Entscheidungen im Bundesrat:62 neue Gesetze

Mammutprogramm in Berlin: 62 neue Gesetze verabschiedet der Bundesrat heute -unter anderem ein Sonnenstudio-Verbot für Jugendliche. Das Risiko von Hautkrebs soll minimiert werden.

Mit einem Mammutprogramm verabschiedet sich der Bundesrat heute (Sitzungsbeginn 09.30 Uhr) in die Sommerpause. Die Länderkammer muss über das Inkrafttreten von 62 Gesetzen entscheiden, die der Bundestag kurz vor Ende der Legislaturperiode noch verabschiedet hat. Lediglich im Jahr 1996 war die Anzahl der Gesetze mit 66 noch höher. sueddeutsche.de verfolgt die Entscheidungen aktuell und informiert Sie Punkt für Punkt über die wichtigsten Änderungen.

Kein Sonnenstudio mehr für Jugendliche

Der Besuch in Sonnenstudios ist für Jugendliche künftig verboten. Der Bundesrat beschloss heute, dass unter 18- Jährige keine Solarien mehr nutzen dürfen, weil es bei ihnen ein besonderes Risiko von Hautkrebs gebe. Zugleich rettete die Länderkammer mehrere Teile des früheren Umweltgesetzbuches. Damit werden das Naturschutzrecht, das Wasserrecht und das Strahlenschutzrecht neu geregelt. Im Strahlenschutzrecht ist auch das Sonnenstudio-Verbot festgeschrieben. Das Umweltgesetzbuch sollte jedoch deutlich darüber hinaus gehen. Es war wegen eines Koalitionsstreites über zusätzliche Bürokratie gescheitert.

Synthetisches Heroin für schwerst Drogenabhängige

Langjährig Drogenabhängige können Heroin künftig unter bestimmten Umständen auf Rezept erhalten. Der Bundesrat billigte das vom Bundestag bereits im Mai beschlossene Gesetz zur kontrollierten Abgabe von synthetischem Heroin, dem so genannten Diamorphin. Über die Neuregelung, gegen die es vor allem in der Union Bedenken gibt, war jahrelang gestritten worden. Das Verfahren war in einem Modellprojekt erprobt worden.

Dem beschlossenen Gesetz zufolge soll Diamorphin künftig nicht mehr als illegale Droge eingestuft, sondern als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel zugelassen werden. Die Behandlung mit dem synthetischen Heroin soll nur bei schwerstabhängigen Opiatsüchtigen angewendet werden, die nach herkömmlichen Methoden wie der Methadon-Substitution nicht therapierbar sind. Sie soll ausschließlich bei Patienten im Alter ab 23 Jahren in Betracht kommen, die seit mindestens fünf Jahren abhängig sind und bereits zwei erfolglose Therapien hinter sich haben.

Kontrolle der Geheimdienste wird verstärkt

Die Arbeit der Geheimdienste kann künftig besser überwacht werden. Auch der Bundesrat stimmte dem Gesetz zu, mit dem die Befugnisse des Parlaments zur Kontrolle von Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst deutlich ausgeweitet werden. Zudem wird die Tätigkeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) durch eine Verankerung im Grundgesetz aufgewertet.

Steuerhinterziehung wird schärfer geahndet

Im Kampf gegen Steuerhinterziehung gelten jetzt schärfere Regeln. Nach dem Bundestag stimmte heute auch der Bundesrat einem neuen Gesetz zu, das den Bürgern erweiterte Informationspflichten auferlegt, wenn sie Geschäfte in international geächteten Steueroasen machen oder dort Geld anlegen. Macht der Steuerzahler nicht mit, kann ihm das Finanzamt in Deutschland Vergünstigungen streichen, zum Beispiel den Abzug seiner Betriebsausgaben und Werbungskosten sowie die Steuerbefreiung für Dividenden oder Entlastungen von der Kapitalertragsteuer.

Der deutsche Staat wird durch Steuerhinterziehung nach Angaben von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück jährlich um schätzungsweise 100 Milliarden Euro betrogen. Weltweit betrage der Schaden sogar zwei bis zwölf Billionen Euro.

Zustimmung zur Einrichtung von Bad Banks

Banken dürfen ihre faulen Wertpapiere künftig in sogenannte Bad Banks auslagern. Der Bundesrat billigte heute in Berlin ein Gesetz zur Schaffung spezieller Auffang-Gesellschaften für Papiere, die den Banken in Folge der Finanzkrise besonders zu schaffen machen. Danach gibt es zwei verschiedene Modelle für Bad Banks. Das eine Konzept ist allgemein für Geschäftsbanken gedacht und erlaubt ihnen, ihre faulen Wertpapiere in spezielle Zweckgesellschaften auszulagern, um dadurch ihre Bilanzen zu bereinigen. Das zweite Modell ist auf angeschlagene Landesbanken zugeschnitten und ermöglicht diesen zusätzlich die Abwicklung ganzer Geschäftsbereiche.

Die Bundesregierung will durch das Gesetz die Kreditvergabe wieder in Schwung bringen. Diese war in Folge der Finanzkrise ins Stocken geraten. Viele Banken haben in den vergangenen Jahren in Anlagen investiert, die seit Beginn der Krise immer weiter an Wert verlieren. Für Banken ist das ein Problem, weil sie stets einen bestimmten Teil ihres Geldes zur Sicherheit einbehalten müssen. Durch den Preisrutsch wird immer mehr Kapital gebunden. Dieses steht am Ende nicht mehr für Kredite an Unternehmen und Verbraucher zur Verfügung. Auch laufen unter den Banken kaum noch Geschäfte.

Das Grundmodell für die Bad Banks sieht die Schaffung vieler einzelner Wertpapier-Sammelstellen vor: Jede Bank bekommt ihre eigene Bad Bank. Die Auslagerung der Papiere erfolgt im Kern als Tauschgeschäft zwischen einer Bank und ihrer Bad Bank. Das Kreditinstitut gibt an die Bad Bank Ramsch-Anlagen ab und bekommt im Gegenzug besonders sichere Papiere zurück, sogenannte Anleihen.

Gesetzliche Rentengarantie

Die Renten werden auch bei Lohnrückgängen nicht gekürzt. Der Bundesrat billigte heute die schon vom Bundestag beschlossene Rentengarantie. Die rund 20 Millionen Rentner bleiben damit auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten von Kürzungen verschont. Sie müssen dies aber bei Besserung der Lage später durch Nullrunden oder reduzierte Erhöhungen selbst bezahlen. Aus Gründen der Generationengerechtigkeit äußerte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) Bedenken gegen die Schutzklausel. Die Kritiker bemängeln, mit der Garantie werde der Grundsatz ausgehöhlt, dass die Renten immer den Löhnen folgen. Seit Einführung der dynamischen Rente im Jahr 1957 sind die Löhne noch nie gesunken. Durch die massenhafte Kurzarbeit ist dies in der aktuellen Krise jedoch nicht mehr auszuschließen.

Verschärfung des Waffenrechts

Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden wird das Waffenrecht verschärft. Der Bundesrat machte heute den weg frei für ein Gesetz, das strengere Kontrollen von Waffenbesitzern ermöglicht. Illegale Waffen dürfen bis zum Ende dieses Jahres straffrei abgegeben werden. Die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen wird von 14 auf 18 Jahre angehoben. Eingeführt wird zudem ein elektronisches Waffenregister für ganz Deutschland.

Besonders umstritten war bei Schützen und Jägern die Erlaubnis für die Ordnungsämter, Waffenbesitzer auch ohne Verdacht zuhause zu kontrollieren. Zwar können die Betroffenen den Zugang zu ihrer Wohnung verweigern, aber nur, wenn sie einen triftigen Grund dafür vorweisen können. Ansonsten droht ihnen der Entzug des Waffenscheins.

Zu dem ursprünglich vorgesehenen Verbot von Kampfspielen wie Paintball, Gotcha und Laserdom kommt es nicht. Auch eine Begrenzung des Waffenbesitzes auf eine bestimmte Zahl von Schusswaffen und die zentrale Lagerung von Waffen im Privatbesitz bei Verbänden und Vereinen wurde von der Koalition verworfen.

Pflegeausbildung künftig auch mit Hauptschulabschluss

Künftig reicht der Hauptschulabschluss für die Ausbildung als Kranken- oder Altenpfleger. Damit können nun anders als bisher alle Schüler mit zehnjähriger Schulausbildung direkt in die Ausbildung einsteigen. Das entsprechende Gesetz wurde heute vom Bundesrat gebilligt. Wie der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste in Berlin mitteilt, soll die Neuregelung unmittelbar nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, voraussichtlich Mitte August. Die neue Regelung ist dem Verband zufolge nicht zuletzt ein Schritt gegen den Fachkräftemangel in der Alten- und Krankenpflege.

Steuervorteile und Finanzaufsicht

Aufbau des Digitalfunks für Polizei kommt voran

Der bundesweite Aufbau des Digitalfunks für Polizei und Sicherheitsbehörden kommt wieder ein Stück voran. Das vom Bundesrat endgültig verabschiedete Gesetz sieht vor, dass alle dezentral von den Ländern beschafften Endgeräte überprüft werden, um eine reibungslose Kommunikation sicherzustellen. In einem vorausgegangenen Vermittlungsverfahren versuchten die Länder erfolglos, längere Übergangsfristen für die Zertifizierung bereits verwendeter Endgeräte zu erreichen. Die bundesweite Einführung des neuen Digitalfunks, der den alten störanfälligen Analogfunk ablösen soll, hat sich immer wieder verzögert.

Patientenverfügung gesetzlich geregelt

Nach sechs Jahren intensiver Diskussion ist die Patientenverfügung jetzt gesetzlich geregelt: Der Wille eines Patienten hat bei der Anordnung lebenserhaltender Maßnahmen Vorrang. Dagegen erhob am Freitag auch der Bundesrat keine Einwände. Somit kann die Patientenverfügung für mehr Rechtsklarheit bei der medizinischen Behandlung von Menschen sorgen, die infolge eines Unfalls oder Krankheit ihre Entscheidungsfähigkeit verloren haben. Bislang war umstritten, unter welchen Umständen Ärzte oder Betreuer an den vorab formulierten Patientenwillen gebunden sind.

Mehr Rechte für Opfer und Zeugen vor Gericht

Die Interessen von Opfern und Zeugen vor Gericht werden künftig besser geschützt. Der Bundesrat billigte am Freitag eine vom Bundestag beschlossene Reform der Strafprozessordnung. Damit wird unter anderem das Recht auf einen kostenlosen Opferanwalt ausgeweitet. Opfer von Zwangsheirat und sexueller Nötigung dürfen bei einem Verfahren künftig als Nebenkläger auftreten. Zeugen erhalten zudem häufiger als bisher die Möglichkeit, die Angabe ihres Wohnorts aus Sicherheitsgründen zu verweigern. Ferner werden bestimmte Schutzmechanismen, die bislang nur für Jugendliche unter 16 Jahren galten, auf 16- und 17-Jährige ausgeweitet.

Kassenbeiträge ab 2010 steuerlich absetzbar

Arbeitnehmer können ab Januar 2010 ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung voll von der Steuer absetzen. Dieser Entlastung der Bürger stimmte heute auch der Bundesrat zu. Der Staat nimmt deswegen nun jährlich 9,3 Milliarden Euro weniger Steuern ein. Steuerlich als Sonderausgaben angerechnet werden Zahlungen zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung - aber nur bis zu der Höhe, die den gesetzlichen Basisleistungen entspricht. Beiträge an die Privaten für eine besondere Versorgung wie etwa Chefarztbehandlung und Einbettzimmer gehören nicht dazu. Versicherungsbeiträge für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder werden ebenfalls von der Steuerbefreiung erfasst. Die Beiträge werden bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt, bei gesetzlich Versicherten in pauschalierter Form. Die Gesetzesänderung hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2008 verlangt. Laut dem Urteil aus Karlsruhe umfasst das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums nämlich auch Beiträge zu Versicherungen für den Krankheits- und Pflegefall.

Stärkere Kontrolle der Finanzmärkte

Der Bundesrat hat in Folge der Finanzkrise die Kontrolle der Finanzmärkte in Deutschland verschärft. Die Länder beschlossen heute in Berlin ein Gesetz, mit dem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Banken eine höhere Kapitalausstattung vorschreiben kann. Dadurch können die Finanzkontrolleure besser Risiken für die Institute etwa durch allgemeine Entwicklungen an den Finanzmärkten oder durch riskante Wertpapiergeschäfte vorbeugen. Außerdem kann die BaFin Banken dazu anhalten, mehr flüssige Zahlungsmittel vorzuhalten, wenn aus Sicht der Finanzwächter Probleme zu erwarten sind.

Daneben kann die BaFin dem Gesetz zufolge künftig den Banken auch die Ausschüttung von Gewinnen verbieten, wenn sich bei den Instituten eine Schieflage andeutet. Bisher war dies erst dann möglich, wenn bestimmte Kennziffern unterschritten wurden. Außerdem darf die BaFin künftig Banken in Krisenfällen Zahlungen an andere Institute verbieten, die zum gleichen Konzern gehören. Dadurch soll verhindert werden, dass das Geld deutscher Tochterbanken etwa an Muttergesellschaften im Ausland abfließt. Damit erhält die BaFin die gleichen Möglichkeiten wie die Finanzkontrolleure anderer Länder.

Regeln für Managergehälter

Vorerst kein kostenloses Schulobst

Der Bundesrat hat das geplante Programm zur kostenlosen Verteilung von Obst an deutschen Schulen vorerst gestoppt. Die Länderkammer beschloss heute, wegen der strittigen Finanzierung des Vorhabens den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Die EU stellt für das Programm 12,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Länder lehnen es indes ab, den deutschen Anteil zur Kofinanzierung beizusteuern, wie es ein vorangegangener Beschluss des Bundestages vorsieht.

Die geplanten Maßnahmen würden den Absatz landwirtschaftlicher Produkte fördern und fielen somit in die Zuständigkeit des Bundes, argumentieren die Länder. Deshalb könne eine angebliche Zuständigkeit der Länder nicht mit ihrer Kulturhoheit begründet werden. Das Programm sieht vor, Schüler in den Pausen kostenlos mit Ost und Gemüse zu versorgen. Durch das Programm sollen eine gesündere Ernährung von Kindern ermöglicht und die Landwirtschaft gestärkt werden.

Gesetz zu Absprachen im Strafprozess

Absprachen in Strafverfahren sind jetzt per Gesetz erlaubt. Der Bundesrat ließ heute das vom Bundestag verabschiedete Gesetz passieren und verzichtete darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will damit eine jahrzehntelange Praxis in den Gerichtssälen auf eine rechtliche Grundlage stellen. Die sogenannten Deals sind unter Juristen umstritten. Kritiker sehen darin einen Handel mit der Gerechtigkeit. Zypries verfolgte das Ziel, Absprachen aus den Hinterzimmern herauszuholen und damit transparent zu machten. Das neue Gesetz erlaubt Absprachen nur in öffentlichen Hauptverhandlungen und unterwirft sie der rechtlichen Überprüfung. Ein Verzicht auf Rechtsmittel darf nicht vereinbart werden. Ein auf Absprachen beruhendes Urteil kann somit wie jedes andere von der nächsten Instanz überprüft werden.

Bestrafung von Terrorausbildung

Das Gesetz zur Strafbarkeit des Aufenthalts in Terrorcamps ist unter Dach und Fach. Nach dem Bundestag stimmte heute auch der Bundesrat für die Neuregelung, mit der die "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" unter Strafe gestellt wird. Darunter fällt auch, wenn sich ein Deutscher oder in Deutschland lebender Ausländer in einem Terrorcamp im Umgang mit Waffen und Sprengstoffen unterweisen lässt, um einen Anschlag zu begehen. Künftig kann schon die Absicht, einen Anschlag zu verüben, mit bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.

Strengere Regeln für Managergehälter

Die strengeren Regeln für Managergehälter sind beschlossene Sache. Heute billigte auch der Bundesrat die genauere gesetzliche Regelung der Bezüge von Vorstandsmitgliedern. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört die leistungsbezogene Vergütung von Managern. Außerdem müssen sie in Schadensfällen unter Umständen selbst haften.

Der Aufsichtsrat wird als Kontrollorgan in Fragen der Vorstandsvergütung künftig stärker zur Verantwortung gezogen. Er erhält darüber hinaus die Möglichkeit, die Bezüge der Manager leichter zu kürzen.Damit Entscheidungen der Unternehmensspitze möglichst nachhaltig ausfallen, können Aktienoptionen künftig erst nach vier und nicht wie bisher nach zwei Jahren eingelöst werden. Neu ist auch die Einführung einer Karenzzeit für Vorstandsmitglieder. Sie dürfen nach ihrem Ausscheiden drei Jahre lang nicht Aufsichtsratsmitglied im selben Unternehmen werden.

Internetsperren gegen Kinderpornografie

Der Bundesrat hat die heftig umstrittenen Internet- Sperren gegen Kinderpornografie gebilligt. Das heute endgültig verabschiedete Gesetz tritt am 1. August in Kraft. Im Internet werden damit künftig Stopp-Schilder erscheinen, wenn Seiten mit kinderpornografischen Inhalten aufgerufen werden. Mit dem Warnhinweis soll Benutzern klar gemacht werden, dass ein Umgehen dieser Sperre für sie strafbar ist. Das reine Anklicken der Stopp-Seiten ist strafrechtlich folgenlos. Das Bundeskriminalamt (BKA) will den Internet-Unternehmen ständig aktualisierte einschlägige Web-Adressen zur Verfügung stellen. Bevor sie auf der Sperrliste auftauchen, soll zunächst versucht werden, diese Web-Seiten löschen zu lassen.

Reform der Flugsicherung

Die Überwachung des Luftverkehrs über Deutschland kann künftig an ausländische Flugsicherungs-Organisationen delegiert werden. Nach dem Bundestag verabschiedete heute auch der Bundesrat eine entsprechende Reform der deutschen Flugsicherung mit der notwendigen Zweidrittel-Mehrheit. Grundsätzlich bleibt die Kontrolle des Luftraums aber hoheitliche Aufgabe der bundeseigenen Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS). Anders als ursprünglich geplant wird die DFS auch nicht privatisiert. Diese Regelung war im Jahr 2006 von Bundespräsident Horst Köhler wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gestoppt worden.

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Flugsicherung, wie sie etwa im Südwesten Deutschlands schon teilweise praktiziert wird, erhält mit der Reform eine verbesserte rechtliche Grundlage. Durch eine verstärkte Kooperation sollen Warteschleifen über den Flughäfen reduziert werden, was den Kerosinverbrauch senkt und den Ausstoß von Treibhausgasen vermindert.

Neben der Reform der Flugsicherung beschloss der Bundesrat auch einen verbesserten Lärmschutz für die Anwohner von Flughäfen. Damit werden die 35 Jahre alten Schutzvorschriften für Wohnungen und öffentliche Gebäude dem heutigen Stand der Schallschutz-Technik angepasst.

Austausch sensibler Daten mit USA möglich

Der Bundesrat hat heute trotz erheblicher Bedenken den Austausch sensibler persönlicher Daten mit den USA gebilligt. Die Länder forderten aber in einer Entschließung die Bundesregierung zu Nachverhandlungen mit den USA auf. Nach dem bereits am 11. März 2008 vereinbarten Abkommen, das der Bundestag vor einer Woche bestätigte, dürfen die USA zur Bekämpfung von Schwerkriminalität und Terrorismus zahlreiche Daten verdächtiger Personen abfragen. Dazu gehören Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, die Nummern von Ausweispapieren sowie Fingerabdrücke und DNA-Profilen.

Übermittelt werden dürfen auch Angaben über Gesundheit, Sexualleben und die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Dem Abkommen zufolge verpflichten sich die Vertragsparteien, "personenbezogene Daten nach Treu und Glauben und nach ihren jeweiligen Rechtsvorschriften zu verarbeiten". Der Zugriff auf die Daten erfolgt zunächst nach dem Verfahren "Hit/No Hit" (Treffer/kein Treffer). Gibt es in den Datenbeständen keinen Treffer, werden auch keine Namen weitergegeben. Für die Datenübermittlung ist auf deutscher Seite das Bundeskriminalamt (BKA) zuständig.

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