Nach satirischem KommentarStaatsanwaltschaft akzeptiert Freispruch für El Hotzo nicht

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Satiriker Sebastian Hotz alias El Hotzo steht zu Beginn des Prozesses gegen ihn vor dem Amtsgericht Tiergarten im Gerichtssaal.
Satiriker Sebastian Hotz alias El Hotzo steht zu Beginn des Prozesses gegen ihn vor dem Amtsgericht Tiergarten im Gerichtssaal.
Bernd von Jutrczenka/dpa

Ein Kommentar des Satirikers El Hotzo zum Attentat auf Donald Trump im US-Wahlkampf 2024 beschäftigt die Berliner Justiz. Das bleibt auch noch etwas so.

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Nicht zum ersten, nicht zum zweiten, sondern zum dritten Mal will die Staatsanwaltschaft gegen einen Witz des Satirikers Sebastian Hotz alias El Hotzo vorgehen. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten Rechtsmittel eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

In einem Post im Juli 2024 verglich Hotz die Schüsse bei einem Attentat auf Donald Trump mit dem „letzten Bus“ und kommentierte: „Leider knapp verpasst.“ Ergänzend schrieb der 29-Jährige: „Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben.“ Das Gericht hatte ihn vom Vorwurf freigesprochen, das Attentat gebilligt und damit den öffentlichen Frieden gestört zu haben.

Es sollte nicht der Tag des Staatsanwalts Marc-Alexander Liebig sein, der am 23. Juli im Amtsgericht Tiergarten Sebastian Hotz auf der Anklagebank gegenüber stand. In seinem Plädoyer forderte er eine Geldstrafe von 6 000 Euro. Die Posts würden unter die sogenannte Hasskriminalität fallen und seien unter anderem wegen ihrer Breitenwirkung - Hotz hat rund 740 000 Follower auf X - geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Es werde so ein Klima geschaffen, in dem Angriffe auf staatliche Funktionsträger gedeihen könnten.

„Wieso das denn? Das ist doch Satire“

Dazu sei der Post des heute 29-Jährigen auf der Plattform X nicht geeignet gewesen, sagte Richterin Andrea Wilms in ihrer Urteilsbegründung am 23. Juli. Es handele sich um „straflose Satire“, auch wenn die Äußerungen möglicherweise geschmacklos gewesen seien. Ihr erster Eindruck der Anklage sei gewesen: „Wieso das denn? Das ist doch Satire.“ Zudem wies sie das Gedankenspiel von Staatsanwalt Liebig zurück, der argumentiert hatte, derselbe Witz über einen anderen Politiker wäre wohl klar rechtswidrig gewesen. Dass solche Überlegungen untauglich seien, entgegnete sie, hätte sie „bereits im ersten Semester Strafrecht im Audimax“ gehört.

Zuvor hatte bereits eine weitere Richterin des Amtsgericht Tiergarten in einer rechtlichen Einschätzung keinen Anlass für eine Anklage gesehen. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Begründung in einer dritten Runde vor dem Amtsgericht ändern wird. Die Staatsanwaltschaft hat nach Angaben eines Sprechers zunächst ein „unbestimmtes Rechtsmittel“ eingelegt. Das weitere Vorgehen der Behörde hänge von der schriftlichen Urteilsbegründung ab, erklärte der Sprecher. Das Management von Sebastian Hotz war kurzfristig nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

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