Die in Pakistan auf Aufnahme in Deutschland wartenden afghanischen Staatsangehörigen müssen auch mit einer Zusage Sicherheitsüberprüfungen hinnehmen. Laut einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg erfolgt aus einer Aufnahmezusage noch kein Anspruch auf ein Visum. Es müsste zusätzlich eine Sicherheitsprüfung vorliegen.
Eine vierköpfige afghanische Familie, die sich derzeit in Pakistan aufhält, hatte dem Gericht zufolge einen Eilantrag gestellt und die Erteilung von Visa beantragt. Die Familienangehörigen verfügen demnach über Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan. Die Visa hat das Auswärtige Amt dem Gericht zufolge nicht erteilt, mit dem Hinweis auf eine nicht abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung. Daraufhin hatte das Verwaltungsgericht Berlin das Ministerium verpflichtet, der Familie Visa zu erteilen.Diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht nach einer Beschwerde des Auswärtigen Amts kassiert.