Corona-Wiederaufbaufonds:Schneller als erwartet, deutlicher als befürchtet

Bundesverfassungsgericht verhandelt zu Ceta

Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht, im Bild Peter Michael Huber und die Vorsitzende Doris König, machen den Weg für die Umsetzung des EU-Wiederaufbaufonds in Deutschland vorerst frei.

(Foto: Uli Deck/dpa)

Das Bundesverfassungsgericht weist einen Eilantrag gegen den 750 Milliarden Euro schweren europäischen Wiederaufbaufonds ab. Sorgen, die Karlsruher Richter würden die Bewältigung der Corona-Pandemie behindern, entpuppen sich damit als unbegründet.

Von Cerstin Gammelin und Wolfgang Janisch, Karlsruhe, Berlin

Auf dem europaweiten Karlsruhe-nervt-Barometer konnte man sofort einen starken Anstieg ablesen, als das Bundesverfassungsgericht Ende März die Ratifizierung des Gesetzes stoppte, mit dem der Weg für den 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds frei gemacht werden sollte. Seit dem Karlsruher Versuch vom vergangenen Jahr, die EZB in ihre Schranken zu weisen, ist die Stimmung noch gereizter als sonst, weshalb sogleich Mahnungen erhoben wurden, das deutsche Gericht dürfe die europäische Bewältigung der Pandemie nicht behindern.

Nun ging es schneller als erwartet, und das Ergebnis fiel zudem deutlicher aus als befürchtet: Das Gericht wies einen Eilantrag gegen das deutsche Umsetzungsgesetz ab, mit der Begründung, es bestehe jedenfalls keine "hohe Wahrscheinlichkeit" eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Demokratieprinzip.

Der Bundesregierung war am Mittwoch jedenfalls große Erleichterung anzumerken. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) "begrüßt" die Entscheidung, sagte Vize-Regierungssprecherin Ulrike Demmer in Berlin. Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) nutzte spontan seinen eigentlich für die Debatte um das Corona-Gesetz geplanten Auftritt vor dem Bundestag, um die Freude kundzutun. Dies sei ein "wichtiges Signal, wir sind handlungsfähig. Der EU-Aufbaufonds ist eine historische Chance, um Europa mit ordentlichem Schwung aus der Krise zu führen."

Geklagt hatte eine Professorengruppe um Bernd Lucke, hinter der ein "Bündnis Bürgerwille" steht. Ihr zentrales Argument: Der sogenannte Eigenmittelbeschluss vom vergangenen Dezember - er erlaubt der EU-Kommission die Aufnahme von 750 Milliarden Euro an den Kapitalmärkten - sei letztlich der Start in die Fiskalunion. Also der Eintritt ins gemeinsame Schuldenmachen, das der EU eigentlich untersagt sei.

Ein U-Turn im Hauptsacheverfahren ist unwahrscheinlich

Die Folge sei, dass der Bundeshaushalt für immense Kreditrisiken hafte, die letztlich das Budgetrecht des Bundestags aushöhlten. Wenn aber das Parlament der gewählten Volksvertreter vor lauter Haftung für den Rest Europas nicht mehr über den eigenen Haushalt entscheiden könne, dann sei das Demokratieprinzip verletzt.

Der Karlsruher Beschluss klingt zwar danach, als könnte es sich der Zweite Senat mit seinem für Europa-Fragen zuständigen Berichterstatter Peter Michael Huber am Ende eines langen Hauptsacheverfahrens doch noch anders überlegen. Die Verfassungsbeschwerde sei weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet, heißt es dort. Es bestehe "jedenfalls die Möglichkeit", dass der "Eigenmittelbeschluss" die vom Grundgesetz gesetzten Grenzen überschreiten könnte. "Es dürfen keine dauerhaften Mechanismen begründet werden, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen, vor allem, wenn sie mit schwer kalkulierbaren Folgewirkungen verbunden sind."

Auffallend ist aber, dass sich der Senat dezidiert im Konjunktiv nur von der "Möglichkeit" eines Verstoßes spricht. Und noch wichtiger: Die Richter haben sich nicht auf eine bloße Folgenabwägung beschränkt, die natürlich pro Aufbaufonds ausfiel, weil auch ein einstweiliger Stopp gravierende wirtschaftliche Folgen gehabt hätte. Sie haben zudem für einen wesentlichen Teil der Beschwerde bereits eine "summarische Prüfung" der Erfolgsaussichten vorgenommen. Das lässt nicht vermuten, dass das Gericht im Hauptsacheverfahren einen kompletten U-Turn hinlegen wird.

Bei dieser Prüfung hat das Gericht erst einmal seine eigenen Befugnisse eher eng definiert. Nur bei einer "evidenten Überschreitung von äußersten Grenzen" könnte eine Haftungsübernahme für europäische Schulden das Demokratieprinzip verletzen. Also allenfalls dann, wenn "die Haushaltsautonomie jedenfalls für einen nennenswerten Zeitraum nicht nur eingeschränkt würde, sondern praktisch vollständig leerliefe". Zudem verfüge der Bundestag über einen "weiten Einschätzungsspielraum".

Karlsruhe will sich weitgehend zurückhalten

Das bedeutet: Karlsruhe will sich hier nicht völlig, aber doch in großem Maße zurückhalten - der Bundestag, der für den Haushalt verantwortlich ist, wird schon wissen, was er tut. Das gilt auch für das Risiko einer Haftung. Dass Deutschland am Ende für die gesamten 750 Milliarden Euro geradestehen muss, weil der Rest Europas pleite ist, gehört dann doch zu den eher theoretischen Szenarien.

Auch die Sorge, der Aufbaufonds könne der Einstieg in eine dauerhafte Fiskalunion sein, scheint das Gericht nicht unbedingt zu teilen. "Höhe, Dauer und Zweck der von der Europäischen Kommission aufzunehmenden Mittel von bis zu 750 Milliarden Euro (...) sind ebenso begrenzt wie die mögliche Haftung der Bundesrepublik Deutschland", heißt es im Beschluss. Bis 2058 müssten die Kredite getilgt sein. Und: "Die entsprechenden Mittel sind ausschließlich zur Bewältigung der Folgen der Covid-19-Krise einzusetzen." Im Hauptsacheverfahren könnte der Senat an diesem Punkt zwar gegebenenfalls ein paar Sicherungen einbauen. Aber den ultimativen Sündenfall - den Einstieg in die "Schuldenunion" - scheint er hier nicht ausgemacht zu haben.

So zeigte sich auch Olaf Scholz optimistisch, dass Karlsruhe keine grundsätzlichen Bedenken mehr geltend machen werde. "Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir das Bundesverfassungsgericht auch im Hauptsacheverfahren mit unseren Argumenten überzeugen können." Jetzt könne die Ratifizierung des Eigenmittelschlusses erfolgen, die Voraussetzung für die Arbeitsfähigkeit des Wiederaufbaufonds ist. Die 750 Milliarden Euro werden teils als Zuschüsse, teils als Darlehen an die EU-Staaten ausgegeben. Und erstmals in ihrer Geschichte wird sich die EU-Kommission in großem Stil verschulden, um das Geld bereit zu stellen.

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