Energiemarkt:Recht auf Hopping

Versorger dürfen Vielwechsler nicht systematisch ablehnen.

Von Nils Wischmeyer

Mit der Liberalisierung des Energiemarktes hat Deutschland das Wechselfieber gepackt. Einige Verbraucher tauschen ihre Anbieter regelmäßig und streichen dafür Wechselprämien ein - zum Ärger der Versorger. Die mögen solche "Bonushopper" nicht, weil sie kaum Gewinn bringen. Kunden systematisch von einem Wechsel abzuhalten, wäre also wirtschaftlich interessant, ethisch aber fragwürdig. Entsprechende Pläne müssen die Behörden daher klar ablehnen oder deutlich einschränken.

Hintergrund der aktuellen Diskussion sind Datenpools, an denen Auskunfteien wie die Schufa offenbar basteln. Diese könnten Informationen über Kunden speichern, etwa wie lange ein aktueller Vertrag läuft. Das würde es, so befürchten Experten, den Versorgern einfach machen, Vielwechsler abzulehnen. Zwar beteuern die Auskunfteien, man halte sich an geltendes Recht, Wechsler hätten keinen Nachteil. Allein die gute Absicht aber darf nicht den Ausschlag für eine Entscheidung der zuständigen Behörden geben.

Schon dass die Möglichkeit von systematischen Ablehnungen besteht, ist nicht tragbar und auch unnötig. Denn anstatt Neukunden zu ködern oder abzulehnen, wäre es für Versorger viel sinnvoller, sich darum zu bemühen, aktuelle Kunden zu halten. Die würden es ihnen sicherlich danken.

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