Europäische Union:Die EU und der umstrittene Artikel 122

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"Eine Gaskrise beträfe jeden einzelnen Mitgliedstaat": Die EU-Staaten soll 15 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einsparen. (Foto: Luca Sola/AFP)

Nun also doch: Die EU-Staaten verständigen sich über den Gas-Notfallplan, den Kommissionschefin von der Leyen vorgelegt hat - sie tun es aber zu ihren Bedingungen. Die Basis dafür ist eine Notstandsregelung im Unionsvertrag, die manche Zweifel weckt.

Von Josef Kelnberger, Brüssel, und Thomas Kirchner, München/Brüssel

Es ist, als hätten die Frauen und Männer, die den seit 2009 geltenden Lissabonner EU-Vertrag aushandelten, gewusst, was auf die Europäer im Sommer 2022 zukommen würde. Schon früher waren der EU in Notfällen größere Eingriffe in die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten gestattet gewesen. Im Artikel 122 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU ist heutzutage jedoch ausdrücklich von Maßnahmen "im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten" die Rede, "insbesondere falls gravierende Schwierigkeiten in der Versorgung mit bestimmten Waren, vor allem im Energiebereich, auftreten". Der Bezug auf die "Solidarität" und die ausdrückliche Erwähnung des "Energiebereichs" kamen 2009 neu in den Text. Das wirkt wie maßgeschneidert für die im Herbst drohende Gasknappheit.

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