Süddeutsche Zeitung

Einigung beim Länderfinanzausgleich:Union will gutes Regieren belohnen

Die 16 Landtagsfraktionen von CDU und CSU haben sich auf eine Reform des Länderfinanzausgleichs geeinigt. Reiche Bundesländer sollen auch künftig einen Teil ihrer Einnahmen an schwächere abtreten, die Transfers sollen aber reduziert werden - als Anreiz, erfolgreich zu wirtschaften. Eine Sonderregelung ist für Berlin vorgesehen.

Claus Hulverscheidt, Berlin

Experten aller 16 Landtagsfraktionen von CDU und CSU haben sich auf ein Konzept für eine Reform des Länderfinanzausgleichs verständigt. Es sieht unter anderem größere Anreize für die Verbesserung der eigenen Einnahmen, harte Sanktionen bei Verstößen gegen die Schuldenbremse des Grundgesetzes sowie eine bessere finanzielle Abfederung der unterschiedlichen demografischen Entwicklung innerhalb Deutschlands vor. Außerdem soll der Bund die Unterstützung der Hauptstadt Berlin weitgehend allein übernehmen. Greifen sollen die Pläne von 2020 an, wenn sowohl der bisherige Länderfinanzausgleich als auch der Solidarpakt II zur Förderung der ostdeutschen Länder auslaufen.

Nach den Plänen bleibt es grundsätzlich dabei, dass wirtschaftlich stärkere Länder einen Teil ihrer Einnahmen an schwächere Länder abtreten. Die Transfers sollen aber reduziert werden, damit sich eine erfolgreiche Politik auch positiv in der Kasse eines Landes niederschlägt und schwächere Länder einen Anreiz haben, die eigenen Einnahmen zu steigern. "So soll für Wähler und Gewählte stärker als bisher erkennbar sein, ob ein Land gut oder schlecht regiert wird", heißt es in einem Eckpunktepapier. Zugleich soll der Finanzausgleich um einen Demografiefaktor erweitert werden. Er sorgt dafür, dass finanzielle Verluste abgemildert werden, die allein dem Bevölkerungsschwund geschuldet sind.

Sanktionen sollen zu mehr Haushaltsdisziplin führen

Neben den Anreizen wollen die Unionspolitiker einen mehrstufigen, automatischen Sanktionsmechanismus etablieren, der für die Einhaltung der Schuldenbremse sorgt. Im Extremfall soll der bereits heute bestehende Stabilitätsrat von Bund und Ländern einzelne Landesregierungen sogar zwingen können, Zuschläge auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer zu erheben. Die betroffenen Einwohner und Firmen müssten dann mehr Steuern zahlen als diejenigen im benachbarten Bundesland - eine höchst unpopuläre Maßnahme. Allein die Aussicht auf solche Zuschläge könnte die betroffene Landesregierung zu mehr Haushaltsdisziplin veranlassen. Die Bundeshauptstadt Berlin soll fehlende Mittel in Zukunft vor allem aus der Kasse des Bundesfinanzministers erhalten. Dafür soll dieser frei werdende Mittel aus dem Solidarpakt II nutzen.

Der Vorsitzende der finanzpolitischen Sprecher von CDU und CSU, der thüringische Fraktionschef Mike Mohring, nannte es "sensationell", dass es gelungen sei, alle 16 Länder für ein gemeinsames Modell zu gewinnen. "Alle haben erkannt, dass es auf Dauer nicht funktionieren kann, wenn vier Länder die übrigen zwölf alimentieren", sagte er der Süddeutschen Zeitung. Zuletzt hatten nur noch Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg in den Länderfinanzausgleich eingezahlt. Die Landesregierung in München hatte deshalb eine neue Klage beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. Baden-Württemberg und Hessen ließen zunächst offen, ob sie sich dieser Klage anschließen werden.

Mohring sagte, es gehe ihm und seinen Kollegen darum, "aus den Ländern selbst heraus einen einheitlichen Impuls für eine Neuregelung des Finanzausgleichs" zu geben. Eine Reform könne weder dem Bund, noch den Gerichten überlassen werden. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sei über die Vorschläge informiert und zu einer Reform in der nächsten Legislaturperiode bereit. Es sei wichtig, schon jetzt mit den Überlegungen zu beginnen "und nicht erst 2017".

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SZ vom 24.10.2012/fran
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