Erfurt:Rosen-Protest vor Gerichten: Versammlungsverbot bestätigt

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Weiße Rosen, Kerzen und Transparente mit Danksagungen liegen vor dem Justizzentrum in Erfurt. (Foto: Michael Reichel/dpa-Zentralbild/dpa)

Weiße Rosen sind vor Gerichten in mehreren Thüringer Städten zur Unterstützung des umstrittenen Maskenurteils eines Weimarer Amtsrichters niedergelegt worden....

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Erfurt/Weimar (dpa/th) - Weiße Rosen sind vor Gerichten in mehreren Thüringer Städten zur Unterstützung des umstrittenen Maskenurteils eines Weimarer Amtsrichters niedergelegt worden. Es habe solche Aktionen am Samstag vor Gerichten in Erfurt, Weimar, Sömmerda, Altenburg und Gera gegeben, sagte ein Sprecher der Landespolizeidirektion auf Anfrage. Trotz eines gerichtlich bestätigten Verbots versammelten sich nach Polizeiangaben am Nachmittag einige Hundert Menschen in mehreren Gruppen im Umfeld des Amtsgerichts in Weimar.

Die Polizei sei mit einem größeren Aufgebot im Einsatz, um die Verbotsverfügung durchzusetzen, sagte eine Polizeisprecherin. Das Amtsgericht sei abgesperrt worden.

In Erfurt wurde eine Gruppe von rund 70 Menschen, die der rechten und gewaltbereiten Szene zugeordnet wird, am Bahnhof an der Anreise gehindert, wie die Bundespolizei am Samstagabend mitteilte. Es sei ein Betretungsverbot für die Stadt Erfurt und den Freistaat ausgesprochen und die Rückreise angeordnet worden, sagte ein Sprecher. Zwei Polizisten wurden bei anschließenden Aggressionen von einzelnen Teilnehmern und Flaschenwürfen verletzt. Einen Autokorso in der Stadt mit mehr als 200 Wagen versuchten rund 100 Menschen laut Polizei zu blockieren. Die Beamten gingen dagegen vor. Gegen 25 Personen wurde demnach einfache körperliche Gewalt angewandt sowie der Einsatz von Schlagstock und Reizgas angedroht. Es wurden Platzverweise ausgesprochen.

Mancherorts waren die niedergelegten Rosen mit bedruckten Zetteln versehen. Beispielsweise in Sömmerda hieß es darauf: „Zum Gedenken an den Rechtsstaat und dessen mutige Verteidiger im Amtsgericht Weimar.“ Nach Anzeigen gegen den Richter wird derzeit von der Staatsanwaltschaft geprüft, ob der Weimarer Jurist seine Zuständigkeit bei seinem Maskenbeschluss überschritten hat. Die „Querdenken“-Bewegung sowie die AfD in Thüringen kritisieren das.

Das von der Stadt Weimar am Freitag erlassene Versammlungsverbot vor dem Amtsgericht wurde am Samstag vom Verwaltungsgericht Weimar und danach vom Thüringer Oberverwaltungsgericht bestätigt. Nach Angaben eines Stadtsprechers kam die Anmeldung aus der „Querdenker“-Szene.

Die Ablehnung des Eilantrags der Veranstalter gegen das Verbot begründete das Verwaltungsgericht Weimar unter anderem mit dem nötigen Infektionsschutz in der Pandemie und Aufrufen in den sozialen Netzwerken, nach Weimar zum Demonstrieren zu kommen. Das Verbot der Versammlung unter dem Motto „Wir Gedenken der Grund- und Menschenrechte, die im April 2021 in Weimar beerdigt worden sind“ bleibe damit bestehen.

Versammlungsbeschränkende Maßnahmen könnten unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich auch zum Infektionsschutz ergriffen werden, begründete das Verwaltungsgericht seine Entscheidung. Allerdings dürften Versammlungsverbote nur verhängt werden, „wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stünden“. Das Gericht verwies in seiner Mitteilung auch darauf, dass nach dem Verbot einer in München geplanten Großdemonstration der „Querdenken“-Bewegung „explizit zur Teilnahme in Weimar aufgerufen worden sei“.

Der Familienrichter am Amtsgerichts Weimar hatte Anfang April die Maskenpflicht an zwei Schulen in Weimar ausgesetzt. Daraufhin wurden mehrere Anzeigen gegen ihn erstattet. Die „Querdenken“-Bewegung, aber auch die AfD in Thüringen kritisieren das.

© dpa-infocom, dpa:210501-99-428519/5

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