Einreisesperre gegen Sami A.:Warten aufs Oberverwaltungsgericht

Gegen den zu Unrecht abgeschobenen Islamisten Sami A. wurde eine Einreisesperre verhängt - doch das ist nur eine Formalie, teilten die Behörden mit. Sein Schicksal liegt in den Händen der Richter in Münster.

Von Christian Wernicke, Düsseldorf

Das Schicksal des im Juli abgeschobenen Islamisten Sami A. liegt allein in den Händen des Oberverwaltungsgerichts Münster. Das stellten am Montag mehrere Sprecher von Gerichten und Behörden in Nordrhein-Westfalen klar. Zuvor hatten Meldungen über ein im europäischen Schengen-Raum geltendes "Einreise- und Aufenthaltsverbot" für den 44-jährigen Tunesier für Verwirrung gesorgt: Diese "Wiedereinreisesperre" war zwar automatisch nach der Abschiebung des Sami A. in Kraft getreten. Sie würde jedoch wieder hinfällig, falls die Richter in Münster die Rückholung des Tunesiers nach Deutschland anordnen sollten.

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