordnung und dem Karlsruher Kommentar. Aber das läuft bisweilen, wie im Fall NSA, auf das Gleiche hinaus. Wir ermitteln - "von Herzen", "mit Schmerzen", "über alle Maßen", "können nicht davon lassen", "klein wenig", "gar nicht". Das ist natürlich nicht die Beschreibung des Legalitätsprinzips, welches ein Fundament des Strafverfahrens ist; das ist ein Abzählreim des aleatorischen Prinzips; aber dafür, dass dieses Prinzip auf den Fall NSA in Karlsruhe Anwendung gefunden hat, spricht zumindest ein Anfangsverdacht.
Der Generalbundesanwalt wimmelt ab
Viele Monate hat das Ventilieren der Frage gedauert, ob nun wegen der NSA-Spionage offiziell ermittelt werden soll. Das Ergebnis lautet nun: "ein klein wenig". Nach langem Hin und Her und Her und Hin wird nun, ganz offiziell, ein klein wenig ermittelt gegen die NSA. Ein klein wenig heißt: Es wird nicht ermittelt wegen des Verdachts, dass die Bundesbürger umfassend vom US-Geheimdienst ausgeforscht werden; es wird auch nicht ermittelt wegen des Verdachts, dass Minister und Abgeordnete belauscht worden sind.
Ermittelt wird nur wegen des Abhörens bei der Bundeskanzlerin. Das ist besser als nichts, aber nicht viel. Und zu erklären ist diese Unterscheidung nicht. Gewiss, die Kanzlerin ist wichtig, und ihr Mobiltelefon ist ein Geheimnisträger. Aber sind die Grundrechte der Kanzlerin mehr wert als die Grundrechte von anderen? Der Generalbundesanwalt tut so, als wäre das kleine Ermittlungsverfahren wegen des Merkel-Handys ein Pilotverfahren. Es ist wohl eher ein Ablenkungsverfahren.
Angekündigte Ermittlungen:Folgenlose Massenausspähung der NSA
Generalbundesanwalt Range ermittelt wegen des Handys der Kanzlerin. Die Ausspähung von Millionen Deutschen sieht er dagegen als formal nicht erwiesen an. Dabei weiß Karlsruhe längst, was die NSA treibt - und profitiert sogar davon.
Der Generalbundesanwalt heißt nicht deswegen so, weil er generell alles anders machen darf als jeder normaler Staatsanwalt. Für den Generalbundesanwalt gelten die ganz normalen Strafrechtsprinzipien. Keinem normalen Staatsanwalt würde es einfallen, ein Ermittlungsverfahren gar nicht erst einzuleiten, weil die Beweislage schwierig ist; sehr viele Ermittlungsverfahren bestehen genau darin, mit einer schwierigen Beweislage fertigzuwerden.
Als sei ein Ermittlungsverfahren ein Gefallen
Und keinem normalen Staatsanwalt würde es einfallen, einen potenziellen Hauptzeugen so wegzubügeln, wie es der Generalbundesanwalt mit Edward Snowden macht: Man habe Snowden, so heißt es in der Karlsruher Erklärung , "Gelegenheit gegeben, sein Wissen über etwaige NSA-Aktivitäten in Deutschland mitzuteilen - wovon er allerdings keinen Gebraucht gemacht hat". Wie bitte? Man tut so, als sei ein Ermittlungsverfahren ein Gefallen, den man Snowden tut, und den man allenfalls dann erweisen könne, wenn er seine Informationen auf dem Tablett und auf eigene Gefahr in Karlsruhe abliefert. Es geht aber hier nicht um ein Privatklagedelikt des Edward Snowden, sondern um die Aufklärung eines Angriffs auf Grundrechte.
In der Herablassung, mit der Snowden behandelt wird, spiegelt sich die US- Sicht der Dinge: Der Mann sei eben ein Verräter. Diese Sichtweise hat auch bei den deutschen Geheimdiensten ihre Freunde, weil es ja Schuld dieses Mannes sei, dass bekannt und kritisiert wurde, wie üppig der deutsch-amerikanische Datenaustausch gedeiht.
Im Zuge von Snowdens Enthüllungen wurde publik, dass der BND monatlich 500 Millionen Verbindungsdaten an die USA weitergibt. Auf diesem Prinzip Ich gebe, damit du gibst beruht der große Daten- und Informationsaustausch; wer wie an welche Daten kommt, interessiert die Datenaustauscher nicht weiter. Sie sind daher befangen, auch auf deutscher Seite. Aber auf diese deutschen Befangenen und ihre Auskunft, nichts über NSA-Massendelikte zu wissen, stützt sich der Generalbundesanwalt bei seiner Abwimmelverfügung.
Kay Nehm, früherer Generalbundesanwalt, hat einst, als er ein Verfahren gegen Rechtsextremisten führte und ihn der Brandenburger Innenminister Schönbohm deswegen kritisierte, gesagt: "Ich muss die Übernahme eines Verfahrens in einem sehr frühen Stadium entscheiden, ich kann nicht erst einsteigen, wenn die Sache geklärt ist. Für die Klärung sind wir von der Bundesanwaltschaft ja da." Genauso ist es. Für die Aufklärung von Taten, die Staat und Grundrechte bedrohen, ist die Bundesanwaltschaft da. Im Fall NSA wird sie der Aufgabe nicht gerecht.