Die Zahlen sind alarmierend. Ausweislich der Kriminalstatistik wurden in Deutschland allein im Jahr 2023 mehr als 250 000 Menschen Opfer von häuslicher Gewalt. 155 Frauen und 24 Männer sind durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden. Das tatsächliche Ausmaß häuslicher Gewalt dürfte noch höher sein als in der Statistik erfasst. Viele Taten werden nicht angezeigt. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett deshalb einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt beschlossen.
„Unser Rechtsstaat muss mehr tun, um diese Gewalt zurückzudrängen“, sagt Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Dabei müsse er „insbesondere Frauen besser schützen“. Mit dem Gesetzentwurf setze man auf neue Instrumente. „Familiengerichte sollen Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten, außerdem sollen sie Anti-Gewalttrainings anordnen können.“ Diese Maßnahmen würden im Kampf gegen häusliche Gewalt „einen echten Unterschied machen“, findet Hubig. Das Beispiel Spanien zeige: „Die elektronische Fußfessel kann Leben retten. Auch Anti-Gewalttrainings können Übergriffe verhindern.“
Nähert sich der Täter dem Opfer zu sehr, wird Alarm ausgelöst
Eine elektronische Fußfessel ist ein Gerät, das den Aufenthaltsort einer Person überwacht. Es wird zwischen dem Knöchel und der Wade mit einem Befestigungsband angebracht, das verschlossen wird. Die Fußfessel kann nicht ohne Zerstörung des Bandes abgenommen werden. In diesem Fall wird bei der Stelle, die die Fessel technisch überwacht, ein Alarm ausgelöst.
Die Familiengerichte sollen das Tragen der elektronischen Fußfessel allerdings nur in sogenannten Hochrisikofällen anordnen können. Den Opfern kann dann auf Wunsch ein Sendegerät zur Verfügung gestellt werden, das anzeigt, wenn der Täter sich ihnen unerlaubt nähert. Vorgesehen ist, dass die Überwachungsstelle automatisch alarmiert wird, wenn der gerichtlich festgelegte Mindestabstand zwischen den beiden unterschritten wird. Die Stelle kann das Opfer dann umgehend warnen und die örtlich zuständige Polizei informieren, sofern dies erforderlich erscheint.
Außerdem sollen Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen wie zum Beispiel das Annäherungsverbot von Familiengerichten künftig schärfer geahndet werden können. Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre angehoben werden. Und Familiengerichte sollen Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern können, um die Gefährdungsanalyse zu verbessern.
Dass durch die neuen Maßnahmen „von einer Risikoverminderung auszugehen ist, zeigen insbesondere Erfahrungswerte aus Spanien“, heißt es in dem jetzt beschlossenen Gesetzentwurf. Dort sei seit der Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Jahr 2009 kein Opfer, zu dessen Schutz die Überwachung eingesetzt wurde, getötet worden, während es das Zweitgerät bei sich führte. Frankreich und die Schweiz seien bereits dem spanischen Beispiel gefolgt. Jetzt mache das auch Deutschland. Das Bundesjustizministerium plant schon weitere Maßnahmen – insbesondere im Sorge- und Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern.
Einige Bundesländer haben den Einsatz der elektronischen Fußfessel zum Schutz vor häuslicher Gewalt für einen begrenzten Zeitraum bereits in ihren jeweiligen Polizeigesetzen verankert. Sie betreiben in Hessen auch schon eine gemeinsame Überwachungsstelle. Dennoch gab es auch von den Ländern den Wunsch nach der bundesgesetzlichen Regelung, die das Kabinett jetzt beschlossen hat.
Die Zahl der statistisch erfassten Fälle häuslicher Gewalt in Deutschland ist in den vergangenen Jahren gestiegen. 2023 lag sie 6,5 Prozent höher als 2022. Und im Jahr 2024 ist sie dem Vernehmen nach erneut gewachsen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), Familienministerin Karin Prien (CDU) und der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, wollen die Zahlen an diesem Freitag vorstellen.

