Verdacht auf Geldwäsche :Ermittler beantragen beim EU-Parlament Aufhebung von Bystrons Immunität

Der Bundestagsabgeordnete Petr Bystron (AfD) spricht bei der Europawahlversammlung der AfD in der Messe Magdeburg. (Foto: Carsten Koall/dpa)

Gegen den AfD-Politiker wurde wegen des Verdachts auf Geldwäsche und Bestechlichkeit ermittelt. Nach seinem Wechsel ins Europaparlament mussten die Behörden zuletzt eine Zwangspause einlegen.

Im Zuge der Geldwäsche- und Bestechlichkeitsermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron hat die Generalstaatsanwaltschaft München beim Europäischen Parlament die Aufhebung seiner Immunität beantragt. Das bestätigte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Zuvor hatte die Augsburger Allgemeine darüber berichtet.

Der Parlamentarier steht im Verdacht, im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal „Voice of Europe“ Geld erhalten zu haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren. Bystron selbst hat die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen und das Verfahren als politisch motiviert bezeichnet. Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Der Bundestag hatte Bystrons Immunität im Mai aufgehoben. In der Folge gab es mehrere Durchsuchungsaktionen. Nach Bystrons Wechsel ins Europäische Parlament mussten die Ermittler eine Zwangspause einlegen. Mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter genießt Bystron, der bei der Wahl auf Listenplatz zwei der AfD angetreten war, wieder Immunität. Weiter ermittelt werden darf erst, wenn Bystrons Immunität vom Europaparlament aufgehoben werden sollte.

© SZ/dpa/berj - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusExklusivAffären
:Bystrons heimliche Helfer

Münchner Ermittler vermuten, dass der AfD-Politiker Bestechungsgelder aus Russland angenommen hat. Als sie sein Bundestagsbüro durchsuchten, war er offenbar auf alles vorbereitet. Wurde die Razzia verraten?

Von Markus Balser, Petra Blum, Jörg Schmitt

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: