Entscheidung in Karlsruhe:Verfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des umstrittenen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig außer Kraft gesetzt. Nach der Eilentscheidung dürfen die Verbindungsdaten zwar bei den Telefonunternehmen gespeichert, aber nur bei schweren Straftaten an die Ermittler weitergeleitet werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Gesetzes zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten vorerst gestoppt. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten einstweiligen Anordnung dürfen die Daten zunächst nur für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden.

Damit gaben die Karlsruher Richter dem Eilantrag acht betroffener Bürger teilweise statt. Insgesamt haben mehr als 30.000 Bürger Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Die Karlsruher Richter erlauben zwar bis auf weiteres, dass die Telekommunikationsunternehmen - wie seit dem 1. Januar vorgeschrieben - sämtliche Daten etwa über Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten speichern. Sie dürfen aber dann nicht an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn ihre Herausgabe zur Aufklärung weniger gravierender Delikte beantragt wird.

Die Anordnung der Verfassungsrichter gilt zunächst ein halbes Jahr, kann aber -falls sich die Entscheidung in der Hauptsache hinzieht - verlängert werden. Der Erste Senat hat damit noch nicht abschließend über die Zulässigkeit der "Vorratsdatenspeicherung" entschieden, nach der die Verbindungsdaten von Telefon- und E-Mail-Verkehr - nicht die Inhalte - ein halbes Jahr lang gespeichert werden müssen.

Nach den Worten der Richter können Betroffenen "Nachteile von ganz erheblichem Gewicht" drohen, weil mit Hilfe der Daten weitreichende Erkenntnisse über ihr Kommunikationsverhalten möglich seien. Deshalb dürften die Daten bis auf weiteres nur bei schweren Straftaten abgerufen werden.

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