Süddeutsche Zeitung

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:Auslandspresse bekommt Plätze im NSU-Prozess

Schlappe für das Oberlandesgericht München: Die türkische Tageszeitung "Sabah" hat mit ihrem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht Erfolg. Das OLG muss beim NSU-Prozess eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter ausländischer Medien vergeben. Vorgeschlagen werden drei zusätzliche Plätze - oder aber ein neues Verfahren der Sitzplatzvergabe.

Das Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde der türkischen Zeitung Sabah gegen die Platzvergabe beim Münchener NSU-Prozess teilweise stattgegeben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ordnete am Freitagabend an, dass das Oberlandesgericht München "eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten" vergeben müsse.

Möglich wäre, ein Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen zu schaffen, die nach dem Prioritätsprinzip oder per Los vergeben würden. "Es bleibt dem Vorsitzenden aber auch unbenommen, anstelle dessen die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln zu gestalten." (Az. 1 BvR 990/13).

Der Prozess soll am kommenden Mittwoch am Oberlandesgericht in München beginnen. Das Gericht hatte die Presseplätze nach der Reihenfolge der Anfragen verteilt und nachträgliche Änderungen abgelehnt. Sabah hatte vergangene Woche die Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Drei weitere Verfassungsbeschwerden nahm das Bundesverfassungsgericht ohne Begründung aber nicht zur Entscheidung an. Einer der nicht beachteten Kläger, Ulf G. Stuberger vom Pressebüro Karlsruhe, teilte mit, dass er mit dieser Entscheidung zufrieden sei und hoffe, dass das OLG nun "die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln" gestalte - "und auf diese Weise eine 'Goldene Brücke' begeht".

Sabah: Das Gericht setzt klares Signal

Sabah nahm das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Erleichterung auf: "Das Gericht hat uns recht gegeben", sagte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel der Nachrichtenagentur dpa. "Wir haben uns nicht zu Unrecht ungleich behandelt gefühlt. Das Gericht hat ein ganz klares Signal gesetzt." Sabah-Anwalt Ralf Höcker sagte, die Entscheidung schaffe mehr Rechts- und Planungssicherheit für Gerichtsberichterstatter: "Die Vergabe von Sitzplätzen an Medienvertreter in einem derart wichtigen Verfahren muss absolut fair verlaufen", sagte der Medienanwalt. "Dazu gehört, dass ausländische Medien mit einem besonderen Bezug zum Verfahren Berücksichtigung finden müssen."

Wie viele weitere ausländische Medien hatte auch die türkische Zeitung keinen der begehrten Presseplätze im Gerichtssaal zugesprochen bekommen und sah sich dadurch benachteiligt. Türkische Medien waren besonders empört darüber, dass kein einziger türkischer Journalist einen garantierten Presseplatz erhalten hat, obwohl acht der zehn Opfer der rechtsextremistischen NSU-Gruppe türkischer Herkunft sind.

Das Oberlandesgericht hatte die Akkreditierungen nach der Reihenfolge des Eingangs vergeben. Im Gegensatz zu anderen Strafverfahren gab es kein spezielles Kontingent für ausländische Medien.

Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Recht der Klägerin auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb verletzt worden sein könnte. Allerdings sei die Entscheidung über die Verteilung knapper Sitzplätze bei einem Gerichtsverfahren grundsätzlich eine Frage, die von den Richtern vor Ort geklärt werden müsse. Dabei gebe es einen weiten Entscheidungsspielraum, räumte das Verfassungsgericht ein. "Deshalb kann die Eilentscheidung nur auf eine Folgenabwägung gestützt werden." Drei weitere Verfassungsbeschwerden wurden nicht angenommen.

Noch ist unklar, wie das Münchner Oberlandesgericht mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts umgeht. Zu den Konsequenzen aus der Karlsruher Entscheidung könne sie sich erst äußern, wenn der Senat diese eingehend geprüft und über das weitere Vorgehen entschieden habe, teilte Gerichtssprecherin Margarete Nötzel mit.

Von vielen Seiten wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt (lesen Sie hier die Reaktionen).

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