Entscheidung über Diesel-Fahrverbote:Auf diesen Mann schauen Deutschlands Autofahrer

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Diesel-Fahrverbote

Andreas Korbmacher, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Leipzig, hat alle Stationen absolviert, die für eine Justizkarriere typisch und nahezu unverzichtbar sind.

(Foto: dpa)

Richter Andreas Korbmacher wird darüber entscheiden, ob Diesel-Fahrverbote hierzulande möglich sind. Offensichtlich hegt er Zweifel.

Porträt von Michael Bauchmüller, Leipzig, und Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Man weiß nicht viel über Andreas Korbmacher, aber eines darf man schon annehmen: dass ihm die Aufmerksamkeit nicht sonderlich angenehm ist, die ihm derzeit zuteilwird - nun, da es um die Zukunft von Dieselautos in deutschen Innenstädten geht. Im November hatte er die Klagen von Fischern und Kommunen gegen die Elbvertiefung abgewiesen, auch das war ein Reizthema.

Dieses Mal aber standen die Übertragungswagen vor dem Bundesverwaltungsgericht, und der holzgetäfelte Große Sitzungssaal war voll bis auf den letzten Platz. Als Senatsvorsitzender ist er derzeit das Gesicht des Bundesverwaltungsgerichts. Aber nach allem, was man über ihn hört, würde er wohl einwenden, dass nicht er allein entscheidet, sondern die Mehrheit der fünf Richter, die allesamt ziemlich gut im Stoff sind. Allein zwei Richter fungieren üblicherweise als "Berichterstatter", bereiten das Verfahren also mit einem internen Gutachten vor.

Außerdem entscheidet das Bundesverwaltungsgericht nur darüber, ob Fahrverbote nach derzeitiger Rechtslage juristisch möglich sind; über deren Sinn und Unsinn entscheiden andere. "Es geht um die rechtliche Überprüfung zweier Urteile auf ihre bundesrechtliche Richtigkeit", sagte er gleich zu Beginn. Und: "Es geht nicht darum, die vielfältige Problematik des Verbrennungsmotors aufzuarbeiten."

Einen Hinweis auf den Ausgang des Verfahrens lässt Korbmacher nicht zu

Mancher Umweltschützer im Saal hätte sich vielleicht gerade Letzteres gewünscht. Aber Korbmacher lenkt die Verhandlung direkt ins Reich der Bundesimmissionsschutzverordnung (die Juristen nur "Bimsch-Vau" nennen), zur Straßenverkehrsordnung und in die Tiefen des EU-Rechts. Zwischendurch lässt er Wortungetüme wie das "Zusatzzeichenfindungsrecht" fallen. Nur eines lässt er nicht zu: einen Hinweis auf den Ausgang des Verfahrens. Er ließ zwar gewisse Zweifel daran erkennen, ob den Ländern Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wirklich die rechtliche Grundlage für Fahrverbote fehlt.

Ganz offensichtlich hegt Korbmacher aber auch Zweifel an der Verhältnismäßigkeit, sollten Millionen Autofahrer ihre Diesel nicht mehr in die Großstädte fahren dürfen. Das spräche gegen die Fahrverbote.

Der 58 Jahre alte Korbmacher, der dem Bundesverwaltungsgericht seit 2008 angehört, wird von Menschen, die mit ihm zu tun hatten, als konservativer und dogmatisch sehr gründlicher Jurist beschrieben. Das steht hier nicht etwa für Rechthaberei, sondern eher für Berechenbarkeit; wer sich an "Dogmen", also Rechtsprinzipien orientiert, der sorgt für klare Linien im sonst oft unübersichtlichen Recht.

Außerdem wird ihm, der den siebten Senat seit dem vergangenen Frühjahr führt, eher eine Neigung zu zügigen Verfahren attestiert. Die Tatsache, dass er am Donnerstag noch kein Urteil verkündet hat, dürfte also darauf hindeuten, dass es im Senat noch erheblichen Diskussionsbedarf gab. Normalerweise wird beim Bundesverwaltungsgericht noch am Tag der Verhandlung entschieden.

Ein Lebenslauf, aus dem Kontinuität und Zielstrebigkeit spricht

Korbmachers Weg zum höchsten deutschen Verwaltungsgericht weist all die Stationen auf, die für eine Justizkarriere typisch und nahezu unverzichtbar sind. Nach der Promotion in Berlin wurde er dort Verwaltungsrichter, dann folgten die für den Aufstieg so wichtigen Abordnungen zum Verfassungsgerichtshof und zur Justizverwaltung in Berlin, schließlich 2003 der Wechsel zum Oberverwaltungsgericht Berlin und, zwei Jahre später, die Beförderung zum Vorsitzenden.

Hinzu kam eine Honorarprofessur an der Technischen Universität Berlin, kurz darauf kam der Ruf aus Leipzig. Ein Lebenslauf, aus dem Kontinuität und Zielstrebigkeit spricht, gesteigert noch dadurch, dass auch Korbmachers Vater Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht war. Der Sohn gehörte sogar derselben katholischen Studentenverbindung wie der Vater an, nämlich der K.D.St.V. Borusso-Saxonia Berlin, bevor er zur Leipziger Sektion der Verbindung wechselte.

Mit seinem Vater ist das vermutlich dramatischste Ereignis im Leben der Juristenfamilie verbunden. 1987 wurde Günter Korbmacher - damals Vorsitzender des für Asylrecht zuständigen Senats - von Terroristen der "Revolutionären Zellen" in den Oberschenkel geschossen, aus Protest gegen seine "harten Urteile", wie es später hieß. Dass man als Richter zum Ziel für Terroristen werden kann, war in den Zeiten des deutschen Linksterrorismus zum realen Risiko geworden. Der Sohn stand damals vor dem Staatsexamen - und wählte dennoch denselben Beruf wie der Vater. Dass auch der Sohn zum "Vorsitzenden" beim Bundesverwaltungsgericht befördert wurde, hat der Vater nicht mehr erlebt. Er starb vor drei Jahren.

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