Coronavirus:Ende der Einschränkungen in Sicht

Kontrolle von Reisenden aus Virusvariantengebieten

Ein Beamter am Berliner Flughafen kontrolliert den Impfstatus von Reisenden. Wer vollständig gegen das Coronavirus immunisiert ist, dürfte bald viele Freiheiten zurückerhalten.

(Foto: Fabian Sommer/dpa)

Sobald alle Bürger die Möglichkeit zur vollständigen Impfung hatten, könnten die Corona-Auflagen fallen, heißt es im Gesundheitsministerium. Im September dürfte es so weit sein.

Von Wolfgang Janisch und Angelika Slavik, Berlin

In der Corona-Politik zeichnen sich massive Lockerungen für Geimpfte ab: Menschen mit vollständigem Impfschutz könnten in absehbarer Zeit nur noch wenige oder stark verringerte Corona-Regeln einhalten müssen. Eine Sprecherin von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte am Montag, man halte es für richtig, "dass die Auflagen fallen", sobald allen Menschen in Deutschland ein Impfangebot gemacht worden sei. Voraussetzung sei aber eine hohe Impfquote, damit das Gesundheitssystem eine mögliche vierte Corona-Welle verkraften könne.

Zuvor hatte Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), eine Aufhebung der Corona-Maßnahmen für Geimpfte gefordert. "Spätestens im September wird für jeden Impfwilligen ein Impfangebot verfügbar sein, dann müssen eigentlich nahezu alle Corona-Maßnahmen weg", sagte Gassen der Bild-Zeitung. Jeder könne immer noch individuell entscheiden, weiter Maske zu tragen, es solle aber keine Pflicht mehr sein. Dies könnte die Impfung auch attraktiver machen.

Die Stimmen für eine massive Lockerung stehen der schnellen Ausbreitung der Deltavariante des Virus gegenüber - und sie rücken den juristischen Aspekt der Corona-Politik in den Fokus. Das Bundesjustizministerium verweist, gefragt nach der Rechtmäßigkeit von Einschränkungen für Menschen mit doppeltem Impfschutz, auf den Gesundheitsminister. Dieser sei für Riskoabwägung verantwortlich. Maßnahmen, die sein Ministerium für notwendig erachte, seien rechtlich gedeckt.

Die Rechte der Geimpften werden bald auf höchster juristischer Ebene geklärt werden. Das Bundesverfassungsgericht wird vermutlich in den nächsten Monaten im Hauptsacheverfahren zur Bundesnotbremse entscheiden. Ein zentraler Punkt: Der Umgang mit Geimpften. Das sei "eine besondere verfassungsrechtliche Herausforderung", hatte das Gericht Anfang Mai etwas vage im Beschluss zur Ausgangssperre angekündigt.

"Jeder muss sein eigenes Risiko einschätzen können"

Sobald jeder und jede die Möglichkeit hatte, sich impfen zu lassen, ändert sich nach Einschätzung von Steffen Augsberg, Jura-Professor in Gießen, die rechtliche Situation auch für Nichtgeimpfte. Er zieht den Vergleich zum Inlineskating: Wenn es allein darum gehe, Menschen vor einer Selbstgefährdung zu schützen, dann seien Ge- und Verbote schwer zu rechtfertigen. "Jeder muss sein eigenes Risiko einschätzen können." Wenn dadurch aber das Gesundheitssystem unter Druck gerate, dann müsse man eingreifen.

Sein Kollege Stephan Rixen, der wie Augsberg dem Deutschen Ethikrat angehört, mahnt aber zur Vorsicht: "Ein Impfangebot zu bekommen, ist nicht unbedingt gleichbedeutend mit einer realistischen Zugangschance", sagt er. Erforderlich seien adressatengerechte Informationen, wenn etwa soziale Randgruppen effektiv erreicht werden sollen. Auch über die Impfstoffe müsse informiert werden. Nicht jeder, der wegen der relativ neuen Impfstoffe ein Unbehagen empfinde, sei ein fundamentalistischer Impfgegner. "Hier hilft nur die transparente und differenzierte Darlegung der Gründe, die fürs Impfen sprechen." Da könne man von der Ständigen Impfkommission lernen, die, wenn nötig, auch zurückhaltend mit Empfehlungen sei.

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