Integration:Ein falscher Klick, und das war’s?

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Welche Parole ist vertretbar, welche ein Zeichen für Judenhass? Propalästinensische Demonstration in München. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/DPA)

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht wirft die Frage auf, ob Ausländerbehörden die Einbürgerung verweigern können, weil ein Kandidat die Parole „From the river to the sea“ gelikt hat. Die Antwort: Kommt drauf an.

Von Ronen Steinke, Berlin

Laut dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht, das seit dem 27. Juni gilt, müssen Ausländer, die den deutschen Pass erwerben wollen, eine Reihe von Bekenntnissen unterzeichnen. Auch „zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens“. Im Begleittext aus dem Innenministerium – offizieller Name: „Vorläufige Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz“ – steht dann noch eine Erläuterung. Dort heißt es, dass dieses Bekenntnis „von einer inneren Hinwendung getragen sein muss und kein Lippenbekenntnis sein darf“. Das bedeutet: Die Behörde muss auch prüfen, ob es „Anhaltspunkte“ dafür gibt, dass der Ausländer in Wahrheit andere Gedanken hegt.

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