Das wollte sich die Bundesregierung am Ende dann doch nicht vorwerfen lassen: dass sie die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen, Mieter und sozialen Einrichtungen ausgerechnet in den kältesten Monaten des Jahres mit den hohen Energiepreisen alleinlässt, wie Opposition, Bundesländer und Verbände geklagt hatten. Statt am 1. März 2023 sollen die Gas- und die Strompreisbremse deshalb nun schon am 1. Januar greifen. Der Staat übernimmt dann einen Teil der zusätzlichen Kosten, die hiesige Kunden seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine und dem Stopp der russischen Gaslieferungen nach Deutschland tragen müssen. In vielen Fällen haben sich die Abschlagszahlungen der Gasbezieher vervielfacht, auch die Stromversorger heben dieser Tage zuhauf die Preise an. Die SZ beantwortet im Folgenden die wichtigsten Fragen zu den Energiepreishilfen.
Energiekrise:Wie die Gas- und Strompreisbremse genau funktionieren sollen
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Die Bundesregierung will Verbraucher nicht ausgerechnet in den kältesten Monaten des Jahres alleinlassen. Die Entlastungen kommen deshalb früher. Was muss man beachten? Und: Lohnt sich Energiesparen da überhaupt noch?
Von Claus Hulverscheidt und Henrike Roßbach, Berlin
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