Ermittlungen gegen Zwickauer Terrorzelle:Zschäpes Anwälte gehen gegen Inhaftierung vor

An ihr hängt die Aufklärung der gesamten Neonazi-Mordserie - doch Beate Zschäpe schweigt. Jetzt haben ihre Anwälte Haftbeschwerde eingelegt. Wichtige Unterlagen seien der Verteidigung vorenthalten worden. Außerdem gebe es "keinerlei aussagekräftige Beweise" gegen die Beschuldigte: Die Bundesanwaltschaft könne nicht belegen, dass Zschäpe Mitglied einer terroristischen Vereinigung war.

Hans Leyendecker

Seit rund sieben Wochen versuchen Hunderte Ermittler, die Umrisse der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) zu erkennen, und sie sehen immer noch viele Schemen und wenig Konturen. Aufklärung könnte möglicherweise die in Köln einsitzende 36 Jahre alte Beate Zschäpe bringen, die Ende Januar 1998 mit den Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos untergetaucht war und sich am 8. November 2011 bei der Polizei in Sachsen stellte.

Fahndungsfoto von Beate Zschäpe

Sie ist die zentrale Figur bei der Aufklärung der Neonazi-Mordserie: Beate Zschäpe, die seit Anfang November im Gefängnis sitzt. Jetzt haben ihre Anwälte Haftbeschwerde eingelegt.

(Foto: dpa)

Der Generalbundesanwalt wirft Zschäpe vor, Gründungsmitglied der NSU zu sein und zum Zweck der Beweisvernichtung ein Haus in Zwickau in Brand gesetzt zu haben, in dem sie mit den beiden Terroristen zuletzt gewohnt hatte. Doch Beate Zschäpe, die nach dem Tod von Mundlos und Böhnhardt die zentrale Figur der Ermittlungen ist, schweigt.

Am Dienstagnachmittag legten ihre Anwälte Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl beim Bundesgerichtshof (BGH) Haftbeschwerde ein. Sie beantragten, den vom Ermittlungsrichter des BGH am 13. November gegen Zschäpe erlassenen Haftbeschluss aufzuheben. Aus den der Verteidigung vorliegenden Akten ergebe sich kein dringender Tatverdacht wegen "Gründung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung".

Fällt Zschäpe unter die Kronzeugenregelung?

Der Vorgang mit dem Aktenzeichen 3 BGs 6/1 ist die erste Haftbeschwerde im Fall NSU. Vor wenigen Tagen hatte der Ermittlungsrichter im Fall des verdächtigen Ralf Wohlleben auf Antrag der Verteidigung eine Haftprüfung durchgeführt und entschieden, dass Wohlleben weiterhin in Untersuchungshaft bleiben müsse. Dem früheren NPD-Funktionär wird vorgeworfen, den Terroristen eine Waffe beschafft zu haben. Anfang des Jahres soll über einen Haftprüfungs-Antrag von André E. entschieden werden. E. soll das Selbstbezichtigungs-Video der Terrorzelle produziert haben und sitzt in Frankfurt in Untersuchungshaft.

Aber keine andere Personalie hat eine solche Sprengkraft in diesem Verfahren, das im Schatten von zehn Morden abläuft, wie die Personalie Zschäpe. Ob sie unter die Kronzeugenregelung fallen könnte oder nicht, wird in politischen Kreisen ebenso heftig diskutiert wie die Frage, ob die Ermittler ihr am Ende nachweisen können, was sie ihr vorwerfen: "Mein Ziel ist es, dass wir ohne eine Kronzeugenregelung auskommen", hat der neue Generalbundesanwalt Harald Range im November im Innenausschuss des Bundestages erklärt. Zuvor hatte ihn der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel gefragt, "ob die Kronzeugenregelung eine Rolle spielen könnte, weil Frau Zschäpe ja wohl eine zentrale Rolle spielt".

Die Haftbeschwerde der Anwälte Heer und Stahl, über die dann der zuständige Senat des BGH entscheiden muss, besteht im Kern aus zwei Teilen: Zum einen monieren die Verteidiger, dass ihnen wesentliche Akten vorenthalten werden. Ihre Mandantin werde in ihren Verteidigungsmöglichkeiten "massiv unzulässig beschränkt. Ein faires und rechtsstaatliches Verfahren" sei so nicht möglich.

In dem Haftbeschluss des Ermittlungsrichters vom 13. November seien 83 von insgesamt 120 Blatt der übersandten Akten ungeeignet für eine "materielle Prüfung der Voraussetzungen der Untersuchungshaft". Die 37 verbleibenden Seiten belegten den Verdacht nicht.

Mindestens drei Personen

Zum Zweiten liegen nach Ansicht der Verteidigung die notwendigen Kriterien für eine terroristische Vereinigung nicht vor. Die vorliegenden Akten würden "keinerlei aussagekräftige Beweise" für etwaige Gründungsmitglieder der NSU neben Mundlos und Böhnhardt enthalten. Es seien keine "aktiven Handlungen" von Zschäpe zu erkennen. Da es aber mindestens drei Personen für die Bildung einer kriminellen Vereinigung brauche, liege kein dringender Tatverdacht vor. Die Ermittlungen hätten keinen Anhaltspunkt dafür ergeben, dass Zschäpe an der Fertigstellung der Bekenner-DVD beteiligt gewesen sei.

In ihrer Haftbeschwerde führen die Verteidiger die angebliche Äußerung eines Bundesanwalts auf, der erklärt habe, einer Übersendung weiterer Aktenteile stünden "logistische Probleme" entgegen. Er habe vorgeschlagen, die Verteidigung könne in den Diensträumen des Bundeskriminalamtes in Meckenheim Einsicht in Akten nehmen.

Angesichts der Vielzahl der Ermittler sollte es für die Ermittlungsbehörden keine Schwierigkeiten bedeuten, eine "überschaubare Anzahl von Fotokopien" zu fertigen und den Verteidigern zur Verfügung zu stellen, teilten die Anwälte dem BGH mit. Kritisiert wird auch, dass der Generalbundesanwalt und der Präsident des Bundeskriminalamtes mehrmals Pressekonferenzen abgehalten hätten, in denen die Öffentlichkeit sogar über Details informiert worden sei, die der Verteidigung "nicht einmal ansatzweise" aus den Akten bekannt gewesen seien.

Über die Haftbeschwerde im Fall Zschäpe wird vermutlich im Januar entschieden werden. Es ist auszuschließen, dass die Beschwerde den vollen Erfolg haben wird. Allein die Brandstiftung reicht nach Meinung von Experten, dass sie in Untersuchungshaft bleibt. Nach der gängigen Rechtsprechung ist es auch nicht erforderlich, dass ein Gehilfe die Einzelheiten der Haupttat kennt. Nach Ausfassung des 3. Strafsenats des BGH reicht beispielsweise für die Strafbarkeit als Gehilfe ein in "subjektiver Hinsicht bedingter Vorsatz".

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