Süddeutsche Zeitung

Entscheidung des Berufungsgerichts:Berlusconi endgültig zu Haftstrafe verurteilt

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Das oberste Berufungsgericht Italiens hat die Haftstrafe für den ehemaligen Regierungschef Silvio Berlusconi in letzter Instanz bestätigt. Damit ist das Urteil wegen Steuerbetrugs nicht mehr anfechtbar. Ins Gefängnis muss der 76-Jährige womöglich trotzdem nicht. Das Ämterverbot muss neu verhandelt werden.

Silvio Berlusconi ist wegen Steuerbetrugs endgültig verurteilt worden. Das oberste Berufungsgericht in Rom bestätigte damit eine vierjährige Haftstrafe eines früheren Urteils gegen den 76-Jährigen. Es ist nicht mehr anfechtbar.

In dem Prozess, dessen Urteil in Italien mit großer Spannung erwartet worden war, ging es um Steuerbetrug bei Berlusconis Medienkonzern Mediaset. Der Konzern soll Preise für Filmübertragungsrechte künstlich in die Höhe getrieben haben und Schwarzgeldkonten im Ausland unterhalten haben. Laut der Anklage hatten von Berlusconi eingerichtete Scheinfirmen die Rechte erworben und anschließend an die Sendergruppe Mediaset zurückverkauft. Dadurch seien dem Fiskus sieben Millionen Euro entgangen.

Der ebenfalls von einer unteren Instanz gegen den Medienunternehmer verhängte fünfjährige Ausschluss von öffentlichen Ämtern soll aber nach dem Richterspruch in Mailand neu verhandelt werden.

Aufgrund eines Amnestiegesetzes aus dem Jahr 2006 muss Berlusconi nur ein Jahr absitzen - und das nicht im Gefängnis. Wegen seines hohen Alters kommt er wohl mit Hausarrest davon. Allerdings hat der Medienmogul bereits erklärt, er würde im Falle eines Schuldspruchs auf jeden Fall ins Gefängnis gehen. Es ist das erste Mal, dass der frühere italienische Regierungschef in seiner skandalreichen Karriere rechtskräftig verurteilt wurde. Entweder waren die Vergehen bereits verjährt oder er wurde freigesprochen.

Das Urteil könnte Konsequenzen für die Koalition aus der Demokratischen Partei (PD) von Regierungschef Enrico Letta und Berlusconis konservativer Partei Volk der Freiheit (PDL) haben. Viele Linkspolitiker haben eine Zusammenarbeit mit der PDL ausgeschlossen, wenn diese fortan von einem verurteilten Steuerbetrüger geführt würde. Auch die PDL könnte die Koalition aus Ärger über das vermeintlich politisch motivierte Urteil gegen ihren Vorsitzenden platzen lassen.

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