Entwurf für Verordnung:Landesbehörde soll Stichproben in Cannabis-Clubs nehmen

Getrocknete Cannabis-Blüten liegen auf einem Stein. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild)

Das Land hat den Entwurf für eine Verordnung vorgelegt, die den Umgang mit Cannabis-Clubs regeln soll.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Land NRW will bei den geplanten Anbau-Vereinigungen für Cannabis unter anderem Stichproben vornehmen. Für die soll das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zuständig sein, wie aus dem Entwurf einer Verordnung des Landes hervorgeht. Das Papier wurde dem Landtag von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) übermittelt. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

In dem Entwurf der „Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Konsumcannabisgesetz“ wird festgelegt, dass die Bezirksregierungen für die Genehmigung der Anbau-Vereinigungen zuständig sein sollen. Die Aufsichtsbehörden sollen auch Ordnungswidrigkeiten ahnden.

Die landeseigene Behörde LANUV wiederum soll die Ergebnisse des Anbaus kontrollieren. Der Bund hatte unter anderem festgelegt, dass das Cannabis in manchen Fällen nur einen bestimmten Wirkstoffgehalt haben darf.

Die Direktorin oder der Direktor der Landwirtschaftskammer sollen laut dem Entwurf der Verordnung die „landwirtschaftlichen“ und „gartenbaulichen“ Anforderungen beim „gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen“ kontrollieren.

Die Verordnung muss noch von mehreren Ausschüssen des Landtags abgesegnet werden. Sie soll zum 1. Juli in Kraft treten. Der Gesundheitsausschuss soll nach dpa-Informationen am Freitag (28. Juni) dafür zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Der Umwelt- und der Innenausschuss könnten dazustoßen.

© dpa-infocom, dpa:240625-99-519276/3

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