Entscheidung:Verfassungsschutz darf Gerichtsurteile nicht missachten

Thüringer Delegation in Vietnam

Bodo Ramelow (Linke), Ministerpräsident von Thüringen, in Ho-Chi-Minh-Stadt.

(Foto: dpa)

Der Geheimdienst weigert sich, die Akten über Bodo Ramelow und Petra Pau zu öffnen. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden - zugunsten der Kläger.

Von Annette Ramelsberger

Der Bundesverfassungsschutz darf Gerichtsurteile nicht einfach missachten, weil sie ihm zu viel Arbeit machen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden und damit dem Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow und der langjährigen Vizepräsidentin des Bundestags, Petra Pau, Recht gegeben. Beide gehören der Linkspartei an und kämpfen seit Jahren darum zu erfahren, was der Verfassungsschutz alles über sie gesammelt hat. Das Verwaltungsgericht Köln hatte den beiden bereits vor Jahren Recht gegeben. Doch der Verfassungsschutz hat sich bis jetzt dagegen gewehrt und erklärt, man könne die Akten nicht herausgeben, weil man sonst erkennen könne, nach welchen Kriterien das Amt die Partei Die Linke beobachte.

Nun hat das OVG Münster sehr klar gegen den Verfassungsschutz entschieden: Die Weigerung des Bundesamtes für Verfassungsschutz war rechtswidrig. Es habe sein Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt. Weder könne sich das Bundesamt auf die Gefahr durch eine mögliche Ausforschung berufen, noch reiche ein pauschaler Hinweis darauf aus, dass der Verwaltungsaufwand zu groß sei. Jetzt muss der Verfassungsschutz erneut über den Antrag von Pau und Ramelow entscheiden.

Pau und Ramelow kämpfen seit Jahren gegen ihre Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst. Ramelow war bis vors Bundesverfassungsgericht gegangen. Das entschied im Jahr 2013, dass seine Überwachung verfassungswidrig gewesen sei. Seitdem liegen die Hürden für die Beobachtung von Parlamentariern sehr hoch.

Der Verfassungsschutz hat in einem mehr als 50-seitigen Schriftsatz erklärt, er könne keinesfalls sogenannte Sachakten herausgeben, lediglich Personenakten, die über eine bestimmte Person angelegt wurden, aber auch die nur geschwärzt. Allein der Name Petra Pau tauche von 2007 bis 2012 mehr als 400 Mal in den Akten auf. Diese zu sichten, sei zu aufwändig. Gleichzeitig hieß es, die Akten würden nicht mehr genutzt und seien innerhalb des Amtes vor jedem Zugriff durch Mitarbeiter geschützt. Am Ende erklärte selbst die Richterin, man könne nicht mehr erkennen, was denn nun die Wahrheit sei. Das Gericht entschied gegen den Verfassungsschutz.

"Ich erwarte nun Nachricht vom Bundesamt", sagte Pau unmittelbar nach der Entscheidung der Süddeutschen Zeitung. "Ich bin gespannt, was sich das Bundesamt einfallen lässt, um mir wieder keine Einsicht zu gewähren." Die Bundestagsvizepräsidentin, die seit 21 Jahren im Parlament sitzt, will ihre Akteneinsicht bis zum Ende durchfechten. Pau sagt, die Unterlagen müssten längst ins Bundesarchiv überstellt werden, als zeitgeschichtliches Dokument, und von Wissenschaftlern erforscht werden können. Seit mehreren Jahren ist gesetzlich geregelt, dass der Verfassungsschutz nicht mehr benötigte Akten dem Bundesarchiv anbieten muss. Dies ist aber in Sachen Pau und Ramelow nicht geschehen.

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