Volksentscheid in Berlin:Expertenkommission hält Enteignung von Wohnungskonzernen für möglich

Volksentscheid in Berlin: Auf Demonstrationen in Berlin gegen hohe Mieten forderten Teilnehmende im Sommer bereits die Enteignung großer Wohnungskonzerne.

Auf Demonstrationen in Berlin gegen hohe Mieten forderten Teilnehmende im Sommer bereits die Enteignung großer Wohnungskonzerne.

(Foto: Christophe Gateau/dpa)

Viele Fragen zu einem möglichen Ablauf eines solchen Schritts bleiben aber offen. Die Politik in Berlin reagiert zurückhaltend, während Aktivisten den Bericht als Bestätigung sehen.

Etwa 14 Monate nach einem erfolgreichen Volksentscheid in Berlin hält eine vom Senat eingesetzte Expertenkommission eine Enteignung großer Wohnungsunternehmen grundsätzlich für möglich, sieht aber noch viele offene Fragen. Das geht aus einem Entwurf für einen Zwischenbericht hervor, der durch Recherchen der Berliner Morgenpost bekannt wurde.

Das 13-köpfige Gremium sieht in der Frage der Enteignung durchaus eine Gesetzgebungskompetenz des Landes, so das Papier, das auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Laut Grundgesetz falle die Vergesellschaftung von Grund und Boden zwar unter die sogenannte "konkurrierende Gesetzgebung" zwischen Bund und Ländern. Doch da der Bund davon bisher keinen Gebrauch gemacht habe, könne das Land Berlin eine Vergesellschaftung von Grundstücken selbst regeln. Als "verfassungsrechtlich problematisch" stufen die Fachleute allerdings ein mögliches Gesetz zur Vergesellschaftung der Wohnungsunternehmen selbst ein.

Bei dem Volksentscheid am 26. September 2021 hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Enteignung von Immobilienkonzernen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Die Hoffnung der Befürworter ist es, dass mit einer solchen Vergesellschaftung der Anstieg der Mieten gestoppt oder zumindest gebremst werden kann, weil dann mehr Wohnungen in öffentlicher Hand sind.

Die Frage der Entschädigung ist noch offen

Seit April berät die Expertenkommission unter Leitung der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin darüber, ob und wenn ja wie das Anliegen umgesetzt werden kann. Bis April 2023 werden die endgültigen Ergebnisse des Gremiums erwartet, auf deren Basis der Senat über sein weiteres Vorgehen entscheiden will. Das gelte unabhängig von der Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus am 12. Februar.

Viele Detailfragen sind dem Kommissionspapier zufolge noch offen, zu etlichen Punkten gibt es innerhalb des Gremiums auch noch unterschiedliche Einschätzungen. Das betrifft etwa die Frage, wie die Höhe der Entschädigungssumme zu bemessen ist. Umstritten ist, ob und in welchem Umfang der Verkehrswert betrachtet werden muss oder nicht: Dieser berücksichtigt zum Beispiel Wertsteigerungen von Immobilien, die auf Marktentwicklungen und Spekulation zurückgehen.

Alternative Ansätze seien in der Kommission "noch recht offen", heißt es in dem Papier. Das Bündnis "Deutsche Wohnen & Co enteignen" als Initiator des Volksentscheides favorisiert den sogenannten Ertragswert, der auf Mieteinnahmen basiert und niedriger sein dürfte als der Verkehrswert. Die Bandbreite bisheriger Kostenschätzungen für eine Vergesellschaftung von mehr als 200 000 Wohnungen liegt im politischen Raum zwischen 7,3 und 36 Milliarden Euro.

Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" begrüßt die Ergebnisse

Eine weitere strittige Frage unter den Experten ist, nach welchen Kriterien entschieden wird, wer enteignet werden soll und wer nicht. Denn es handele sich um eine "Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte", die verfassungsgemäß geregelt werden müsse. Offen ist auch, ob und in welchem Ausmaß es sich bei einer Vergesellschaftung um einen Eingriff in Grundrechte handelt oder um eine "Verwirklichung demokratischer Rechte".

Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" wertete die Zwischenergebnisse der Expertenkommission als "grünes Licht für die Enteignung großer, profitorientierter Immobilienkonzerne", erklärte Sprecherin Isabella Rogner. Der Senat müsse nun unverzüglich einen Fahrplan für die Vergesellschaftung vorlegen. Auch die Linke als Befürworterin von Enteignungen sieht sich bestärkt: "Beste Nachricht der Woche! Wenn nicht des Monats!", twitterte Sozialsenatorin Katja Kipping.

Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) wies im RBB-Inforadio darauf hin, dass es sich nur um einen Zwischenbericht handele und noch vieles ungeklärt sei. Dazu gehöre die zentrale Frage, ob der Artikel 15 des Grundgesetzes, der Vergesellschaftungen unter Umständen erlaubt, auch im konkreten Fall in Berlin anwendbar sei. Eine politische Entscheidung über das weitere Vorgehen werde nach dem Abschlussbericht getroffen.

Die CDU-Fraktion kritisiert die Debatte: "Berlins Wohnungsproblem lässt sich nicht mit Enteignungen lösen, sondern mit Mieterschutz und Neubau", erklärte der Sprecher für Bauen und Wohnen, Dirk Stettner.

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