Fall Epstein„Plötzlich sind wir alle kleine Strafermittler“

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Werden die Opfer gehört oder versagt das Rechtssystem in den USA? Diese Aufnahme stammt vom 11. Februar 2026. Zu sehen sind Überlebende des Epstein-Rings, die aussagen wollen, aber noch nicht angehört wurden. Im Vordergrund, nach außen ungerührt, die Leiterin des US-Justizministeriums, Pam Bondi.
Werden die Opfer gehört oder versagt das Rechtssystem in den USA? Diese Aufnahme stammt vom 11. Februar 2026. Zu sehen sind Überlebende des Epstein-Rings, die aussagen wollen, aber noch nicht angehört wurden. Im Vordergrund, nach außen ungerührt, die Leiterin des US-Justizministeriums, Pam Bondi. ROBERTO SCHMIDT/AFP
  • Rechtsexperten kritisieren die Veröffentlichung der Epstein-Akten, da diese unbestätigte Anschuldigungen enthalten und das Justizsystem schwächen könnten.
  • Die Öffentlichkeit agiert nun als "kleine Strafermittler", obwohl vage Andeutungen nicht für Anklagen ausreichen und stichhaltige Beweise nötig sind.
  • Demokraten werfen dem Justizministerium vor, drei FBI-Protokolle über angeblichen Missbrauch durch Epstein und Trump zurückzuhalten.
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Täglich kommen neue Details zu den Epstein-Akten ans Tageslicht. Rechtsexperten und ehemalige Strafverfolger in den USA sehen das mit gemischten Gefühlen. Sie erinnern an die Grundsätze des Rechtssystems.

Von Charlotte Walser, Washington

Die Epstein-Akten hätten nie veröffentlicht werden sollen: Das schrieb Daniel Richman vor Kurzem in einem Gastbeitrag für die New York Times. Richman ist Rechtsprofessor an der Columbia-Universität und war früher Staatsanwalt im Büro des Bundesstaatsanwalts für den südlichen New Yorker Bezirk und späteren republikanischen Bürgermeisters der Metropole, Rudy Giuliani, der die Behörde damals leitete.

Was kann falsch daran sein, dass Skandalöses öffentlich wird?

In seinem Gastbeitrag schrieb Richman, die Epstein-Akten enthielten eine wilde Mischung aus zufälligen Verbindungen, unbestätigten Anschuldigungen und Indizien für mögliches kriminelles Verhalten. Eine Mischung, die der Öffentlichkeit so eigentlich nicht zugänglich gemacht werden dürfe. Richmans Argument: Die Strafverfolgungsbehörden haben weitreichende Befugnisse, in die Privatsphäre einzudringen. So erhalten die Behörden etwa Zugang zu E-Mails. Das Material dürfen sie in der Regel aber nur dazu verwenden, Personen anzuklagen und wenn möglich einen Schuldspruch zu erwirken. Gelingt das nicht, bleibt das Material unter Verschluss.

Würde das Justizsystem ordnungsgemäß funktionieren, wäre es nicht zur Veröffentlichung der Akten gekommen

Im Fall der Epstein-Akten wurde das Material nun freigegeben, auf Geheiß des Kongresses. Das schwäche das Justizsystem, schreibt Richman. Die Instrumente der Strafverfolgung – deren weitreichende Befugnisse – könnten infrage gestellt werden, und Zeugen könnten sich künftig zweimal überlegen, ob sie aussagen wollten.

Das Anliegen versteht Richman durchaus: Natürlich sei das Justizsystem nicht das einzige Mittel, um Menschen zur Rechenschaft zu ziehen, schreibt er. Die „Macht der Scham“ könne eine gute Sache sein, und manche Menschen verdienten es, ihren guten Ruf zu verlieren. Aber informelle Rechenschaftsprozesse könnten mit ungefiltertem Datenmaterial leicht in etwas Missbräuchliches abgleiten.

Dass die Akten veröffentlicht wurden, wertet der ehemalige Bundesstaatsanwalt als Zeichen des Versagens von Institutionen: Würde das Justizsystem ordnungsgemäß funktionieren, wäre es nicht dazu gekommen. Mindestens in diesem Punkt stimmt Cheryl Bader Richman zu. Bader ist Rechtsprofessorin an der Fordham Law School in New York und war früher stellvertretende Bundesstaatsanwältin, unter einem von Ronald Reagan ernannten Verantwortlichen. Auch für sie steht fest, dass das Vertrauen in die Institutionen stark angeschlagen ist.

Bader sagt, unter idealen Bedingungen würde man es den Strafverfolgungsbehörden überlassen, über das Material zu urteilen. Doch das Justizministerium unter Generalstaatsanwältin Pam Bondi zeige sich loyaler gegenüber dem Präsidenten als gegenüber dem Recht. Es sei zur Waffe für die Verfolgung von Trumps politischen Gegnern geworden.

Die Folge des verlorenen Vertrauens: „Plötzlich sind wir alle kleine Strafermittler.“ Medien, Politiker, die Bevölkerung – alle suchten nun nach der „smoking gun“ in den Akten, sagt Bader. Darin sieht auch sie Gefahren. Zum Beispiel bestehe das Risiko, dass verfassungsrechtliche Garantien wie die Unschuldsvermutung missachtet werden.

„Vage Andeutungen in E-Mails genügen nicht“, sagt die Rechtsprofessorin

Bader versteht, dass sich die Öffentlichkeit fragt, warum in manchen Fällen keine Anklage erhoben wurde. Sie gibt aber zu bedenken, dass dafür hinreichende Beweise vorhanden sein müssen. In den Akten findet sich etwa folgende Aussage eines Opfers über eine Person mit Verbindungen zu Epstein: „Ich glaube, ich war einmal mit ihm zusammen.“ Für die Staatsanwaltschaft wäre es aussichtslos, allein auf diese unklare Aussage zu setzen, sagt Bader.

Vage Andeutungen in einer E-Mail genügten vielleicht „vor dem Gericht der öffentlichen Meinung“, aber nicht, um ein Verfahren zu eröffnen, Anklage zu erheben und am Ende eine Jury zu überzeugen. Bader erinnert an die Voraussetzung für einen Schuldspruch: Es darf keinen begründeten Zweifel geben.

Aber haben die Strafverfolgungsbehörden genügend unternommen, um Beweise zu finden? Aus Baders Sicht ist das auf Basis der Akten schwer zu beurteilen. Klar sei, dass das Justizministerium bei der Veröffentlichung der Akten schwere Fehler begangen habe. Mit der Frage dürfte sich dereinst ein Gericht befassen, eine Gruppe von Opfern hat Klage eingereicht.

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Für Bader gibt es noch eine andere Ebene: die gesellschaftliche. Epsteins Netzwerk sei nur möglich gewesen, weil die Gesellschaft akzeptierte, dass für Menschen mit Macht, Einfluss und Ansehen andere Maßstäbe gälten. „Warum hat an Epsteins Partys niemand gefragt, wer die Mädchen und junge Frauen sind?“, fragt Bader.

Das habe damit zu tun, dass sich Epstein mit Menschen umgeben habe, die als angesehen galten. Das wiederum habe andere angesehene Menschen davon abgehalten, genauer hinzuschauen. Die Lehre aus dem Fall müsse also sein, dieses System infrage zu stellen. Außerdem müsse es für Opfer einfacher werden, Gehör zu finden.

Diesen Punkt hebt auch Barbara McQuade hervor. Sie ist Professorin an der Universität von Michigan und ehemalige leitende Bundesstaatsanwältin, ernannt vom demokratischen Präsidenten Barack Obama. Opfern zu glauben, sei gerechtfertigt, sagt McQuade. Diese müssten, wenn sie aussagten, oft Scham überwinden. Aber: „Beschuldigte haben Anspruch auf ein ordentliches Verfahren.“ Aus diesem Grund müssten stichhaltige Beweise vorliegen.

„Die Öffentlichkeit versteht nicht immer, wie schwierig es sein kann“, sagt eine ehemalige Bundesstaatsanwältin

„Ich glaube, die Öffentlichkeit versteht nicht immer, wie schwierig es sein kann, jemanden anzuklagen“, sagt McQuade. Personen könnten nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn ihr Verhalten gegen ein bestimmtes Gesetz verstoße. Ein schlechtes oder unmoralisches Verhalten genüge nicht.

Das Rechtssystem basiere auf der Prämisse, dass es besser sei, zehn Schuldige laufen zu lassen, als einen Unschuldigen zu verurteilen. Das bedeute, dass die Beweise stichhaltig sein müssten, bevor ein Verfahren eingeleitet werden könne. „Die Einleitung einer Strafuntersuchung erfordert die tatsächliche Feststellung, dass eine bestimmte Straftat begangen wurde“, sagt McQuade.

Dass das oft schwieriger sei, als es klinge, habe man im Fall von Sean Combs gesehen, dem Rapper, der unter dem Pseudonym P. Diddy bekannt ist. „Es muss nachgewiesen werden, dass der Angeklagte eine sexuelle Handlung mit einer Person vorgenommen hat, von der er wusste oder hätte wissen können, dass sie unter 18 Jahre alt war.“ Würden beispielsweise Lügen über das Alter des Opfers erzählt, sei das schwierig zu beweisen.

Auch McQuade sagt, sie könne nicht beurteilen, ob sich das FBI genügend angestrengt habe. Es erscheine aber so, als ob die Ermittler sehr schnell aufgegeben hätten, fügt die Professorin an. Gleichzeitig weist auch McQuade darauf hin, dass nun unbewiesene Anschuldigungen zirkulieren – was wiederum schwerwiegende Konsequenzen haben könne. Als Beispiel aus einem anderen Kontext nennt sie die Vorwürfe gegen Hillary Clinton, für E-Mails einen privaten Server benutzt zu haben. Zu einer Anklage kam es nie, und trotzdem schadete es ihr als Präsidentschaftskandidatin.

Derzeit wird in den USA jedenfalls über die Epstein-Akten, die noch nicht veröffentlicht sind, mehr geredet als über die, die veröffentlicht sind. Demokraten werfen dem Justizministerium vor, drei Protokolle von FBI-Gesprächen mit einer Frau zurückzuhalten. Die Frau soll 2019 ausgesagt haben, sie sei als Kind von Epstein und von Trump sexuell missbraucht worden. Die Akten enthalten Hinweise darauf, dass die Protokolle existieren. Die befragten Rechtsprofessorinnen sind sich einig: Sollte das Justizministerium zum Schutz möglicher Täter Material zurückhalten, wäre das gesetzeswidrig.

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