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Entscheidung in Straßburg:Menschenrechtsgericht legt Timoschenko-Klage zu den Akten

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verfolgt eine Beschwerde der ehemaligen ukrainischen Regierungschefin Julia Timoschenko nicht weiter.
  • Die Politikerin und die ukrainische Regierung hätten sich gütlich geeinigt, teilt das Gericht mit. Kiew habe die Menschenrechtsverstöße eingeräumt.

Menschenrechtsgericht streicht Timoschenko-Klage

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde der ehemaligen ukrainischen Regierungschefin Julia Timoschenko zu den Akten gelegt. Die Politikerin und die Regierung in Kiew hätten sich gütlich geeinigt, damit habe sich eine weitere Prüfung der Beschwerde erübrigt, teilte der Straßburger Gerichtshof mit.

Timoschenko war im Jahr 2011 wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Konkret ging es um ein umstrittenes Gasgeschäft mit Russland in ihrer Zeit als Regierungschefin. Nach Ansicht Timoschenkos, die im vergangenen Februar in Folge der politischen Umwälzungen in ihrem Land auf freien Fuß kam, war das Verfahren gegen sie politisch motiviert. Damit sei gegen ihr Recht auf einen fairen und unparteiischen Prozess verstoßen worden. Außerdem klagte die 54-Jährige in Straßburg wegen der Haftbedingungen im Gefängnis der ostukrainischen Stadt Charkiw, wo sie zweieinhalb Jahre inhaftiert war.

Die Vorwürfe richteten sich gegen die frühere Regierung von Viktor Janukowitsch, der im Februar 2014 gestürzt worden war. Nach Angaben des Straßburger Gerichts räumte die neue ukrainische Regierung in einer Erklärung die von Timoschenko geltend gemachten Menschenrechtsverstöße ein. Die Politikerin habe sich mit dieser Erklärung einverstanden erklärt, somit liege eine gütliche Einigung vor, teilte das Straßburger Gericht mit.

2013 Teilerfolg mit erster Beschwerde

Es handelt sich bereits um Timoschenkos zweite Beschwerde. Mit einer ersten erzielte sie 2013 einen Teilerfolg: Sie hatte unter anderem über ihre Haftbedingungen geklagt und der früheren ukrainischen Regierung Misshandlungen vorgeworfen. Diese Vorwürfe wies der Straßburger Gerichtshof im April 2013 zurück. Zugleich rügte er aber die im August 2011 gegen die Politikerin verhängte Untersuchungshaft als "ungesetzlich und willkürlich". Timoschenko blieb zwei Monate in Untersuchungshaft, bevor sie im Oktober 2011 in dem umstrittenen Verfahren verurteilt wurde.

Nach Angaben einer Sprecherin des Gerichtshofs ist derzeit in Straßburg noch eine dritte Beschwerde der Politikerin anhängig. Über deren Inhalt will sich der Gerichtshof demnach aber erst zu einem späteren Termin äußern.

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