Für Tausende Reisende begann die Woche alles andere als optimal: Der Streik setzte vor allem Pendlern und Fernreisenden zu. Wie es für Bahnkunden nun weitergeht - die wichtigsten Fragen und Antworten.
Behalten Tickets, die für den Montag gekauft waren, ihre Gültigkeit?
Reisende, die für Montag einen Fahrschein für den Fernverkehr gelöst hatten, dürfen diesen noch bis einschließlich Sonntag, 16. Dezember, flexibel nutzen. Dafür hat die Bahn bei den Spar- und Supersparpreis-Tickets die Zugbindung aufgehoben.
Was passiert, wenn Reisende die Fahrt nun nicht mehr antreten wollen?
Dann wird das Ticket samt Sitzplatz-Reservierung in einem DB-Reisezentrum oder einem Reisebüro mit DB-Lizenz kostenlos erstattet. Für Online-Tickets gibt es auf der Bahn-Webseite ein Antragsformular.
Zahlt die Bahn eine Entschädigung für Verspätungen?
Bei Verspätungen besteht ein rechtlicher Anspruch auf Entschädigung, unabhängig von der Ursache, selbst bei Streik. Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, muss die Bahn ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Der Aufpreis für den ICE-Sprinter wird schon ab 30 Minuten Verspätung zurückgezahlt.
Was steht Pendlern mit Zeitkarten zu?
Ab einer Verspätung von 60 Minuten bekommen Fahrgäste etwa mit Jahreskarte eine pauschale Entschädigung pro Fahrt. Für Zeitkarten der zweiten Klasse im Fernverkehr gibt es fünf Euro, in der ersten Klasse 7,50 Euro. BahnCard-100-Besitzer erhalten in der zweiten Klasse zehn und in der ersten Klasse 15 Euro. Häufig sind bei Streiks auch die von der Deutschen Bahn betriebenen S-Bahnen betroffen. Doch im Nahverkehr können Bahnfahrer nicht mit nennenswerten Beträgen rechnen. Ab 60 Minuten Verspätung gibt es in der zweiten Klasse pauschal 1,50 Euro, in der ersten 2,25 Euro. Allerdings werden erst Summen ab vier Euro ausgezahlt. S-Bahn-Pendler erhalten also erst ab der zweiten beziehungsweise dritten Verspätung Geld.
Wie kommen Kunden an die Entschädigung?
Mit dem Fahrgastrechte-Formular, das beim Zugpersonal, in den Servicezentren der Bahn oder online erhältlich ist. Darin werden geplanter und tatsächlicher Reiseverlauf eingetragen. Originalfahrkarten, Kopien von Zeitkarten und andere Originalbelege müssen die Kunden beilegen beziehungsweise die Bestätigungsmail für das Handyticket ausdrucken. Wer sich durch die Formalien gekämpft hat, kann am Bahnhof im Reisezentrum oder in der DB-Agentur seine Entschädigung abholen. Andernfalls müssen die Unterlagen an das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt/Main geschickt werden. Entschädigungen muss die Bahn auf Wunsch bar auszahlen, ansonsten erfolgen diese als Gutschein oder per Überweisung.
Zahlt die Bahn ein Taxi?
Zunächst müssen Reisende prüfen, ob die Bahn eine alternative Verbindung anbietet, zum Beispiel Schienenersatzverkehr. Gibt es keine, liegt die planmäßige Ankunftszeit zwischen Mitternacht und fünf Uhr und hat der Zug mindestens eine Stunde Verspätung, erstattet die Bahn Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis maximal 80 Euro. Dies gilt auch, wenn die letzte planmäßig Verbindung des Tages ausfällt und bis Mitternacht der Zielbahnhof anders nicht mehr erreicht werden kann. Beim Servicecenter Fahrgastrechte müssen neben Fahrkarte oder Kopie der Fahrkarte die Originalbelege für die Zusatzkosten eingesendet werden.
