Der Bundestag stimmt am Freitag doch noch über einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ab. Bis zuletzt war unklar, ob die Abgeordneten noch in dieser Wahlperiode darüber entscheiden. SPD, Grüne, FDP und Union verständigten sich erst am späten Dienstagnachmittag darüber. Verschiedene Verbände und Einrichtungen sowie die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, zeigten sich am Mittwoch erleichtert. Die Aufarbeitungskommission betonte zugleich, dass das Gesetz nur ein erster Schritt sein könne, nach der Bundestagswahl müssten weitere folgen. Mit dem Gesetz sollen die Rechte Betroffener sowie die Rolle der Aufarbeitungskommission gestärkt werden. So sollen Betroffene etwa ein Recht auf Akteneinsicht in den Jugendämtern erhalten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll wissenschaftlich abgesicherte und bundeseinheitliche Angebote und Materialien zur Prävention entwickeln.
Einigung zwischen SPD, Union, Grünen und FDP:Kinderschutzgesetz kommt doch noch
Lesen Sie mehr zum Thema