Süddeutsche Zeitung

Eingeschränkte Fahrerlaubnis:E-Roller nur auf Radwegen

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Der Bundesrat erlaubt das Fahren von Scootern - allerdings hat er wichtige Änderungen und Auflagen veranlasst, die die Bundesregierung noch umsetzen muss.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat schnell auf die Zustimmung des Bundesrats zur Zulassung von Elektrotretrollen reagiert. "E-Rollerfahrer dürfen sich freuen: Noch vor der Sommerpause geht's für sie nun endlich richtig los", sagte der CSU-Politiker am Freitag. Die Erlaubnis soll also zügig kommen. Allerdings hat der Bundesrat wichtige Änderungen veranlasst, die die Bundesregierung noch umsetzen muss.

Die Länderkammer beschloss eine Verordnung, wonach sogenannte E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 Kilometer pro Stunde zugelassen werden. Bisher war ihr Einsatz auf öffentlichen Flächen untersagt. Zunächst hatte Scheuer geplant, langsamere Roller auf Fußwegen zuzulassen. Dies scheiterte aber am heftigen Protest auch der Länder. Die E-Roller sollen nun grundsätzlich nur auf Radwegen fahren. Für den Roller braucht man keinen Führerschein, und es besteht keine Helmpflicht - dafür müssen sie wie Mofas versichert sein. Zudem gilt für die Fahrer ein Mindestalter von 14 Jahren. Scheuer wollte langsamere E-Tretroller bis zwölf Stundenkilometer schon ab zwölf Jahren zulassen, schnellere ab 14 Jahren. Letzteres soll nun die generelle Altersgrenze sein. Forderungen, Tretroller erst ab 15 Jahren zu erlauben, fanden in der Länderkammer keine Mehrheit. Für Auto-Fahranfänger gilt eine Null-Promille-Grenze auf Scootern. Für andere greift wie beim Auto die 0,5 Promille-Grenze. Den Roller dürfen Fahrgäste der Deutschen Bahn ab sofort kostenlos in allen Fernverkehrszügen mitnehmen. Das teilte der bundeseigene Konzern am Freitag mit.

Der Bundestag fasste am Freitag noch weitere Beschlüsse. So wollen die Länder, dass bei Rettungseinsätzen störende Schaulustige härter bestraft werden. Sie forderten den Bundestag auf, Fotos und Videos von toten Unfallopfern zu verbieten. Weiterhin sollen umstrittene Behandlungen zur angeblichen Heilung von Homosexualität verboten werden. Homosexualität sei keine Krankheit, die sogenannten Therapien könnten schwerwiegende psychische Folgen haben, hieß es. Zudem prüft der Bundesrat, ob das Tragen von Messern an öffentlichen Orten wie Schulen oder Fußgängerzonen untersagt werden soll. Geprüft wird auch ein Komplettverbot von Springmessern und feststehenden Messern mit langer Klinge. Danach entscheidet der Bundesrat, ob er einen Gesetzentwurf einbringt.

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SZ vom 18.05.2019 / SZ
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