Süddeutsche Zeitung

Entwürfe:Zwischen Verbot und Erlaubnis

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Vier Gruppenanträge zur Sterbehilfe liegen vor, sie unterscheiden sich teils deutlich. Eine Übersicht.

Von Kim Björn Becker, München

In den vergangenen Wochen haben Abgeordnete des Bundestages vier Gruppenanträge vorgelegt; Parlamentarier unterschiedlicher Parteizugehörigkeiten haben sich also zusammengeschlossen, um einen Entwurf zu unterstützen.

Der Antrag um die CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger ist am restriktivsten, die Politiker wollen die Sterbehilfe ganz verbieten. Dafür soll das Strafgesetzbuch um den neuen Paragrafen 217 ("Teilnahme an einer Selbsttötung") erweitert werden. Mit bis zu fünf Jahren Gefängnis soll bestraft werden, wer "einen anderen dazu anstiftet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet".

Weniger weit geht der Entwurf einer Gruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD). Auch sie sprechen sich für die Einführung eines neuen Straftatbestands unter Paragraf 217 aus. Allerdings soll dieser nur die organisierte ("geschäftsmäßige") Sterbehilfe verbieten. Die Regelung zielt auf Sterbehilfevereine oder besonders aktive Einzelpersonen.

Noch liberaler ist der Antrag um Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke). Sie wollen die Sterbehilfe weitgehend erlauben, allerdings unter strengen Auflagen wie etwa einer Beratungspflicht. Vor allem darf es keine Sterbebegleitung aus wirtschaftlichen Motiven geben. Wer "gewerbsmäßige Hilfe zur Selbsttötung" leistet, soll bis zu drei Jahre in Haft kommen können.

Schließlich verzichtet der Antrag um Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) auf jegliche Strafe. Ziel ist es, Rechtssicherheit für beteiligte Ärzte herzustellen. Dazu soll der Paragraf 1912a ("Ärztlich begleitete Lebensbeendigung") ins Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt werden. Patienten, die volljährig sind und an einer tödlich verlaufenden Krankheit leiden, sollen Sterbehilfe in Anspruch nehmen können.

Der Gruppe um Brand und Griese werden die größten Aussichten auf Erfolg eingeräumt. Etliche Abgeordnete sollen den Entwurf bereits unterzeichnet haben, Kanzlerin Angela Merkel, Gesundheitsminister Hermann Gröhe sowie der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (alle CDU), unterstützen ihn ebenfalls.

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Quelle:
SZ vom 03.07.2015
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